Bescheid Die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Einkommensteuer 2004 und 2005 gilt gemäß § 85 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2004 machte der Berufungswerber (Bw.) neben…
Bescheid Die Berufung der X. GmbH., Adr., vertreten durch ZZ., Adr., vom 13. März 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2002 bis 2005 und Umsatzsteuer für das Jahr 2005 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…
Bescheid Die Berufung der Bw, vom 13. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 4. Juli 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2000 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung Gemäß § 250 Abs.1 BAO muss eine…
Bescheid Die Berufung der X, vom 1. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 3. Februar 2010 betreffend Familienbeihilfe gilt gemäß § 85 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO) als zurückgenommen. Begründung Die Berufungswerberin beantragte am 15.12.2009 mittels Formblatt Beih 1…
Bescheid Die Beschwerde der Marktgemeinde A, Adresse, vertreten durch Lang und Schultze-Bauer, Rechtsanwälte, 8280 Fürstenfeld, Realschulstraße 2a, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 27. Juli 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, betreffend Aussetzungszinsen - Zoll gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
Bescheid Der Vorlageantrag vom 14. April 2010 betreffend die Berufung der Bw, vom 23. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt, vertreten durch Fachexpertin Hofrätin Mag. Dagmar Ehrenböck, vom 10. März 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 wird gemäß § 256 Abs. 3 BAO…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 21. Juni 2011, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 27. Mai 2011, betreffend die Abweisung des Antrags vom 24. November 2010 auf Zurücknahme des Antrags auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 24. Juni 2011, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 25. Mai 2011, betreffend die Abweisung des Antrags auf Zurücknahme des Antrags auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005, entschieden: Die…
Bescheid Die Berufung des Vereins "I", z. Hd. Herrn N, vertreten durch M, vom 10. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes S, vertreten durch A, vom 9. April 2010 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2002 gilt gemäß § 85 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…
…Fassung (nunmehr bei formalen und inhaltlichen Mängeln) des § 85 Abs. 2 BAO ein Zurücknahmebescheid zu ergehen, wenn einem mit dem Hinweis auf die Rechtsfolge der Versäumung der gesetzten Frist versehenen Mängelauftrag wegen inhaltlicher Mängel einer Berufung nicht, nicht zeitgerecht oder unzureichend entsprochen wird. Im Feststellungsakt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 24. Juni 2011, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 25. Mai 2011, betreffend die Abweisung des Anbringens vom 24.11.2010, mit dem der Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das…
Bescheid Die Berufungen X, vom 29. Juli 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Y vom 29. Juni 2010 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2009 sowie Festsetzung von Vorauszahlungen an Einkommensteuer 2010 gelten gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung…
Bescheid Die Berufung des Bw., Steuerberater, Wien, vom 28. August 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 27. Juli 2006 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2004 sowie Festsetzung von Vorauszahlungen an Einkommensteuer 2006 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194…
…Adr, wird stattgegeben. Der Mängelbehebungsauftrag vom 30. Oktober 2007, Zahl 920000/xxxxx/2007/02, und der Zurücknahmebescheid vom 29. November 2007, Zahl 920000/xxxxx/2007/03, werden aufgehoben." Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 10. September 2007, Zahl 920000/xxxxx/2007, gab das Zollamt Feldkirch Wolfurt dem…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. , vom 6. Juli 2011, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 3. Juni 2011, betreffend die Abweisung des Antrags auf Zurücknahme des Antrags auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für 2005, entschieden: Die Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 24. Juni 2011, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 27. Mai 2011, betreffend die Abweisung des Antrags auf Zurücknahme des Antrags auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005, entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 23. Juni 2011, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 27. Mai 2011, betreffend die Abweisung des Antrags auf Zurücknahme der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des NN, Adresse, vertreten durch Martin Friedl, Wirtschaftsprüfer, 4650 Lambach, Marktplatz 2, vom 29. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 29. Juli 2008 betreffend Abweisung eines Ansuchens auf Rückzahlung einbehaltener Lohnsteuer für…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 4. Juli 2011, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 3. Juni 2011, betreffend die Abweisung der Eingabe auf Zurücknahme des Antrags auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005, entschieden: Die…
Nach Eintritt der Rechtskraft ist daher auch die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid nur auf Grund eines gestellten Antrages ergangen ist, oder ob er von Amts wegen erlassen wurde (siehe dazu VwGH 1.2.1995, 92/12…