…eine derartige Notlage bereits zum Zeitpunkt der Eingehens der Verbindlichkeit (Bürgschaftsverpflichtung) vorliegen muss und nicht ein mögliches Zukunftsszenario darstellt. Insgesamt ist auszuführen, dass nach Auffassung des Unabhängigen Finanzsenates Zwangsläufigkeit bei den von der Bw. geleisteten Zahlungen im Jahre 2006 nicht gegeben ist. Der Unabhängige Finanzsenat…
…ist erforderlich, dass der Steuerpflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzbedrohende Notlage eines nahen Angehörigen mit Aussicht auf Erfolg abwenden zu können. Daher muss bereits das Eingehen der Bürgschaft das Merkmal der Zwangsläufigkeit aufweisen. Eine existenzbedrohende Notlage liegt nicht schon dann vor, wenn…
…dass bereits das Eingehen der Bürgschaft zwangsläufig gewesen sei, als unbegründet abgewiesen. Das Finanzamt sei somit in keiner Weise darauf eingegangen, dass es sich bei den beantragten außergewöhnlichen Belastungen um außergewöhnliche Belastungen aufgrund zweier völlig unterschiedlicher Sachverhalte (einerseits Realisierung einer in Vorjahren für den Vater…
…um Zwangsläufigkeit im steuerlichen Sinn zu bewirken. Das Eingehen der Verbindlichkeit muss also bereits zwangsläufig sein und darf nicht durch das Verhalten des Steuerpflichtigen ausgelöst werden, weil sonst das Erfordernis der Zwangsläufigkeit jederzeit geschaffen werden könnte und damit zu einem steuerlich unerwünschten Ergebnis führen würde…
…Zwangsläufigkeit iSd. § 34 EStG 1988 kommt es nicht auf die Zahlung, sondern auf die Begründung des Schuldverhältnisses (Darlehen, Bürgschaft usw.) an. Bereits das Eingehen der zu späteren Zahlungen führenden Verpflichtung muss zwangläufig erfolgen (VwGH 1.12.1981, 81/14/79). Analog der Rechtsprechung zur Zwangsläufigkeit…
…Sittenordnung nicht gebiete, bei einem Vermögen von 40.000.000 S für Betriebsschulden in Höhe von 22.000.000 S die Bürgschaft zu übernehmen, da in einem derartigen Fall die eigene Existenz gefährdet werde. Weiters wurde bereits in der Berufung vom 9. September 2002 die…
…einer Bürgschaft zu beurteilen sei, um eine für den Gatten der Bw existenzbedrohende Konkursgefahr abzuwenden. Die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen zu Gunsten naher Angehöriger sei vom VwGH bereits mehrfach anerkannt worden, wenn für das Eingehen dieser Verpflichtung Zwangsläufigkeit gegeben sei, um eine existenzbedrohende Notlage abzuwenden…
…Eingehen der Verbindlichkeit nicht durch das Verhalten des Steuerpflichtigen ausgelöst wird, sondern die Bestreitung des Aufwands unabhängig vom Willen des Steuerpflichtigen ist. Nicht das auslösende Ereignis muss außergewöhnlich sein, sondern der Aufwand als solcher muss über die regelmäßig wiederkehrenden Kosten der Lebensführung hinausgehen. Bei der…
…Erfolg abwenden zu können. Daher muss bereits das Eingehen der Bürgschaft das Merkmal der Zwangsläufigkeit aufweisen. 2. Eine existenzbedrohende Notlage liegt nicht schon dann vor, wenn nur die Fortführung einer selbständigen Betätigung ohne die Übernahme der Bürgschaft nicht mehr möglich scheint, sondern wenn die wirtschaftliche…
…Jähriger wäre voraussichtlich nicht vermittelbar gewesen. Bei Verweigerung der Bürgschaft hätte man nicht nur das gemeinsame Wohnhaus sondern auch den eigenen Arbeitsplatz verloren. Auf Grund der Anstellung beim Ehegatten sei es eigentlich auch um die eigene wirtschaftliche Existenz gegangen. Auf Grund des unvermeidlichen Konkurses im…
