…Firmen langjährige Auftragnehmer gewesen, die zur Zufriedenheit gearbeitet hätten. Des Weiteren müsse der Behauptung energisch widersprochen werden, die Bw. habe auf einem relativ kleinen Markt agiert und habe eine enge Verknüpfung mit den Auftragnehmern gehabt. Das Gegenteil sei richtig. Es stimme zwar, dass als Generalunternehmer…
…Es werde auf eine Rechtsprechung des VwGH verwiesen, wonach man auf die Adresse laut Firmenbuch vertrauen könne und es dem FA obliege zu beweisen, dass die Adresse laut Firmenbuch nicht mehr aufrecht sei. Betreffend des Nettobetrages € 96.711,23 als Betriebsausgabe bei der Körperschaftsteuer…
…der Vorsteuern, 0,04% der Umsatzsteuer-Zahllast und 0,053% der Einkünfte aus Gewerbebetrieb ausmacht ist vor diesem Hintergrund als bei weitem relativ geringfügig einzustufen. Bei dieser bei weitem überwiegenden relativen Geringfügigkeit ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 2002 nicht ermessenskonform (§ 20…
Auf Grund grob mangelhafter Bezeichnung der Wiederaufnahmsgründe durch den Prüfer der Großbetriebsprüfung waren die Wiederaufnahmsbescheide aufzuheben. Dem UFS als zweiter Instanz war es verwehrt, die Wiederaufnahmsgründe richtig zu bezeichnen. Wien, am 15. Juni 2010
…und auf das Erkenntnis des VwGH 11.12.1996, 94/13/0070, verwies). Weiters seien bei der Ermessensübung die steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmsgründe zu beachten, d. h. gegen eine amtswegige Wiederaufnahme spreche insbesondere die (absolute und relative) Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkung (wobei der steuerliche…
…hat der VwGH im Erkenntnis 12.4.1994, 90/14/0044 die absolute und relative Geringfügigkeit als ermessensrelevant bezeichnet. Eine der Wiederaufnahme entgegenstehende Geringfügigkeit ist daher dann nicht gegeben, wenn die steuerliche Auswirkung absolut betrachtet nicht geringfügig ist. Es wäre auch mit den bei Ausübung…
…hat der VwGH im Erkenntnis 12.4.1994, 90/14/0044 die absolute und relative Geringfügigkeit als ermessensrelevant bezeichnet. Eine der Wiederaufnahme entgegenstehende Geringfügigkeit ist daher dann nicht gegeben, wenn die steuerliche Auswirkung absolut betrachtet nicht geringfügig ist. Es wäre auch mit den bei Ausübung…
…hat der VwGH im Erkenntnis 12.4.1994, 90/14/0044 die absolute und relative Geringfügigkeit als ermessensrelevant bezeichnet. Eine der Wiederaufnahme entgegenstehende Geringfügigkeit ist daher dann nicht gegeben, wenn die steuerliche Auswirkung absolut betrachtet nicht geringfügig ist. Es wäre auch mit den bei Ausübung…
…den absoluten Zahlen anders gestalten müsse. Weiters sei die Ermessensübung unter Berücksichtigung jener Entscheidung des unabhängigen Finanzsenates (UFS) erfolgt, wonach für die Beurteilung der Geringfügigkeit eine Grenze von 1% relativer Höhe maßgeblich gewesen sei. Die Amtspartei habe damit auch dem Grundsatz der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit…
…des Kriteriums der Geringfügigkeit sowohl die absolute als auch die relative Komponente berücksichtigt werden. Die sich aus der Geltendmachung dieser Vorsteuern zugunsten der Bw. ergebende steuerliche Auswirkung beträgt S 36.397,34 (€ 2.645,10). Ob der betreffende Vorsteuerbetrag in absoluter Hinsicht als geringfügig…
…steuerlichen Auswirkungen absolut bzw. relativ bloß geringfügig sind. Eine Interessensabwägung im Sinne des § 20 BAO verbietet bei (absoluter bzw. relativer) Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht…
…steuerlichen Auswirkungen bloß geringfügig (absolut bzw. relativ) sind (vgl. VwGH 25.3.1992, 90/13/0238; VwGH 12.4.1994, 90/14/0044; VwGH 28.5.1997, 94/13/0032). Die Geringfügigkeit ist anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmsgründe und nicht aufgrund der steuerlichen…
…immer die "relative" Geringfügigkeit der Vorsteuerbeträge als Maßstab für die Begründung seiner Ermessentscheidungen heranzieht. So wurde etwa infolge der für die Jahre 1997 bis 2001 durchgeführten Betriebsprüfung die Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Umsatzsteuer 1997 bis 2000 verfügt, obwohl die für die 1997 und 1999 festgestellten…
…mit deren relativer Höhe (zwischen rund 0,039% und 0,047%) begründet. D. h. es wurde allein das Verhältnis der pro Jahr zusätzlich beantragten Vorsteuern aus dem Titel der Geschäftsfreundebewirtung zu den bisher jährlich insgesamt im Unternehmen geltend gemachten Vorsteuern beurteilt. Auf die absolute Höhe…
…1994 entsprechenden Voranmeldungen und dadurch fahrlässige Abgabenverkürzungen gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG (Fakten Pkt.1.) und Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG (Fakten Pkt.2.) bzw. gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (Fakten Pkt.3.) begangen, anhängige Finanzstrafverfahren wird wegen absoluter Verjährung der Strafbarkeit…
…der relativen Geringfügigkeit ausschließlich im Hinblick auf die Abweichungen von den bisherigen Umsatzsteuerbescheiden zu beurteilen ist. Ob ein Betrag in absoluter Hinsicht als geringfügig einzustufen ist, kann nur an der allgemeinen Realität des Lebens gemessen werden. Die gebotene Betrachtung der realen Lebensverhältnisse (der gesellschaftlichen und…
…schematisierende Betrachtungsweise dem Wesen des Ermessens nicht entsprechen würde, müssen bei der Beurteilung des Kriteriums der Geringfügigkeit sowohl die absolute als auch die relative Komponente berücksichtigt werden. Die sich aus der Geltendmachung dieser Vorsteuern zugunsten der Bw. ergebenden steuerlichen Auswirkungen betragen für das Jahr 1997…
…wenn entweder der absolute Betrag oder der in Relation gesetzte Betrag als nicht bloß geringfügig angesehen werden kann. Da der UFS davon ausgeht, dass die hier strittigen Vorsteuern nach den angeführten Gründen überwiegend nach ihrer absoluten Höhe zu beurteilen sind und so jedenfalls als nicht…
…Beurteilung sowohl die absolute als auch die relative Komponente berücksichtigt werden. Die bei der Ermessensentscheidung zu berücksichtigende in sich schließende Zweckmäßigkeitskomponente spricht bei Geringfügigkeit der Auswirkungen für eine Abstandnahme von einer Aufhebung. Eine Aufhebung dürfte somit bei richtigem Ermessensverständnis (vor allem Zweckmäßigkeit, Einfachheit und Sparsamkeit)…
…13 nicht mehr absolut geringfügig. Es kann daher dahin gestellt bleiben, ob die von der Abgabenbehörde erster Instanz herangezogenen Tarifbestimmungen für eine taugliche Grenzziehung geeignet sind. Im Bereich der Umsatzsteuer spricht auch die Qualität des Fehlers selbst bei Vorliegen absoluter und relativer Geringfügigkeit für eine…