…kann während der darin regelmäßig ablaufenden betrieblichen Vorgänge von Menschen betreten werden. Der Großteil des gesamten Raumes, bestehend aus strittigem Zubau und altem Sägewerksraum (eine Fläche von 611,73 m² von 1.102,98 m² kann während der darin regelmäßig ablaufenden betrieblichen Vorgänge von Menschen…
…Finanzamtes ein Organ des Finanzamtes die Erlassung des angefochtenen Bescheides in irgendeiner Form genehmigt hat oder zumindest Organe des Finanzamtes tatsächlich imstande waren, auf den automationsunterstützt ablaufenden Vorgang der Bescheidausfertigung bestimmenden Einfluss zu nehmen. Das Finanzamt teilte in der Stellungnahme vom 21. Mai 2004 mit…
…Es fehle an den notwendigen Bescheidmerkmalen, insbesondere mangle es am Behördenwillen des Finanzamtes, weil diesem jede Eingriffsmöglichkeit in den automationsunterstützt ablaufenden Vorgang genommen sei. Der Verfassungsgerichtshof fordere, dass automationsunterstützte Bescheide tatsächlich von der in ihm angegebenen Verwaltungsbehörde veranlasst worden seien. Auch nach Auffassung des Unabhängigen…
…dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der Berufungswerber aus, dass kein Organ des Finanzamtes die Möglichkeit gehabt habe, auf den automationsunterstützt ablaufenden Vorgang der Bescheidausfertigung bestimmenden Einfluss zu nehmen. Damit fehle dem als Bescheid bezeichneten Schriftstück ein Merkmal, dass nach der Lehre und Rechtsprechung ein wesentliches…
…der Beginn der Beschäftigung (1. August 2010) und die festgelegte Dauer der Beschäftigung von drei Jahren, automatisch ablaufend am 31. Juli 2013, hervorgehen. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab und begründete diese wie folgt: "Sofern Kinder von Expatriates vorübergehend (für die…
…und mit der Berufungsvorentscheidung gemäß § 212a Abs.5 lit.a BAO ablaufenden Aussetzung der Einhebung wurden mit Bescheid vom 7.1.2005 Aussetzungszinsen in Höhe von 647,17 € für den Zeitraum 28.10.2003 bis 7.1 2005 festgesetzt. Gemäß § 212 a Abs.9…
…dessen unverbauter Südwestseite." In Wirklichkeit würden die Grundstücke a. um so viel tiefer liegen, dass eben aufgrund von geographischen Gegebenheiten sich auch dort das ablaufende Wasser aus darüber liegenden Grundstücken in G. und P. schon seit unvordenklicher Zeit sammle und es zu einer Sumpfbildung gekommen…
…Finanzamtes ein Organ des Finanzamtes die Erlassung des angefochtenen Bescheides in irgendeiner Form genehmigt hat oder zumindest Organe des Finanzamtes tatsächlich imstande waren, auf den automationsunterstützt ablaufenden Vorgang der Bescheidausfertigung bestimmenden Einfluss zu nehmen. Das Finanzamt teilte in der Stellungnahme vom 25. Oktober 2004 mit…
…Die Behörde, welcher der Bescheid rechtlich zuzurechnen ist und die ihn daher zu verantworten hat, muss auch tatsächlich in der Lage sein, auf den automationsunterstützt ablaufenden Vorgang der Bescheidausfertigung Einfluss zu nehmen. Hiezu verweist der Verfassungsgerichtshof auf sein Erkenntnis vom 18. Juni 1980, B122/79…
…insbesondere mangle es am Behördenwillen des Finanzamtes, weil diesem jede Eingriffsmöglichkeit in den automationsunterstützt ablaufenden Vorgang genommen sei. Auch nach der Auffassung des Unabhängigen Finanzsenates (UFS 5.1.2005, RV/0969-L/04) liege kein rechtswirksamer Bescheid vor. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung…
