…Abgabenbetrag von einem Dritten anstelle des Zollschuldners entrichtet werden kann. Zudem ist der Abgabenbetrag dem Zollschuldner gem. Art. 221 Abs. 1 ZK in geeigneter Form mitzuteilen. Die Form der Mitteilung richtet sich nach den internen Vorschriften der Mitgliedstaaten. In Österreich ist daher ein Bescheid zu…
… 108 Abs. 1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung von 35.415,17 Euro zur Entrichtung vor. Der Bf. erhob mit dem an das Zollamt A. als Finanzstrafbehörde erster Instanz gerichteten Schriftsatz vom 29. August 2006 gegen diesen Bescheid Berufung, welche mit der angefochtenen - durch das Zollamt…
… 108 Abs. 1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung von 34.329,72 Euro zur Entrichtung vor. Der Bf. erhob mit dem an das Zollamt A. als Finanzstrafbehörde erster Instanz gerichteten Schriftsatz vom 29. August 2006 gegen diesen Bescheid Berufung, welche mit der angefochtenen - durch das Zollamt…
…ersten Stufe das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Das Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz teilte der Bf. gem. Art. 221 Abs. 1 ZK (Zollkodex) mit Bescheid vom 27. November 1996…
…Herr V , sei persönlich an der Firma GS. in Guernsey beteiligt, wurde von der Betriebsprüfung auf Grund der vorgelegten Unterlagen (Gesellschafterlisten) nicht in Erwägung gezogen. Wenn in der Begründung des Bescheides ausgeführt wird, dass die Vermutung naheliege, ertragbringende Vermögenswerte in Steueroasen zu veranlagen, trifft im…
…daher keinen Wiederaufnahmegrund dar. Die einzige andere Feststellung sei für 1997 eine außerbilanzmäßige Zurechnung von Spenden, Strafen und Trinkgeldern (vgl. Tz 2 der Niederschrift) in Höhe von 3.450,00 S gewesen. Bei der amtswegigen Wiederaufnahme handle es sich um eine Ermessensentscheidung. Erst wenn ein…
…Zurechnung der Einkünfte im Einzelnen zu erfolgen habe. Eine Folgeänderung nach § 295 Abs. 3 BAO könne nur in Verfolgung einer vorgegebenen Bindung stattfinden, die sozusagen nur vom "Spruch zu Spruch" bestehen könne. Dies sei im gegenständlichen Fall jedoch nicht gegeben. Von der Begründung eines Bescheides…
…Zurechnung der Einkünfte im Einzelnen zu erfolgen habe. Eine Folgeänderung nach § 295 Abs. 3 BAO könne nur in Verfolgung einer vorgegebenen Bindung stattfinden, die sozusagen nur vom "Spruch zu Spruch" bestehen könne. Dies sei im gegenständlichen Fall jedoch nicht gegeben. Von der Begründung eines Bescheides…
…Bw) N Säumniszuschläge in Höhe von S 591,-- und S 969,-- , insgesamt S 1.560,-- (in € 113,37) vorgeschrieben, weil die Verspätungszuschläge 1984 und 1989 nicht innerhalb der zuerkannten Zahlungsfrist jeweils bis 4. Juni 1999 entrichtet wurden. Gegen diesen Bescheid brachte der Bw mit…
…nunmehr gemäß § 212a BAO auch die Aussetzung der Einhebung der vorgeschriebenen Umsatzsteuer in der Höhe von 75.782,26 Euro. 2.0 Ungeachtet dessen erstattet die berufende Partei die nachfolgende Berufungsergänzung: Die bescheiderlassende Behörde beantragte die Abweisung der Berufung mit der Begründung, dass seitens des…
…hat, dass ihm das anonyme Sparbuch diente oder gehörte und dass sie dennoch von dem Bw. zurechenbaren Umsätzen iHv auf dieses Sparbuch überwiesenen Rechnungsentgelten ausgegangen ist, ist auch kein Bescheidaufhebungsgrund im Sinne des § 289 Abs 1 BAO idgF, da die bei dieser Zurechnung angewendete Beweisführungsmethode…
…würden auf heuristischen Schätzannahmen basieren, wie z.B. die Schätzung des Privatanteils Telefon. Lt. herrschender Lehre sei der Zweck der Wiederaufnahme von Bescheiden das Hervorkommen gewichtiger Umstände, jedoch lt. Erkenntnis des VwGH vom 6.12.1996, B 783/89 das Ziel jeder Wiederaufnahme ein insgesamt…
…Zurechnung von je S 63.440,00). Dem Bw. ist zuzugestehen, dass die Begründung der gem. § 293b BAO berichtigten Einkommensteuerbescheide für 2000 und 2001 äußerst mangelhaft ist: Im berichtigten Bescheid für 2000 befindet sich nur ein Hinweis auf eine irrtümliche Eingabe einer unrichtigen Bemessungsgrundlange bei…
…März 2002) und der Zurechnung von nur 50 % des Entnahmegewinnes und entsprechende Änderung des Einkommensteuerbescheides 2002 sowie die Herabsetzung der Anspruchszinsen von € 1.187,60 auf Null. Nähere detaillierte Aussagen zum angefochtenen Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2002 sind nicht zu ersehen. Abschließend…
…unzulässig zurückzuweisen, weil den bekämpften Erledigungen mangels gültigen Bescheidadressaten der Bescheidcharakter fehlte. Es handelte sich um Nichtbescheide (VwGH 29.9.1997, 93/17/0042). Informativ sei idZ auch darauf verwiesen, dass mit Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO nicht nur über die Zurechnung von gemeinschaftlich erzielten Einkünften (§…
…Zurechnung der Einkünfte an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der die in den angefochtenen Bescheiden festgestellten Personen beteiligt waren." Der Unabhängige Finansenat sah nun keinen Grund, im gegenständlichen Berufungsverfahren von dieser Beurteilung abzuweichen, zumal in diesem Verfahren von den Bw. nunmehr zur Frage der Zurechnung…
…nicht angelastet werden. Die Außenprüfung habe deshalb verabsäumt, den Sachverhalt ausreichend zu erheben. Durch die unbegründete Zurechnung von Einkünften an den Berufungswerber habe das Finanzamt die Bestimmungen des Artikels 13 Abs. 4 des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich - Großbritannien verletzt. Es sei in der Tz. 6 der Beilage…
…für das Jahr 2005 in Höhe von € 1.978,47 fest. Mit der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wendet die Berufungswerberin die Unrichtigkeit des gleichzeitig bekämpften Stammabgabenbescheides betreffend Körperschaftsteuer 2005 (strittig ist die Zurechnung von Prostituierten-Umsätzen) ein. Zum Bescheid über die Festsetzung der Anspruchzinsen…
…betreffend die Aufhebung des Sicherheitszuschlages, Schätzung und Zurechnung des Darlehensbetrages den Inhalt der Bescheide betrifft. Der auf Aufhebung gerichtete Antrag wegen Rechtswidrigkeit des Sicherheitszuschlages ist nicht möglich. Der Antrag wurde von der Abgabenbehörde daher als nicht zulässig beurteilt. Bezüglich der Einwendung, dass der Hinweis auf…
…mit Bescheid vom 5.10.2006 wieder auf, und setzte in einem neuen Sachbescheid die Einkommensteuer für 2004 mit 1.752,74 € fest. Die Zurechnung von Einkünften sei laut Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 13.9.2006 erfolgt. Von dieser Nachforderung in Höhe von…