…Bw nach Durchsicht des BP-Arbeitsbogens, des BP-Berichtes, sowie der Berufungsvorentscheidung keine anderslautende Beurteilung abzugeben sei. Über die Berufung wurde erwogen: Zu 1.) bis 3.) - Zurechnung unaufgeklärter Geldmittel (1984 - 1990) : Gemäß § 184 BAO Abs 1 hat die Abgabenbehörde, soweit sie die Grundlagen für die…
…von S 1.220.000,00 zugleich das verbleibende Zuwachsergebnis dar. Für die Frage der Vermögensdeckung und des Ausmaßes der Hinzurechnung ist nachfolgend zu untersuchen, ob bzw inwieweit das Verfahrensergebnis im Gesamtbild eine Unterdeckung der vom Bw nicht aufgeklärten Geldmittel aufzeigt, die zur Schätzung iSd …
…G KEG von der S erwirtschaftet und sind daher Folge dessen auch als Einnahmen der S zu erfassen. Für die Zurechnung der betreffenden Geldmittel als Betriebseinnahme bei der S sprechen aber auch die Angaben der steuerlichen Vertretung der G KEG in einem im Zusammenhang mit…
…Einkommensteuerbescheide hat der Bw. mit nachstehender Begründung das Rechtsmittel der Berufung erhoben: Er sei bei den Bauvorhaben X. und Y. lediglich mit Planungsaufgaben und der Verwaltung der Geldmittel befasst gewesen. Dies werde auch von den betreffenden Personen bestätigt. Bezüglich der Feststellung, dass er ihr Hauptansprechpartner…
…eine darüber hinausgehende Finanzierung der doch beträchtlichen betrieblichen Bareinlagen durch dieses Privatkonto ist jedoch nicht nachweisbar. Der Bw. wurde daher nochmals detailliert befragt über die Herkunft der Geldmittel für die Bareinzahlungen sowohl auf das Betriebskonto als auch auf das Privatkonto. Auf die Niederschrift vom 6…
…würden bzw. bei jenen Firmen, zu denen sie sachlich gehören. So wurde beispielsweise die Hingabe der Geldmittel für den Umbau der Liegenschaft APR, welchen die GI durchführen sollte, bei der Bw auf diesem streitgegenständlichen Konto verbucht anstatt als Verbindlichkeit der GI gegenüber LÖ. Die Liegenschaft…
…YF und RZ zu den angegebenen Beweisthemen als Zeugen zu vernehmen. Über die Berufung wurde erwogen: Bürobonus 1999 Ausgang für die Zurechnung der 150.000 S (10.900,93 €) zu den Einkünften der Berufungswerberin des Jahres 1999 war eine Kontrollmitteilung des Finanzamtes Bregenz an…
…er tatsächlich im Iran Grundstücke verkauft und die daraus lukrierten Geldmittel in seinen Betrieb in Österreich eingelegt habe. Da der Bw. die einzig relevante Frage der Mittelherkunft nicht erwiesen habe, sei die aufgrund der Prüfungsfeststellungen vorgenommene Zurechnung zu Recht erfolgt. In dem gegen diese Entscheidung…
…Sie ist für die Frage, wann Geld oder geldwerte Vorteile steuerlich zugeflossen sind, ohne Belang. Geldmittel und Geldwerte können somit sowohl vor als auch nach der Fälligkeit eines zivilrechtlichen Anspruches zufließen. Erhaltene Vorschüsse, Vorauszahlungen bzw Nachzahlungen, auch wenn damit (erst zu erbringende bzw schon erbrachte…
…aufgeklärt werden konnte, ist lt. Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates eine Zurechnung begründet, da nicht auszuschließen ist, dass auch im Prüfungszeitraum noch weitere nicht erfasste Einnahmen erzielt worden sind. ad Antrag auf Zeugeneinvernahme des Steuerberaters N.L.) Die beantragte Zeugeneinvernahme des Steuerberaters L. ist insofern abzulehnen…
