…vor. Dadurch seien die Reisen nach den allgemeinen Grundsätzen zu beurteilen. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes wird begründet, dass es sich bei den im Berufungsweg nachträglich geltend gemachten Taggelddifferenzen um beruflich veranlasste Reisen im Zielgebiet handeln würde. Aus den vorgelegten Aufstellungen gehe hervor, dass…
…Mai 2002 wurde Berufung eingebracht. Zur Begründung führte der Bw. Folgendes aus: Das Finanzamt habe nur jene Orte anerkannt, die außerhalb des Zielgebietes liegen, die auch für das Jahr 2000 anerkannt wurden. Dies sei unrichtig, da der Jahres-Arbeitsablauf und die Orte keinesfalls derselbe wie…
…kürzte aber die geltend gemachten Verpflegungsmehraufwendungen der Höhe nach im Hinblick auf Reisen in ein sog. Zielgebiet). Mit Schriftsatz vom 30. März 2009 erhob der steuerliche Vertreter des Berufungswerbers gegen diesen Einkommensteuerbescheid 2007 Berufung (auf die diesbezügliche Begründung wird an dieser Stelle verwiesen) und beantragte…
…Berufungswerber an einem Tag ein Zielgebiet und Orte außerhalb des Zielgebietes bereist hat, wurde auf die überwiegende Aufenthaltszeit/Arbeitszeit Bedacht genommen, dh. bei überwiegender Aufenthaltszeit/Arbeitszeit in einem Zielgebiet wurde kein Verpflegungsmehraufwand berücksichtigt, während bei überwiegender Aufenthaltszeit/Arbeitszeit außerhalb des Zielgebietes der beantragte Verpflegungsmehraufwand berücksichtigt…
…seine Tätigkeit hauptsächlich im Bereich mehrerer angrenzender Bezirke (in diesem Fall AB mit der Stadt A, C, D und E) ausübe. Diese Bezirke stellten ein so genanntes Zielgebiet dar. Es könne davon ausgegangen werden, dass dem Bw. die günstigsten Verpflegungsmöglichkeiten in diesem Gebiet bekannt seien…
…für das Jahr 1997 wurde erst am 4. Februar 1999 eingereicht, sodass ein Vertrauensschutz der Partei auf Beibehaltung der vor der Zielgebiets-Judikatur des VwGH bestehenden Rechtslage, nicht gegeben sei. Die LStR 1999 (RZ 304ff) hätten daher auch für das Veranlagungsjahr 1997 ihre Gültigkeit. Auch…
…der gesamten geltend gemachten Reisediäten mit der Begründung, dass aus den seit mehreren Jahren vorgelegten Reiseaufstellungen hervorgehe, dass der Bw. immer wieder Orte innerhalb derselben Zielgebiete bereise. Auf Grund der langjährigen Außendiensttätigkeit des Bw. müsse angenommen werden, dass die günstigsten Verpflegungsmöglichkeiten in dem von ihm…
…3.467,20 abzügl. vom Arbeitgeber vergütete Tagesgebühren € 627,84) als Werbungskosten anzuerkennen sind oder durch die wiederkehrenden eintägigen Reisetätigkeiten in einem sogenannten Einsatzgebiet (Zielgebiet) ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wurde und folglich in typisierender Betrachtungsweise ein Verpflegungsmehraufwand auszuschließen ist. 1. Rechtliche Grundlagen:…
…Rechtslage sind bei Fahrtätigkeit innerhalb eines eingegrenzten Bereiches (der Bezirk, in welchem sich die Betriebsstätte befindet und die daran angrenzenden Bezirke sind als einheitliches Zielgebiet zu betrachten) Taggelder infolge Nichtanfallens von Verpflegungsmehraufwand nicht anzuerkennen." Seine dagegen eingebrachte Berufung vom 16. Juni 2006 begründete der Bw…
