…nicht zu berücksichtigen. 3. Zinsen aus Hypotheken. Bei Tilgungshypotheken ist nur der Teil der Zahlung steuerpflichtig. der als Zinsen auf den jeweiligen Kapitalrest entfällt. 4. Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art , zum Beispiel aus Darlehen, Anleihen, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus…
…erschiene. Abs. 1 Z 3 - Zinsen aus Hypotheken. ..... Da eine Hypothek im gegenständlichen Fall nicht vorlag, kommt die Anwendung dieser Bestimmung nicht in Frage. Abs. 1 Z 4 - Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, zum Beispiel aus Darlehen, Anleihen, Einlagen, Guthaben bei…
…Unter diese Z. 4 fallen die Ausschüttungen der Agrargemeinschaft jedoch nicht, weil dieser Tatbestand Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art der Steuerpflicht unterwerfe. Das Mitglied einer Agrargemeinschaft hat aber keine Kapitalforderung gegen die Agrargemeinschaft, sondern ist bloß wegen seines Eigentums an einer…
… 27 Abs. 1 Z 4 EStG als Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art einkommensteuerpflichtig. Ihren Sachverhalt würden sie im zitierten Erkenntnis des UFS Wien wiedergegeben sehen, alle Einnahmen über dem nominellen Anschaffungspreis von 900.000,00 ATS (Forderung von 6 Mio ATS…
…Zinsen bzw. Wertsicherungen) erzielt: | 2004: 600 € | 2005: 18.150 € | 2006: 74.600 € | 2007: 118.900 € Nach § 27 EStG 1988 seien Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen (z.B. aus Darlehen) als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern. Die…
…Unter diese Z. 4 fallen die Ausschüttungen der Agrargemeinschaft jedoch nicht, weil dieser Tatbestand "Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art" der Steuerpflicht unterwerfe. Das Mitglied einer Agrargemeinschaft hat aber keine Kapitalforderung gegen die Agrargemeinschaft, sondern es ist bloß wegen seines Eigentums an…
…Unter diese Z. 4 fallen die Ausschüttungen der Agrargemeinschaft jedoch nicht, weil dieser Tatbestand "Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art" der Steuerpflicht unterwerfe. Das Mitglied einer Agrargemeinschaft hat aber keine Kapitalforderung gegen die Agrargemeinschaft, sondern es ist bloß wegen seines Eigentums an…
…Unter diese Z. 4 fallen die Ausschüttungen der Agrargemeinschaft jedoch nicht, weil dieser Tatbestand Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art der Steuerpflicht unterwerfe. Das Mitglied einer Agrargemeinschaft hat aber keine Kapitalforderung gegen die Agrargemeinschaft, sondern ist bloß wegen seines Eigentums an einer…
…aus partiarischen Darlehen der Endbesteuerung unterliegen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 sind Einkünfte aus Kapitalvermögen ua. Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, zum Beispiel aus Darlehen. Gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988 wird ua…
…15/0145 wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Im Erkenntnis VwGH 28.11.2007, 2007/15/0145 wird im Wesentlichen folgende Rechtsposition vertreten: "Gemäß § 27 Abs 1 Z 4 EStG 1988 sind Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, zum Beispiel aus Darlehen, Anleihen…
…1 Z 4 EStG 1988 qualifiziert worden, dh als "Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art". Die Zeichnungsscheine verbrieften lediglich ein auf einen Geldbetrag gerichtetes Forderungsrecht als Vergütung für den Gebrauch eines auf Zeit überlassenen Kapitals. Derartige Erträge unterlägen auch im Inland nicht…
…Gemäß § 27 Abs. 1 Z. 4 EStG 1988 zählen ua. auch Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, zum Beispiel aus Darlehen, Anleihen, Einlagen, Guthaben bei Banken und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Somit…
…die Ungleichbehandlung von Investmentgesellschaften anderer Mitgliedstaaaten in Bezug auf Steuerbefreiungen und sonstige Vergünstigungen abzustellen, wird hingewiesen." Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 sind Einkünfte aus Kapitalvermögen u.a. Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art. Gemäß…
…Beteiligung am European Kings Club (EKC) erzielte, strittig. Gemäß § 27 Abs. 1 Z 4 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, zum Beispiel aus Darlehen, Anleihen, Einlagen, Guthaben bei Banken und aus Ergänzungskapital…
… 27 Abs. 1 Z. 4 EStG 1988 zählen ua. auch Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, zum Beispiel aus Darlehen, Anleihen, Einlagen, Guthaben bei Banken und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Die Einkünfte…
…andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, zum Beispiel aus Darlehen, Anleihen, Einlagen, Guthaben bei Banken und aus Ergänzungskapital im Sinne des Kreditwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen umfassen die Früchte aus der entgeltlichen Überlassung von Kapital. Grundsätzlich werden nur die Erträgnisse…
…Es ist die Rechtsfrage zu prüfen, ob Einkünfte aus Kapitalvermögen vorliegen. Gem. § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art, z.B. aus Darlehen, Anleihen, Einlagen, Guthaben bei Banken und aus Ergänzungskapital…
…jedoch nicht. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 27 Abs. 1 Z. 4 EStG 1988 zählen ua. Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, zum Beispiel aus Darlehen, Anleihen, Einlagen, Guthaben bei Banken und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes…
…Unabhängigen Finanzsenat vorgelegt worden ist. Der Bw unterließ eine Stellungnahme. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 27 Abs 1 Z 4 EStG 1988 zählen ua. Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, zum Beispiel aus Darlehen, Anleihen, Einlagen, Guthaben bei Banken und…
…erfolgte nicht. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 27 Abs. 1 Z. 4 EStG 1988 zählen ua. auch Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, zum Beispiel aus Darlehen, Anleihen, Einlagen, Guthaben bei Banken und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des…