…Die Behörde, welcher der Bescheid rechtlich zuzurechnen ist und die ihn daher zu verantworten hat, muss auch tatsächlich in der Lage sein, auf den automationsunterstützt ablaufenden Vorgang der Bescheidausfertigung Einfluss zu nehmen. Hiezu verweist der Verfassungsgerichtshof auf sein Erkenntnis vom 18. Juni 1980, B122/79…
…Als unmittelbar veranlasst ist ein solcher Vorgang, für den das Gesetz das letzte, den Rechtsvorgang unmittelbar auslösende Glied in der ablaufenden Kausalkette bildet, anzusehen; als unmittelbar veranlasst können nicht solche Rechtsvorgänge angesehen werden, für die das Gesetz nur den tieferen Beweggrund oder die weiter zurückliegende…
…insbesondere mangle es am Behördenwillen des Finanzamtes, weil diesem jede Eingriffsmöglichkeit in den automationsunterstützt ablaufenden Vorgang genommen sei. Auch nach der Auffassung des Unabhängigen Finanzsenates (UFS 5.1.2005, RV/0969-L/04) liege kein rechtswirksamer Bescheid vor. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung…
…an den notwendigen Bescheidmerkmalen, insbesondere mangle es am Behördenwillen des Finanzamtes, weil diesem jede Eingriffsmöglichkeit in den automationsunterstützt ablaufenden Vorgang genommen sei. Allfällige generelle Weisungen des Bundesministeriums für Finanzen würden nicht die Willensbildung der weisungsunterworfenen Organe des Finanzamtes ersetzen. Der Verfassungsgerichtshof fordere, dass automationsunterstützte Bescheide…
…Es fehle an den notwendigen Bescheidmerkmalen, insbesondere mangle es am Behördenwillen des Finanzamtes, weil diesem jede Eingriffsmöglichkeit in den automationsunterstützt ablaufenden Vorgang genommen sei. Nach Lehre und Rechtsprechung werde gefordert, dass Bescheide Schriftstücke seien, die mit normativem Inhalt auf Grund einer entsprechenden Willensbildung bei jener…
…zurückzuführen sei, fehle der Bescheidcharakter. Im gegenständlichen Fall haben die Organe des zuständigen Finanzamtes weder die Möglichkeit gehabt, in dem bei der Firma Bundesrechenzentrum GmbH automationsunterstützt ablaufenden Vorgang der Ausfertigung des Bescheides einzugreifen, noch sei dieser Vorgang vom Finanzamt in Gang gesetzt worden, da dieser…
…erstellt und versandt worden. Die Erlassung des Bescheides sei von keinem Organ des Finanzamtes Baden Mödling genehmigt und es sei nicht möglich gewesen, auf den automationsunterstützt ablaufenden Vorgang der Bescheidausfertigung einen bestimmenden Einfluss zu nehmen. Es fehle daher der Wille der Behörde, hoheitliche Gewalt zu…
…und versandt worden. Die Erlassung des Bescheides sei von keinem Organ des Finanzamtes Wien 21/22 genehmigt und es sei nicht möglich gewesen, auf den automationsunterstützt ablaufenden Vorgang der Bescheidausfertigung einen bestimmenden Einfluss zu nehmen. Es fehle daher der Wille der Behörde, hoheitliche Gewalt zu…
…erstellt und versandt worden. Die Erlassung des Bescheides sei von keinem Organ des Finanzamtes genehmigt worden und sei es nicht möglich gewesen, auf den automationsunterstützt ablaufenden Vorgang der Bescheidausfertigung einen bestimmenden Einfluss zu nehmen. Es fehle daher der Wille der Behörde, hoheitlich Gewalt zu üben…
…ergänzend vor, dass kein Organ des Finanzamtes die Möglichkeit gehabt habe, auf den automationsunterstützt ablaufenden Vorgang der Bescheidausfertigung bestimmenden Einfluss zu nehmen. Damit fehle dem als Bescheid bezeichneten Schriftstück ein Merkmal, dass nach der Lehre und Rechtsprechung ein wesentliches Element der Bescheidqualität sei. Über die…