…dass keine fiktive Betriebsausgabe, sondern eine Investitionsbegünstigung vorliege. Dies umso mehr, als der Gesetzgeber auch die Vornahme von Investitionen (entweder in bestimmte abnutzbare Anlagegüter oder Wertpapiere) verlange, die eine bestimmte Mindestbehaltedauer im "Betriebsvermögen" verbleiben müssten. Werde diese Mindestbehaltedauer nicht erfüllt, erfolge eine Nachversteuerung. Dieser Umstand…
…streben, den tatsächlichen Aufwand zu erfassen. Der Freibetrag für investierte Gewinne ziele darauf ab, Investitionen in abnutzbare Anlagegüter oder in Finanzanlagen auszulösen. Hier verfolge der Gesetzgeber unterschiedliche Zielsetzungen. Eine Erstreckung von Betriebsausgabenpauschalen auf Freibeträge für investierte Gewinne würde den vom Gesetz angestrebten Investitionsanreiz vernichten. In…
…die zum Betriebsvermögen gehören. Diese Verbindlichkeiten sind wie Umlaufgüter bzw. nicht abnutzbare Anlagegüter zu bewerten. Gemäß § 6 Z 2a EStG 1988 sind nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bewerten. Ist der Teilwert niedriger, kann dieser angesetzt werden. Steigt der Teilwert…
…3.600,00 € zur Nachzahlung vorgeschrieben wurde. Gegen den angeführten Haftungs- und Abgabenbescheid wurde mit Eingabe des steuerlichen Vertreters vom 2.12.2004 Berufung erhoben und diese im Wesentlichen wie folgt begründet: Die Berufung richte sich gegen die Nichtanerkennung der Investitionszuwachsprämie für abnutzbare Anlagegüter…
…Reservemaschine (vgl auch Nolde in Herrmann/Heuer/Raupach, Anm 160 zu § 7dEStG, zur umstrittenen AfA für als Vorrat bzw Vorsorge angeschaffte abnutzbare Anlagegüter), unter Verwendung bzw Nutzung subsumiert werden könnte. Hier wird aus Vereinheitlichungsgründen nur mehr der Begriff der "Nutzung" verwendet werden. Entscheidend wird sein…
…der Steuerpflichtige bei der Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren Anlagegütern einen Investitionsfreibetrag (IFB) von höchstens 9% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd geltend machen. Die Absetzung für Abnutzung (§§ 7 und 8) wird dadurch nicht berührt. Dass es sich bei den strittigen Einrichtungsgegenständen um abnutzbare Anlagegüter handelt…
…17 EStG in Höhe von 6 oder 12 % der Umsatzerlöse von zu großem Gewicht, um in diesen Pauschalien Platz zu finden. Der Freibetrag für investierte Gewinne zielt darauf ab, Investitionen in abnutzbare Anlagegüter oder in Finanzanlagen auszulösen. Die Basispauschalierung nach § 17 EStG zielt darauf ab…
…für Betonierungs- und Asphaltierungsarbeiten bzw. Schotterungsarbeiten sind zu aktivieren (selbständig bewertbare abnutzbare Anlagegüter oder einheitliches abnutzbares Anlagegut) Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist abhängig von der Dauer der technischen und wirtschaftlichen Nutzbarkeit im Betrieb. Amtliche Erfahrungssätze für derartige Anlagegüter sind nicht vorhanden. Einen Anhaltspunkt liefert dazu die…
…Gewerbesteuer-Rückstellung um 3.871,- S gegenüber steht. Die daraus resultierenden Änderungen der angefochtenen Einkommen- und Gewerbesteuerbescheide für das Jahr 1993 sind den beiliegenden Berechnungsblättern (Beilage 2) zu entnehmen. Für ungebrauchte, abnutzbare Anlagegüter des Betriebsvermögens sahen die §§ 10 und 10a EStG 1988 in der Fassung…
…Lediglich abnutzbare Anlagegüter zählen zum Kreis der nach § 7 EStG 1988 verteilt auf die Nutzungsdauer absetzbaren und auch zwingend abzuschreibenden sowie gemäß § 10 EStG investitionsbegünstigten Wirtschaftsgüter. Nach Quantschnigg/Schuch (ESt-Handbuch, Tz 13 zu § 7) sind Kunstwerke wie Gemälde, Skulpturen, wertvolle Gefäße uä nicht abnutzbar…
…dem 1. im Falle der Anschaffung oder Herstellung abnutzbarer Anlagegüter diese a) eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren haben und b) in einer Betriebsstätte im Inland oder im übrigen EU/EWR-Raum verwendet werden, die der Erzielung von Einkünften im Sinne von § 2 Abs…
…werden, in dem 1. im Falle der Anschaffung oder Herstellung abnutzbarer Anlagegüter diese a) eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren haben und b) in einer Betriebsstätte im Inland oder im übrigen EU/EWR-Raum verwendet werden, die der Erzielung von Einkünften im Sinne von …
…das einzelne Anlagegut 400 € nicht übersteigen (geringwertige Wirtschaftsgüter). Die Absetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (über die jährliche AfA bzw. bei geringwertigen Wirtschaftsgütern im Wege der Sofortabschreibung) kommt, wie sich aus den §§ 7 Abs. 1 und 13 EStG 1988 ergibt, nur für abnutzbare Wirtschaftsgüter des…
…EStG 1988 können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Anlagegütern als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn diese Kosten für das einzelne Anlagegut S 5.000,- nicht übersteigen (geringwertige Wirtschaftsgüter). Ebenso wie die AfA ist die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern nur für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zulässig…
…Ausführungen des Prüfers betrage die Nutzungsdauer einer Schneefräse 8 Jahre anstatt der von ihm angesetzten 5 Jahre, dabei werde auf die Deutsche amtliche AfA-Tabelle für die allgemein verwendeten Anlagegüter verwiesen. Nach den EStR (Rz 3115) könne die deutsche AfA-Tabelle als Hilfsmittel bei der…
…dem 1. im Falle der Anschaffung oder Herstellung abnutzbarer Anlagegüter diese a) eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren haben und b) in einer Betriebsstätte im Inland oder im übrigen EU/EWR-Raum verwendet werden, die der Erzielung von Einkünften im Sinne von § 2 Abs…
…werden, in dem 1. im Falle der Anschaffung oder Herstellung abnutzbarer Anlagegüter diese a) eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren haben und b) in einer Betriebsstätte im Inland oder im übrigen EU/EWR-Raum verwendet werden, die der Erzielung von Einkünften im Sinne von …
…Nr. 24/2007) lautet: Natürliche Personen, die den Gewinn eines Betriebes gemäß § 4 Abs. 3 ermitteln, können bei der Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren körperlichen Anlagegütern oder von Wertpapieren gemäß § 14 Abs. 7 Z. 4 einen Freibetrag für investierte Gewinne bis zu 10 % des Gewinnes…
…Fahrzeuge (nach relativ kurzer Zeit) innerhalb der Firmengruppe weiter zu veräußern. Die Anschaffung von Wirtschaftsgütern zur zeitnahen Weiterveräußerung stelle auch bei kurzer betrieblicher Nutzung im inländischen Unternehmen keine Investition in das abnutzbare Anlagevermögen dar. Mit Bescheid vom 24.6.2005 wurde in der weiteren Folge…
…Der FBiG kann nach Abs. 3 dieser Bestimmung nur zu Lasten des Gewinnes jenes Betriebes, in dem bei Anschaffung oder Herstellung abnutzbarer Anlagegüter diese eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren haben und bei der Anschaffung von Wertpapieren gemäß § 14 Abs. 5 Z 4 EStG…