…Einkünfte aus allen in § 2 Abs. 3 EStG 1988 aufgezählten Einkunftsarten haben kann oder ob sie (bei Nichterfüllung der Bedingung) nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb aufweisen darf. (c) Besteuerung des Begünstigten: Zuwendungen an den Begünstigten (Barzahlungen oder Sachzuwendungen) werden gemäß § 27 Abs. 1 Z 7 EStG…
…wurde, stellt einen weiteren Hinweis dafür dar, dass die Liegenschaften ohne Vorbehalt der Stiftung gewidmet wurden. Der Annahme einer Zuwendung an die Begünstigten stehen daher keine rechtlichen Hindernisse entgegen. 3. Die Ermittlung der Zuwendungsbeträge erfolgte durch den Betriebsprüfer im Zusammenwirken mit dem Steuerberater bzw. der…
…Die in bar entnommenen Beträge seien an nicht genannte Dritte bezahlt worden. Aus dem Umstand, dass diese Zahlungen auf einem Verrechnungskonto verbucht worden seien, könne nicht einfach geschlossen werden, dass es sich um Zuwendungen an die Begünstigten der Privatstiftung handle. Wohl stehe die Erlassung eines…
…gar nicht angeführt. P.S. Der Erstattungsbeitrag von € 43,98 kann ja nur ein "Hekerl" sein." Mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Juli 2004 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte hierzu aus: "Zuwendungen (Spenden) an Institutionen, die nicht dem begünstigten Empfängerkreis gem. …
…des § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 gelten als Zuwendungen von Privatstiftungen auch geldwerte Vorteile aus z.B. der Nutzungsüberlassung von Wohnungen, Luxuswirtschaftsgütern u.a. Bei der Nutzungsüberlassung der Liegenschaft in Wien durch die Bw. an die Stifterin und Begünstigte, Frau B.B., stand…
…typisierender Betrachtungsweise (nach den Erfahrungen des allgemeinen wirtschaftlichen Verkehrs) sei angesichts des Stiftungszweckes in der Förderung der Bw als Begünstigter der eigentliche Geschäftszweig der Stiftung zu erkennen. Die (dort erwirtschafteten) Einkünfte seien eindeutig der Bw zuzurechnen (und) Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen (daher) als Einkommens- bzw…
…bloß zivilrechtliche Vermögenswertübertragung keine Kapitalertragsteuer anfallen könne, da steuerlich kein Übergang eines Vermögenswertes von der Bw. an einen Begünstigten erfolge, nicht gefolgt werden. Durch die Entrichtung der Kapitalertragsteuer für die Jahre 1999, 2000 und 2001 aus diesen Zuwendungen ist es nicht, wie die Bw. vorbringt…
…eine bloß zivilrechtliche Vermögenswertübertragung keine Kapitalertragsteuer anfallen könne, da steuerlich kein Übergang eines Vermögenswertes von der Bw. an einen Begünstigten erfolge, nicht gefolgt werden. Durch die Entrichtung der Kapitalertragsteuer für die Jahre 2002 und 2003 aus diesen Zuwendungen ist es nicht, wie die Bw. vorbringt…
…aus Kapitalvermögen auch Zuwendungen jeder Art einer nicht unter § 5 Z 6 KStG 1988 fallenden Privatstiftung an Begünstigte und Letztbegünstigte. Gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988 wird bei inländischen Kapitalerträgen, worunter gemäß Abs. 2 Z 1 lit. d) leg.cit. auch Zuwendungen jeder Art von…
…die durch Stiftung, Satzung oder sonstige Verfassung vorgeschrieben sind, nicht abgezogen werden. Eine Privatstiftung kann Zuwendungen an Begünstigte und Letztbegünstigte auch nicht als Sonderausgaben (§ 8 Abs. 4 Z 1) abziehen. Damit ist eine grundsätzliche Gleichstellung mit einer natürlichen Person und der von ihr im Rahmen…
…keine Kapitalertragsteuer anfallen könne, da steuerlich kein Übergang eines Vermögenswertes von der Bw. an einen Begünstigten erfolge, nicht gefolgt werden. Durch die Entrichtung der Kapitalertragsteuer für die Jahre 1999, 2000 und 2001 aus diesen Zuwendungen ist es nicht, wie die Bw. vorbringt, zu einer doppelten…
…dass für eine bloß zivilrechtliche Vermögenswertübertragung keine Kapitalertragsteuer anfallen könne, da steuerlich kein Übergang eines Vermögenswertes von der Bw. an einen Begünstigten erfolge, nicht gefolgt werden. Durch die Entrichtung der Kapitalertragsteuer für das Jahr 2002 aus diesen Zuwendungen ist es nicht, wie die Bw. vorbringt…
…Die Privatstiftung hat einen Stiftungsvorstand, der in seiner Tätigkeit an die Satzung und Stiftungszusatzurkunde gebunden ist. Eine Privatstiftung kann nur durch den Stiftungsvorstand als Organ handeln und Zuwendungen an allfällige Begünstigte beschließen. Der Abschluss eines Mietvertrages zwischen der Privatstiftung und dem Stifter kann daher uE…
…Unternehmens an die Kinder. Die Bw hat in wirtschaftlicher Betrachtungsweise den Veräußerungserlös und nicht die Anteile gestiftet. Das Argument der Bw, der Veräußerungserlös bleibe steuerhängig, es komme lediglich zu einer Verschiebung der steuerlichen Fälligkeiten, ist nicht überzeugend. Richtig ist zwar, dass spätere Zuwendungen an Begünstigte…
…eingewendet, der Vorstand der E-Privatstiftung fasse hinsichtlich ihrer Geschäftsaktivitäten laufend schriftliche Beschlüsse für die nächste Zukunft (betr. Veranlagungsstrategien, Zuwendungen an Begünstigte etc.). Es handle sich dabei um eine interne Willensbildung, die jederzeit abänderbar sei und aus der nach außen hin keine Rechtsfolge anknüpfe. Damit…
…nicht abgezogen werden: 1. Die Aufwendungen für die Erfüllung von Zwecken des Steuerpflichtigen, die durch Stiftung, Satzung oder sonstige Verfassung vorgeschrieben sind. Eine Privatstiftung kann Zuwendungen an Begünstigte und Letztbegünstigte auch nicht als Sonderausgaben (§ 8 Abs. 4 Z 1) abziehen. 2. Aufwendungen nach § 20 Abs…
…Kosten in Höhe von € 11.995,40 u.a. für ein Pflegeheim und unter KZ 459 Aufwendungen für private Zuwendungen an begünstigte Spendenempfänger in Höhe von € 20,00. In den Kosten betreffend Pflegeheimaufenthalt sind auch Kosten für die Unterbringung des Bw. im R…
…S | 5,806.029,73 | 176,00 | 1992 | S | 6,072.496,10 | 4.176,00 | 1993 | S | 5,490.786,38 | 2.187,00 Im berufungsgegenständlichen Zeitraum wurden folgende Geldleistungen an Begünstigte beschlossen bzw…
…Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der in Probstdorf wohnhafte Berufungswerber (Bw.) beantragte in seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2001 unter anderem: a) Den Abzug von 1.376,03 S als private Zuwendung an einen begünstigten Spendenempfänger mit der…
…den am Beginn der Entscheidungsgründe dargelegten Sachverhalt zu Grunde, der sich aus den Angaben und vorgelegten Unterlagen der Bw. ergibt. Unstrittig ist, dass die Bw. Zuwendungen an Begünstigte geleistet hat, von welchen KESt einbehalten wurde. Die Bw. hat die Zwischenbesteuerung von Einkünften gem. § 13 Abs…