…in der Folge eine abweisende Berufungsvorentscheidung und führte darin aus, dass die im Laufe des Jahres 2001 für Dritte gepfändete Geldbeträge als Einkommensverwendung und nicht als Betriebsausgabe gelten. In seinem dagegen gerichteten Antrag auf Vorlage seiner Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz brachte der Bw…
…Konten In Punkt 2 lit. b) "Zurechnung der Zuflüsse:" des Vorhaltes vom 12. Juni 2007 wurde der Bw. unter Bezugnahme auf die Vorhaltsbeantwortung vom 10. Oktober 2006 ersucht, von ihm behauptete Zahlungen an Dritte nachzuweisen. Mit Vorhalt vom 20. August 2007 wurde diese Frage wegen…
…Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht; Aufzeichnungsmängel | 58-60 | 3. Zufluss an den Berufungswerber (Bw.) | 60-66 | 4. Streitpunkte im Einzelnen | 66 | Zu a) Kein Gewerbebetrieb; nur fallweise und sporadische Geschäftsvermittlungen | 67-69 | Zu b) Weitergabe von Geldbeträgen…
…ihm vorgelegten Belegen und Unterlagen für die Jahre 1988 bis 1990. Davon wurden - soweit der Bw. Zahlungen an Dritte nachweisen oder glaubhaft machen konnte - diverse Beträge als Ausgaben steuerlich anerkannt. Dadurch, dass der Bw. über die von den Konten der GmbH abgehobenen Beträge frei verfügen…
…("Sicherheitszuschlag"), soll der vom FA vorgenommenen Schätzung von Zuflüssen aus dem Verkauf von privaten Grundstücken nicht entgegengetreten werden. Da aber hinsichtlich dieser Grundstücke nach eigener Aussage des Bw. zum Zeitpunkt der Veräußerung ein "offizieller Bescheid hinsichtlich Bebauung nicht erbracht worden ist" (weswegen erst im Jahr…
…einem gemeinnützigen Zweck zuzuführen), so liegt eine Maßnahme der Einkommensverwendung vor und die Einnahmen gelten als dem Anspruchsberechtigten zugeflossen (Anm. Es erfolgte kein Zufluss an Herrn Mag. H.). Wird auf einen bereits entstandenen Anspruch zu Gunsten Dritter (Anm. nicht gegeben, da die Ansprüche auf Geschäftsführerbezüge…
…Dritten - von jeder Beweisvorsorge- und Mitwirkungspflicht befreien, während unbestritten ist, dass bei Behauptung eines (gewöhnlichen) Sachverhalts (Zahlung von Provisionen als Gegenleistung für erhaltene Leistungen, Rechtsbeziehung zwischen Provisionszahler und Provisionsempfänger) diese Pflichten sehr wohl bestehen. Die Tatsache, dass ein Teil des in Rechnung gestellten Betrages an…
…Konto überwiesen bekommen, dann wären die Einkünfte dem Bw. zuzurechnen. Die Zuwendung an seinen Sohn würde dann Einkommensverwendung darstellen. Der Zufluss an Dritte ändert nämlich nichts an der Zurechnung der Einkünfte, soweit Einkommensverwendung vorliegt (Doralt aaO Tz 145). Einkünfte gelten als bezogen, wenn der Steuerpflichtige…
…der GBPWK durch die BPA des Finanzamtes für den 3. Bezirk gehe auch daraus hervor, dass als überhöht angesehene Gehaltszahlungen an IE dem Bw. zugerechnet worden seien, wiewohl von einem entsprechenden Zufluss nicht gesprochen werden könne. Zudem sei im Einkommensteuerveranlagungsverfahren des Bw. eine Überprüfung dahingehend…
…93/14/0149). Der Zufluss an Dritte ändert nichts an der Zurechnung, soweit Einkommensverwendung vorliegt. Dies gilt zB dann, wenn Einnahmen gepfändet oder abgetreten werden oder aus sonstigen Gründen auf Weisung des Berechtigten an einen Dritten ausgezahlt werden (VwGH 30.5.1995, 95/13/0120…
