…Abgabenbetrag von einem Dritten anstelle des Zollschuldners entrichtet werden kann. Zudem ist der Abgabenbetrag dem Zollschuldner gem. Art. 221 Abs. 1 ZK in geeigneter Form mitzuteilen. Die Form der Mitteilung richtet sich nach den internen Vorschriften der Mitgliedstaaten. In Österreich ist daher ein Bescheid zu…
… 108 Abs. 1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung von 35.415,17 Euro zur Entrichtung vor. Der Bf. erhob mit dem an das Zollamt A. als Finanzstrafbehörde erster Instanz gerichteten Schriftsatz vom 29. August 2006 gegen diesen Bescheid Berufung, welche mit der angefochtenen - durch das Zollamt…
… 108 Abs. 1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung von 34.329,72 Euro zur Entrichtung vor. Der Bf. erhob mit dem an das Zollamt A. als Finanzstrafbehörde erster Instanz gerichteten Schriftsatz vom 29. August 2006 gegen diesen Bescheid Berufung, welche mit der angefochtenen - durch das Zollamt…
…ersten Stufe das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Das Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz teilte der Bf. gem. Art. 221 Abs. 1 ZK (Zollkodex) mit Bescheid vom 27. November 1996…
…seien. Das FA qualifizierte das Schreiben der BF vom 08.10.2019 - soweit dies für das gegenständliche Verfahren von Bedeutung ist - als Beschwerde gegen die Bescheide betreffend die Einkommensteuer 2013-2017. Mit Beschwerdevorentscheidungen vom 24.08.2020 erklärte das FA die Beschwerden gegen die Wiederaufnahme…
…Herr V , sei persönlich an der Firma GS. in Guernsey beteiligt, wurde von der Betriebsprüfung auf Grund der vorgelegten Unterlagen (Gesellschafterlisten) nicht in Erwägung gezogen. Wenn in der Begründung des Bescheides ausgeführt wird, dass die Vermutung naheliege, ertragbringende Vermögenswerte in Steueroasen zu veranlagen, trifft im…
…daher keinen Wiederaufnahmegrund dar. Die einzige andere Feststellung sei für 1997 eine außerbilanzmäßige Zurechnung von Spenden, Strafen und Trinkgeldern (vgl. Tz 2 der Niederschrift) in Höhe von 3.450,00 S gewesen. Bei der amtswegigen Wiederaufnahme handle es sich um eine Ermessensentscheidung. Erst wenn ein…
…in den Jahren 2000 bis 2003 geleistet wurden, sodass für keiner dieser Leistungen die Verjährungsfrist vor dem 31. Dezember 2005 geendet hat. Die Anträge auf Bescheidaufhebung nach § 299 BAO wurden von der Bf. daher fristgerecht beim Finanzamt eingebracht (vgl. dazu auch UFS 13.01.2009…
…Zurechnung der Einkünfte im Einzelnen zu erfolgen habe. Eine Folgeänderung nach § 295 Abs. 3 BAO könne nur in Verfolgung einer vorgegebenen Bindung stattfinden, die sozusagen nur vom "Spruch zu Spruch" bestehen könne. Dies sei im gegenständlichen Fall jedoch nicht gegeben. Von der Begründung eines Bescheides…
…Zurechnung der Einkünfte im Einzelnen zu erfolgen habe. Eine Folgeänderung nach § 295 Abs. 3 BAO könne nur in Verfolgung einer vorgegebenen Bindung stattfinden, die sozusagen nur vom "Spruch zu Spruch" bestehen könne. Dies sei im gegenständlichen Fall jedoch nicht gegeben. Von der Begründung eines Bescheides…
