…Fax übermittelt und langte beim Zollamt am Dienstag, den 16. März 2010 ein. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 85c Abs. 2 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG), BGBl.Nr. 1994/659 idgF beträgt die Beschwerdefrist einen Monat ab Zustellung der Berufungsvorentscheidung. Gemäß Art. 3 Abs…
…als verspätet zurückgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) in Verbindung mit § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde…
…51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 4. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 4. März 2008, StrNr. 054-2005/12, betreffend die Zurückweisung einer Beschwerde gemäß § 156 Abs. 1…
…unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegenüber den Beschwerdeführer im Rahmen einer zollbehördlichen Kontrolle am Parkplatz beim Grenzübergang in X. am 18. August 2008 durch Beamte des Zollamtes Y. als Finanzstrafbehörde erster Instanz zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Dem mit 01…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es…
…Erkenntnis erst verspätet erhalten, ist nicht nachvollziehbar, weil die Empfangnahme des angefochtenen Erkenntnisses des Spruchsenates an Hand einer von ihr als Empfängerin am 27. Oktober 2005 unterschriebenen Übernahmsbestätigung nachgewiesen ist. Entsprechend der Bestimmung des § 156 Abs. 4 FinStrG war daher mit bescheidmäßiger Zurückweisung der Berufung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den (Zurückweisungs-)Bescheid vom 3. Oktober 2002 des Finanzamtes Horn betreffend Zurückweisung einer verspäteten Berufung vom 23. September 2002 gegen den (Einkünfte-)Feststellungsbescheid 1997 vom 24. September 1999 sowie über zwei weitere Berufungen vom…
…Finanzamtes hinsichtlich der Berufung des Verteidigers eine bereits entschiedene Sache vor dergestalt, dass über die (verspätete) Berufung der Beschuldigten gegen das Erkenntnis des Spruchsenates - wenngleich nach Ansicht des Berufungssenates mit einer unrichtigen Begründung - durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz bereits rechtskräftig mit Zurückweisung entschieden worden ist. …
…Bf., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 4. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 28. März 2007, SN X, betreffend die Zurückweisung einer Beschwerde zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde I…
…ist eine Eingabengebühr in Höhe von € 220,00 zu entrichten: Dem Gesetz kann nicht entnommen werden, dass die Gebühr bei einer verspäteten Beschwerde nicht zu entrichten wäre. Dem Gesetzgeber des § 17a VfGG ist nicht zu unterstellten, er habe nicht vorhergesehen, dass eine Beschwerde an…
…Verwaltungsgerichtshof: Meine Anträge wurden als verspätet zurückgewiesen. Ich hatte aber rechtzeitig den Antrag auf Verfahrenshilfe gestellt. Nun hat Ihre Geschäftstelle mich aufgefordert 180,00 Euro zu zahlen. Handelt es sich hierbei um einen Irrtum? Für eine als verspätet eingegangen Beschwerde kann doch keine Gebühr erhoben…
…Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Dem mit 20. April 2005 datierten Schriftsatz der Beschwerdeführerin, bezeichnet als "Maßnahmenbeschwerde" und gerichtet an den "Unabhängigen Verwaltungssenat für das Bundesland Steiermark, Salzamtsgasse 3, 8010 Graz", Postaufgabestempel vom 20. April 2005, ist zu entnehmen, dass offenbar im Zuge eines…
…zurück, weil dem bekämpften Schriftstück mangels gültigem Bescheidadressaten kein Bescheidcharakter zukomme. Aus der oben zitierten Formulierung der VwGH - Beschwerde vom 12. Dezember 2002 ist eindeutig erkennbar, dass das FA mit der Zurückweisung der Berufung gegen den Grundlagenbescheid vom 7. Mai 2008 lediglich einen Mangel bestätigte…
…als verspätet zu werten ist. Der Wiederaufnahmeantrag vom 30. Juni 2008 wurde daher im Hinblick auf die obigen Ausführungen von der Abgabenbehörde 1. Instanz zu Recht zurückgewiesen. Antrag auf Änderung des Einkommensteuerbescheides 1989 gemäß § 295 BAO Hinsichtlich des Antrages auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides gemäß…
…Frage der Rechtmäßigkeit der im gegenständlichen Verfahren zu behandelnden Zurückweisung des Antrages auf Aussetzung der Einhebung ohnedies keinen Einfluss haben. Aussetzungsanträge haben gemäß § 212a Abs. 3 BAO die Darstellung der Ermittlung des für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages zu enthalten. Fehlt eine solche Darstellung…
…über die Beschwerde des Beschuldigten vom 27. Februar 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 3. Februar 2012, Str.Nr. 998/2499, über die Zurückweisung einer Berufung zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der bekämpfte Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe…
…als verspätet zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde…
…1997, Berufung gegen diese Bescheide vom 17. April 1997, Einkommensteuerbescheid vom 5. Mai 2007 Jahr 2002: Berufungsentscheidung der FLD Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 28. Oktober 2002, fristgerechte Einreichung einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde vom 12. Dezember 2002. Jahr 2008: Mit 27. Februar 2008 Zurückweisung der VwGH-Beschwerde…
…zurück, weil dem bekämpften Schriftstück mangels gültigem Bescheidadressaten kein Bescheidcharakter zukomme. Aus der oben zitierten Formulierung der VwGH - Beschwerde vom 12. Dezember 2002 ist eindeutig erkennbar, dass das FA mit der Zurückweisung der Berufung gegen den Grundlagenbescheid vom 7. Mai 2008 lediglich einen Mangel bestätigte…
…Mit Bescheid vom 5.5.2009 wies das Finanzamt den Antrag (als verspätet) zurück, wobei die Zurückweisung im Wesentlichen damit begründet wurde, dass die Tatsache der Falschadressierung des Feststellungsbescheides vom 10.2.1997 bereits am 12.12.2002 in der VwGH- Beschwerde vorgebracht worden sei…