…1994 (Eingehen der Bürgschaftsverpflichtung) bis 1999 (Leistung der strittigen Abschlagszahlung für die Bürgschaft) bzw. in den Folgejahren hervor: Bereits 1994 erzielte die Bw. neben den strittigen Geschäftsführereinkünften Einkünfte aus Gewerbebetrieb in nicht unbeträchtlicher Höhe (iHv. 161.858,00 S) 1995 erlitt sie bei den gewerblichen…
…ist erforderlich, dass der Steuerpflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzbedrohende Notlage eines nahen Angehörigen mit Aussicht auf Erfolg abwenden zu können. Daher muss bereits das Eingehen der Bürgschaft das Merkmal der Zwangsläufigkeit aufweisen. - Eine existenzbedrohende Notlage liegt nicht schon dann vor, wenn…
…Bankkredites bei der T.Bank erforderlich gewesen. In Anbetracht des negativen Eigenkapitals habe sich die Gesellschafterversammlung, allen voran Herr HerrB, geweigert Eigenkapital nachzuschießen oder Haftungen zu übernehmen. Auch die K.GmbH sei nicht bereit gewesen, Haftungen zugunsten der damaligen B.GmbH einzugehen. Da der Bw…
…Obwohl der Bw. unter Hinweis auf ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes selbst davon ausgeht, dass für die Anerkennung von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastung erforderlich ist, dass bereits das Eingehen der Bürgschaft das Merkmal der Zwangsläufigkeit aufweist, hat er nicht dargelegt worin die existenzbedrohende Notlage der Ehegattin…
…durch das freiwillige Eingehen unangemessener Verpflichtungen (durch im Verhältnis zur Einkommens- und Vermögenslage unangemessene Ausgaben) herbeigeführt, sondern durch einen schicksalshaften Verlauf verursacht wurde (VwGH 11.6.1991, 91/14/0052). Die im vorliegenden Fall maßgeblichen Verbindlichkeiten sind aber darauf zurückzuführen, dass der Sohn des Bw…
…Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes muss die Zwangsläufigkeit schon bei der Darlehensgewährung gegeben gewesen sein. Es ist erforderlich, dass der Steuerpflichtige glaubt, durch die Darlehensgewährung bzw. durch das Eingehen einer Bürgschaftsverpflichtung eine existenzbedrohende Notlage mit Aussicht auf Erfolg abwenden zu können. Eine existenzbedrohende Notlage liegt…
…Bürgschaft, die der Gesellschafter (Geschäftsführer) einer GesmbH. zu Gunsten der GesmbH. eingeht, stellt bei dessen Inanspruchnahme als Bürge keine außergewöhnliche Belastung dar, weil der Gesellschafter-Geschäftsführer im Fall der Bürgschaftsübernahme ein Wagnis übernimmt, das dem eines Unternehmers gleicht, was eine Zwangsläufigkeit ausschließt (z.B. VwGH…
…Es ist erforderlich, dass der Steuerpflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzbedrohende Notlage eines nahen Angehörigen mit Aussicht auf Erfolg abwenden zu können. Daher muss bereits das Eingehen der Bürgschaft das Merkmal der Zwangsläufigkeit aufweisen. 2. Eine existenzbedrohende Notlage liegt nicht schon dann…
…begründete Verbindlichkeiten als nachträgliche Betriebsausgaben unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig. Eine Abzug dieser betrieblichen Schuldzinsen in der Höhe von 684,24 € sei bei der Einkommensteuerveranlagung bereits erfolgt. Die reinen Kapitalrückzahlungen für einen Betriebskredit seien hingegen keine Betriebsausgaben, keine Sonderausgaben und keine außergewöhnlichen Belastungen. Der Kredit…
…ist erforderlich, dass der Steuerpflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzbedrohende Notlage eines nahen Angehörigen mit Aussicht auf Erfolg abwenden zu können. Daher muss bereits das Eingehen der Bürgschaft das Merkmal der Zwangsläufigkeit aufweisen. - Eine existenzbedrohende Notlage liegt nicht schon dann vor, wenn…