…Einsatzgebiet sein. Personen, die ein ihnen konkret zugewiesenes Gebiet regelmäßig bereisen, begründen daher in diesem Einsatzgebiet (Zielgebiet) einen weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit. Auf Grund der dem Einkommensteuerrecht immanenten wirtschaftlichen Betrachtungsweise bedarf es keiner förmlichen Gebietszuweisung. Es genügt das regelmäßige Bereisen eines bestimmten örtlich, begrenzten Gebietes…
…Personen, die ein solches Gebiet regelmäßig bereisen, begründen daher in diesem Einsatzgebiet (Zielgebiet) einen Mittelpunkt der Tätigkeit (siehe Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28.5.1997, 96/13/0132), wobei sich ein Einsatzgebiet auf einen politischen Bezirk und an diesen Bezirk angrenzende Bezirke erstrecken kann. Da…
…aus denen ersichtlich sei, dass der Bw bei den von ihm durchgeführten Zustellfahrten wiederkehrend innerhalb eines bistimmten Zielgebietes dieselben Zielorte angefahren habe und dass der Bw für alle diese Fahrten Diäten und Vorsteuer geltend gemacht habe. Dieser Umstand sei der Finanzbehörde bis zu diesem Zeitpunkt…
…begründet. Ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit sei nach Ansicht des Finanzamtes anzunehmen, da sich die Dienstverrichtung des Bw. auf ein mehrere Orte umfassendes Zielgebiet durchgehend oder wiederkehrend über einen längeren Zeitraum erstreckt habe. Aus den der Berufung beigelegten Unterlagen ergäbe sich eindeutig, dass der Bw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stb., vom 24. August 2004 gegen die Bescheide des FA vom 22. Juli 2004 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1999 bis 2001 nach der am 26. März 2009 in 1030 Wien…
Wie aus einem Firmenbuchauszug (Beilage 2 der Gegenäußerung, AS 69ff) hervorgehe, sei die A-GmbH bis zum 17. März 2004 im Firmenbuch eingetragen und daher mehr als ein Jahr nach der vorgelegten Rechnungsberichtigung mit 14. August 2003 noch existent gewesen. In der Stellungnahme zur Berufung…
3. Zur Rechnung Nr. 1 der A-GmbH vom 14. Februar 2000 habe der Bw. dem UFS am 2. April 2009 eine handschriftliche Arbeitsanweisung vom 2. Jänner 2000 an die A-GmbH vorgelegt, der gezeichnete Plan stammte jedoch vom 26. November 1999. Betreffend Rechnungen von…
Der UFS geht daher zunächst von den mathematisch richtigen Summen der Reisekostenabrechnungen als (geltend gemachte) Betriebsausgaben aus. Die Summe des Monats Jänner 1999 (AB Seite 267) lautet rechnerisch richtig S 7.560,00 (21 x 360) statt S 7.572,00. Die Summe des Monats…
…Die Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit ist dann anzunehmen, wenn sich die Dienstverrichtung auf einen anderen Einsatzort oder auf ein mehrere Orte umfassendes Einsatzgebiet oder Zielgebiet durchgehend oder wiederkehrend über einen längeren Zeitraum erstreckt. Eine Differenzierung erfolgt zwischen der Bereisung eines Einsatzortes und eines…
…Vertreter, welcher in seinem Einsatzgebiet keine Diäten erhalte. Da er die Orte im bezeichneten Zielgebiet sicher nicht regelmäßig bereist habe, stünde ihm jedes Jahr für die ersten fünfzehn Aufenthalte Tagesgeld zu. Mit Berufungsvorentscheidung vom 27.4.2007 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab…
…Bw. mit regelmäßiger Häufigkeit Kunden in bestimmten Gebieten angefahren werden, die zu den Zielgebieten D-St, W-L, B-K (im Streitjahr 1999 stellt das Gebiet B-K mangels Häufigkeit des Befahrens kein Zielgebiet dar) zusammengefasst werden können. Auch für diese gilt der Grundsatz, dass…