…geworden sei. Diesbezüglich ist aber auf § 52 FLAG 1967 zu verweisen. Dieser lautet: "Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden." Auf Grund der somit anzuwendenden Fassung des § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. I Nr. 76…
…Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 33 Abs. 5 Z 1 und 2 EStG 1988 in der für 2001 anzuwendenden Fassung BGBl. I Nr. 142/2000 stehen bei Einkünften aus einem bestehenden Dienstverhältnis folgende Absetzbeträge zu: 1. Ein Verkehrsabsetzbetrag von S 4.000,00 jährlich…
…negativer Tarifsteuer zur Verfügung steht, sodass darin die begehrte Gutschrift iHv 110 € iSd § 33 Abs 8 EStG 1988 gedeckt wäre. Als auf das Streitjahr anzuwendende Fassung des § 33 EStG 1988 wird jene laut RIS (Rechtsinformationssystem des Bundes) zum Stichtag 31. Dezember 2000 als dem…
…Z 13 des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993) durch Unternehmen, die eine Konzession für dieses Geschäft besitzen". Die für das Streitjahr 2004 anzuwendende Fassung des BG BGBl. I Nr. 134/2003 (ab 1. Jänner 2004) lautet: "die Leistungen im Rahmen des Investmentgeschäfts, des Immobilienfondsgeschäfts und…
…Bis zur Erlassung der Berufungsentscheidung langte diesbezüglich von der Bw. keine Stellungnahme beim UFS ein. Über die Berufung wurde erwogen: Die ab 1.1.2006 (BGBl 100/2005) maßgebliche, hier anzuwendende Fassung des § 3 FLAG lautet wie folgt: (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind…
…Gegenäußerung eingeräumt. Innerhalb der gesetzten Frist langte beim UFS vom Bw. keine Stellungnahme ein. Über die Berufung wurde erwogen: Die ab 1.1.2006 (BGBl 100/2005) maßgebliche, hier anzuwendende Fassung des § 3 FLAG lautet wie folgt: (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben…
…lit. a Z 2 BAO für die zu veranlagende Abgabe mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird. Gemäß § 207 Abs. 2 zweiter Satz BAO beträgt die Verjährungsfrist bei hinterzogenen Abgaben in der auf den Streitfall anzuwendenden Fassung BGBl. 194/1961, idF BGBl…
…a Z 2 BAO für die zu veranlagende Abgabe mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird. Gemäß § 207 Abs. 2 zweiter Satz BAO beträgt die Verjährungsfrist bei hinterzogenen Abgaben in der auf den Streitfall anzuwendenden Fassung BGBl. 194/1961, idF BGBl. Nr…
…ein. Bis zur Erlassung der Berufungsentscheidung langte diesbezüglich vom Bw. keine Stellungnahme beim UFS ein. Über die Berufung wurde erwogen: Die ab 1.1.2006 (BGBl 100/2005) maßgebliche, hier anzuwendende Fassung des § 3 FLAG lautet wie folgt: (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind…
…a Z 2 BAO für die zu veranlagende Abgabe mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird. Gemäß § 207 Abs. 2 zweiter Satz BAO beträgt die Verjährungsfrist bei hinterzogenen Abgaben in der auf den Streitfall anzuwendenden Fassung BGBl. 194/1961, idF BGBl. Nr…
…und A. ab 1.10.2006 mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen abgewiesen wurde Die ab 1.01.2006 (BGBl I 2005/100) maßgebliche, hier anzuwendende Fassung des § 3 FLAG lautet wie folgt: (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe…
…BAO für die zu veranlagende Abgabe mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird. Gemäß § 207 Abs. 2 zweiter Satz BAO beträgt die Verjährungsfrist bei hinterzogenen Abgaben in der auf den Streitfall anzuwendenden Fassung BGBl. 194/1961, geändert durch BGBl. Nr. 681/1994…
…Dezember 2004 ausgegeben. Mit Art. 12 des Fremdenrechtspakets 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, wurde § 3 neuerlich geändert und lautete sodann (anzuwendende Fassung ab 1.1.2006): "§ 3. (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §…
…drei Monate dauert. Kein Anspruch besteht außerdem, wenn die Beschäftigung gegen bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. (anzuwendende Fassung bis 31.12.2005) (2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose…
… 3 FLAG 1967 i.d.F. BGBl. I Nr. 142/2004 (anzuwendende Fassung bis 31.12.2005): (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus…
… 3 FLAG 1967: § 3 FLAG 1967 i.d.F. BGBl. I Nr. 142/2004 (anzuwendende Fassung bis 31.12.2005): (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser…
…Sollte jedoch § 23 ZollR-DG im gegenständlichen Fall tatsächlich Einfluss finden, sei dessen anzuwendende Fassung zu klären, da diese Regelung mit 1. Juli 2007 um den Absatz 2a erweitert worden sei und die hier relevanten Ursprungserklärungen bereits zuvor erstellt worden wären. Des Weiteren hätte das…
…geregelte Bonus-Malus-System gilt ab dem 1. Juli 2008. Danach erhöht sich die Steuerschuld für Kraftfahrzeuge, deren CO2-Ausstoß größer als 160 g/km ist (im vorliegenden Fall anzuwendende Fassung BudBG 2011, BGBl. I 2010/111). Für aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet importierte und dort…
…21, Änderung der Mineralölsteuergesetzes 1995, Z 11). Die Bestimmung des § 8 ist auf den Gegenstand in folgender Fassung anzuwenden: "Begünstigte Anlagen zur Erzeugung von Wärme und elektrischer Energie § 8. (1) Für Gasöl der Unterpositionen 27101941 bis 27101949 der Kombinierten Nomenklatur, für das die Mineralölsteuer gemäß…
…der Bw. weder für seine Person noch für seine Kinder die vom Finanzamt geforderten Nachweise iS des § 3 FLAG in der hier anzuwendenden Fassung der Behörde vor. Dass solche Nachweise für den vom angefochtenen Bescheid umfassten Zeitraum überhaupt vorliegen würden behauptet selbst der Bw. im…