Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch BF Consulting Wirtschaftsprüfungs-GesmbH, 1070 Wien, Mariahilfer Straße 32, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf, betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…fehlen (vgl. VwGH 21.10.2003, 99/14/0224). Eine Lebensgemeinschaft im Sinne einer eheähnlichen Gemeinschaft ist anzunehmen, wenn nach dem äußeren Erscheinungsbild ein Zusammenleben erfolgt, wie es bei Ehegatten unter den gleichen Bedingungen zu erwarten wäre (VwGH 23.10.1997, 96/15/0176; 30…
…zusteht. Einem Steuerpflichtigen, dem auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes Familienbeihilfe gewährt wird, steht im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein Kinderabsetzbetrag für jedes Kind zu. Das Tatbestandsmerkmal einer eheähnlichen Gemeinschaft stellt auf das Zusammenleben in einer Lebensgemeinschaft ab, wozu im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs-…
…wird bei einer aufrechten Ehe von einem Zusammenleben der Ehegatten und daher nicht von einer dauernd getrennten Lebensführung auszugehen sein (vgl. Wanke in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG [1. 6. 2009], § 33 Anm. 56). Mehrere Wohnsitze der Ehegatten schließen ein Zusammenleben nicht aus…
…VwGH - Erkenntnis vom 21.10.2003, 99/14/0224). Eine Lebensgemeinschaft im Sinne einer eheähnlichen Gemeinschaft ist dann anzunehmen, wenn nach dem äußeren Erscheinungsbild ein Zusammenleben erfolgt, wie es bei Ehegatten unter den gleichen Bedingungen zu erwarten wäre (VwGH - Erkenntnis vom 23.10.1997, 96…
…einer Lebensgemeinschaft. Als Alleinerzieher würden lt. BM für soziale Sicherheit und Generation Elternteile gelten, die nicht mit dem Vater/der Mutter des Kindes zusammenleben. Betreffend den Erhebungen des FA, denen zufolge sie seit mindestens drei Jahren in einer Lebensgemeinschaft lebe, ersucht die Bw. um Bekanntgabe…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat setzt für die Partei wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg die Einkommensteuer für das Jahr 2002 mit Euro 638,36 fest. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem Ende des…
…nicht nur im konkreten Beruf der Bw. als Personalistin verwertbar, sondern zugleich auch im Zusammenleben der Menschen ganz allgemein von Bedeutung (VwGH 17.9.1996, 92/14/0173). Der NLP-Kurs beinhaltet auf diese Weise wesentliche Elemente der Persönlichkeitsbildung, die jedoch dem privaten Lebensbereich zuzuordnen…
…bliebe. In allen Fällen kommt es nicht darauf an, ob das Kind ein gemeinsames ist. In typisierender Betrachtungsweise ist im streitgegenständlichen Fall daher davon auszugehen, dass sich durch das Zusammenleben mit dem Partner allein schon durch gewisse Synergieefekte (Hausarbeit, Einkauf, gemeinsame Finanzierung des Hauses, gemeinsame…
…4 EStG 1988 liegt dann vor, wenn zwei Personen in einer Lebensgemeinschaft zusammenleben und das gemeinschaftliche Zusammenleben auf Dauer angelegt ist. Bei einer Lebensgemeinschaft handelt es sich um einen eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht. Dazu gehört im Allgemeinen eine Geschlechts…
…ein gemeinsamer Haushalt nicht mehr gegeben gewesen wäre. Ein bestehender gemeinsamer Haushalt wird etwa durch gewisse durch Lebensumstände bedingte, auf nicht allzu lange Zeit berechnete Unterbrechungen des Zusammenlebens (wie etwa Krankenhaus- und Erholungsaufenthalte) nicht beseitigt (vgl. etwa Würth/Zingher/Kovanyi, Miet- und Wohnrecht 21 , Rz…
…schließt die gemeinsame Obsorge durch die jeweiligen Eltern nicht aus, dass der andere Partner an der Erziehung des Kindes des jeweiligen anderen Partners mitwirkt - bei einem Zusammenleben in einem gemeinsamen Haushalt wäre es lebensfremd anzunehmen, der jeweils andere Partner der "Patchwork-Familie" beteilige sich überhaupt…
…Berufung als unbegründet ab. Im Vorlageantrag wird ergänzt: Das Finanzamt übersehe, dass die Zucht eines Tieres, welches im besonderen Maß für das Zusammenleben mit dem Menschen geeignet sei, dem Tierschutz diene und damit als gemeinnützig einzustufen sei. Nach Kohler-Quantschnigg-Wiesner, Die Besteuerung der Vereine…
…146f ABGB) gravierende Probleme aufgetreten. Mein Sohn verweigerte die Befolgung meiner Anordnungen und setzte sich über Grundregeln des sozialen Zusammenlebens in einem Familienverband so sehr hinweg, dass die Situation für mich und meinen Mann (den Stiefvater meines Sohnes) unerträglich wurde. Um trotzdem meiner Obsorgepflicht nachkommen…
…wurde im erstinstanzlichen Verfahren entgegen gehalten, dass das (dem Finanzamt im Zuge einer Nachkontrolle bekannt gewordene) Zusammenleben der Bw und ihres Kindes mit dem Kindesvater unter einer gemeinsamen Adresse zwar den Schluss auf eine (Lebens)Gemeinschaft mit einem Partner zulasse, dass dies bei näherer Überprüfung…
…für diese Familienheimfahrten finden Sie anbei." Er hoffe - so der Bw. - auf die "steuerliche Anerkennung der Kosten, sodass wir nicht erneut im Vergleich zu normalen Ehepaaren/Dienstnehmern (dauernd zusammenlebend) stark benachteiligt werden." In der beiliegenden Aufstellung zu den Familienheimfahrten wies der Bw. ua. darauf hin…
…Schuhe, usw. Die Mutter würde nur die Miete und den Strom bezahlen, die alleine oder im Zusammenleben mit ihrem Sohn bezahlt werden müssten. Wenn J.s Mutter die überwiegenden Unterhaltskosten für den Sohn zu tragen hätte, würde sie nicht auf den Anspruch verzichten. Das Finanzamt…
…7. Mai 2012 beigelegt, wonach zwei namentlich angeführte Zeugen angeben, dass der Bw. und seine Ehefrau seit der Eheschließung in der Gemeinde N. in ehelicher Gemeinschaft zusammenleben. Die restlichen Unterlagen, Heiratsurkunde, Mietvertrag für die Wiener Wohnung, seien bereits vorgelegt worden. Mit Vorhalt vom 18. Juni…
…In der abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 22. April 2009 führte das Finanzamt aus, bei einer Lebensgemeinschaft handle es sich um einen eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspreche. Dazu gehöre im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Dabei könne aber auch das eine…
…im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)partner lebt. Bei einer Lebensgemeinschaft handelt es sich um einen eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht. Dazu gehört im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft (VwGH 24.2.04,99/14/0247…