…2016 erlassen. Aufgrund von der belangten Behörde angenommener Mängel der Losungsaufzeichnungen erfolgte eine Zuschätzung der Barerlöse sowie die Zurechnung von ungeklärten Privateinlagen und der Ansatz eines Sicherheitszuschlages. Mit Schreiben vom 27.09.2018 wurde vom BF eine Beschwerde gegen die angeführten Bescheide eingebracht. In der…
…auch mit jeweils 50% an der Bf beteiligt und mit deren Geschäftsführung befasst waren, zuzurechnen sind. Der VwGH befasste sich in seiner Rechtsprechung bereits des Öfteren mit Fragen der steuerlichen Zurechnung von Vergütungen bei zwischengeschalteten Personengesellschaften (vgl insb VwGH 24.9.2014, 2011/13/0092…
…Bw) N Säumniszuschläge in Höhe von S 591,-- und S 969,-- , insgesamt S 1.560,-- (in € 113,37) vorgeschrieben, weil die Verspätungszuschläge 1984 und 1989 nicht innerhalb der zuerkannten Zahlungsfrist jeweils bis 4. Juni 1999 entrichtet wurden. Gegen diesen Bescheid brachte der Bw mit…
…nunmehr gemäß § 212a BAO auch die Aussetzung der Einhebung der vorgeschriebenen Umsatzsteuer in der Höhe von 75.782,26 Euro. 2.0 Ungeachtet dessen erstattet die berufende Partei die nachfolgende Berufungsergänzung: Die bescheiderlassende Behörde beantragte die Abweisung der Berufung mit der Begründung, dass seitens des…
…Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 56.315,- S (4.092,57 €) besteuert. In der Bescheidbegründung verwies das Finanzamt X (FA) darauf, dass der Zurechnung dieser Einkünfte ein Bescheid des Finanzamtes Y vom 16. Mai 2002 über die Feststellung von Einkünften gemäß …
…die Mehr-Weniger-Rechnung BOL für 2018 übermitteln. Wie bereits ausgeführt, ergibt sich die nachträgliche Zurechnung von € 91.540,66 aus einem Abrechnungsdissens zwischen ***3*** und mir, der erst mit der Abrechnung der letzten Kaufpreisrate einvernehmlich aufgelöst werden konnte. 12. Mit Schreiben vom 18…
…die (angefochtene) Bescheidanpassung nach § 295 Abs 1 BAO herangezogenen Feststellungsbescheiden eine ihm gegenüber unrichtige Zurechnung von Einkünften erfolgt wäre und somit diese Feststellungen ihm gegenüber nicht wirken würden. Die Begründung in der Beschwerde gegen die Einkommensteuerbescheide 2004-2006, wonach die Zurechnung von Einkünften gegenüber dem…
…hat, dass ihm das anonyme Sparbuch diente oder gehörte und dass sie dennoch von dem Bw. zurechenbaren Umsätzen iHv auf dieses Sparbuch überwiesenen Rechnungsentgelten ausgegangen ist, ist auch kein Bescheidaufhebungsgrund im Sinne des § 289 Abs 1 BAO idgF, da die bei dieser Zurechnung angewendete Beweisführungsmethode…
…wurde entsprochen. Obwohl nicht alle Einkünftebezieher im Feststellungsbescheid aufscheinen (drei Erben fehlen), liegt daher nach der hg. Rechtsprechung ein wirksam erlassener Feststellungsbescheid vor. Nach herrschender Auffassung erscheint eine erstmalige Zurechnung von Einkünften in einer meritorischen Rechtsmittelerledigung unzulässig (siehe Ritz, BAO5, § 279 Tz 9 mit Hinweis…
…Einhebung von Sozialversicherungsabgaben bisher nicht erreicht worden wären und mangels Auswirkung zu keiner Wiederaufnahme von Bescheiden geführt hätte. Wenn nun durch die (strittige) Zurechnung von Sicherheitszuschlägen bzw. diverser anderer Gewinnerhöhungen die (Frei-)Grenzen bei den Sozialversicherungsbeiträgen überschritten würden, so würde es zur Nachbelastung von Sozialversicherungsbeiträgen…