…dass der Bw. die Einkünfte aus der Beteiligung an die Bank abgetreten hat ("Zufluss an Dritte") ändert nichts an der Zurechnung der daraus lukrierten Erträge an den Bw.: Vielmehr beweist die erfolgte Abtretung geradezu seine wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkunftsquelle und bewirkt er damit lediglich…
…Bemessungsgrundlage auszuscheiden sind. Dabei unterliegt der Bw. jedoch einem Irrtum. Einkünfte sind grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, dem die Einkunftsquelle zuzurechnen ist. Der Zufluss an Dritte ändert nichts an der Zurechnung, soweit Einkommensverwendung vorliegt: Dies gilt zB dann, wenn Einnahmen gepfändet oder abgetreten werden (Doralt/Renner, EStG8 , …
…Marktchancen auszunützen. Nach Doralt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz Tz 145 zu § 2 ändere der Zufluss an Dritte nichts an der Zurechnung, soweit Einkommensverwendung vorliege, wenn also Einnahmen auf Weisung des Berechtigten an einen Dritten ausgezahlt werden (VwGH 30.5.1995, 95/13/0120; 20.7.1999…
… 2, ändert der Zufluss an Dritte nichts an der Zurechnung, soweit Einkommensverwendung vorliegt: Dies gilt z.B. dann, wenn Einnahmen gepfändet oder abgetreten werden oder aus sonstigen Gründen auf Weisung des Berechtigten an einen Dritten ausgezahlt werden (z.B. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 30…
…Zufluss an Dritte nicht entscheidend für die Zurechnung, denn: "Folgt man den obigen Ausführungen, so kann nur eine Zurechnungen an die C-GmbH erfolgen, weil in den strittigen Jahren 1998 und 1999 immer die C-GmbH als Provisionsvertreter gedacht war und selbstverständlich dorthin die Zuflüsse…
…angesammelten Gelder offensichtlich auch Zahlungen an Dritte für Interessen anderen Firmen vorgenommen wurden bzw. Gelder für die vertraglichen Garantien vorrätig sein mussten, wurden diese verdeckten Ausschüttungen der GmbH Wien an die AG mangels anderer Anhaltspunkte im Ausmaß von 50% als Zuflüsse an den Bw. angesetzt…
…Auch sonstige Personalübernahmegesellschaften sind nicht imstande, Kosten die durch die Übernahme des Personals entstehen 1:1 an Dritte weiterzuverrechnen. Das ist immer denkunmöglich und daher im gegenständlichen Fall auch so zu würdigen. Ansonsten habe ich versprochen mich kurz zu halten und beantrage daher der Berufung…
…tatsächliche Vergütung nicht mehr zusteht, weil er sie mit oder ohne Gegenleistung an einen Dritten abgetreten hat. Mit dieser Abtretung bewirkt er eine vorweggenommene Einkommensverwendung (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, § 2, Tz. 7). Der Zufluss an Dritte ändert nichts an der Zurechnung, soweit Einkommensverwendung vorliegt:…
…6.2002, 98/15/0142) verfügen kann, der Zufluss sich also wirtschaftlich in einer Vermögensvermehrung des Empfangenden auswirkt (VwGH 7.7.2011, 2007/15/0156), der Steuerpflichtige muss also über die Einnahme frei verfügen, also etwa eine Auszahlung an einen Dritten anordnen, können. Ein Betrag…
…Wert des D beim Erstellen des Gutachtens vom10. März 2006 übersehen worden. Deshalb sei auch bei Beendigung des Mietvertrages kein Zufluss an Mieterinvestitionen anzusetzen. Dieser Blickwinkel werde von der Prüferin jedoch nicht geteilt, da nicht erwiesen sei, dass die Anschaffungskosten des D bei den Adaptierungsaufwendungen…