…aktenkundig ist noch glaubwürdig erscheint. Die behauptete Darlehensgewährung durch den Berufungswerber hätte nach Ansicht des Referenten keiner "Zwischenschaltung" der EhegattiN bedurft, verfügte dieser doch im Wege der Versicherungsanstalt über die erforderlichen Geldmittel. Für den Referenten ist sohin zum einen nicht einsichtig, warum die Bank_A…
…übertragen. Die Bp. beurteilt den gegenständlichen Sachverhalt folgendermaßen: 1. Zurechnung der Einkünfte aus Kapitalveranlagung bei der C Nach der Rechtsprechung des VwGH sind Einkünfte im Sinne der wirtschaftlichen Betrachtungsweise dem tatsächlichen Träger der Erwerbstätigkeit zuzurechnen (VwGH 10.12.1997, 93/13/0185). Im genannten Erkenntnis…
…zu "harten" Mandatsverträgen, welche keinen Spielraum für selbständiges Handeln des Stiftungsrates offen lassen und demnach zu Transparenz führen, "weiche" Mandatsverträge das Vermögen und die Einkünfte der Stiftung zurechnen, wenn der Stiftungsrat zum selbständigen Handeln befugt ist. Das Erkennen der Bw., dass überhaupt ein Risiko vorgelegen…
…vom EuGH geforderten wirtschaftlichen Betrachtungsweise die nach den Regelungen des Mitgliedstaates vorgesehenen notwendigen gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen für eine Zurechnung nicht außer Betracht zu lassen sind. Wenn die Mitbeteiligte in ihrer Gegenschrift vorbringt, eine "Dispositionsfreiheit" (über die zugewiesenen Geldmittel) liege auf Grund der klaren Weisung der X…
…Ausdruck gebrachte diesbezügliche Rechtsaufassung des BMF - welche wiederum die EuGH-Judikatur direkt umsetze - durch die Gesellschaftsteuervorschreibung groß missachtet erscheine. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung hielt das Finanzamt dem entgegen, dass der Beschluss eine grundsätzliche Finanzierungsgrundlage sei und die Zurverfügungstellung der erforderlichen Geldmittel, sowie deren Verwendung regle…
…Tragen kommt. Die Zurechnung des Vermögens sowie der Einkünfte erfolgt grundsätzlich nach dem allgemeinen Steuerrecht. Die praktischen Erfahrungen mit ausländischen "vermögensverwaltenden Stiftungen" können Anlass zur Vermutung geben, dass die Zurechnung des Vermögens weiterhin zum Stifter oder zu den Zuwendungsempfängern und nicht zur Stiftung erfolgt. Daher…
…Punkt 3.1 darauf hingewiesen (und in der Berufung näher ausgeführt) worden, dass die Bw. im Hinblick auf die Zurechnung der Einkünfte der Stiftung einem Irrtum unterlegen sei. Abschließend fasste der Steuerberater zusammen: Die Voraussetzungen für das Vorliegen der verlängerten Verjährungsfrist gemäß § 207 Abs. 2…
…die britische Anschrift der Gesellschaft, sondern die Wohnanschrift des A angeben war (genannter Veranlagungsakt, Veranlagung 2005). Die fehlenden Geldmittel bescherten dem Beschuldigten auch entsprechendes Ungemach: Nachdem nämlich A als Director der B-Ltd . mit Verfügung vom 28. Februar 2006 durch den Registrar des Companies House…
…Wien, wobei die Zuwendung an den Genannten geldflussmäßig durch Auszahlung an die liechtensteinische Stiftung erfolgt sei. Das Finanzamt hatte die Gewinn erhöhende Zurechnung bei der Bw und die Wertung der zugerechneten Beträge als verdeckte Ausschüttungen auf Feststellungen in einer Außenprüfung (siehe den Prüferbericht vom 16…
…sowie die persönliche Abholung dieses Betrages im Sommer 2003 durch den Bw. bestätigt habe. Ergänzend bemerkten die Prüfer hiezu, dass die diesbezüglichen Geldmittel vom Konto 7 bei der Sparkasse Salzburg, und somit von jenem Konto herrührten, dem die Betriebseinnahmen der "M2 " gutgeschrieben worden seien. Im…