…habe. Relevant ist somit allein der Zeitpunkt des Studienwechsels, welcher nach den vorstehenden Ausführungen im gegenständlichen Berufungsfall mit der Aufnahme der Ausbildung an der Akademie für Sozialarbeit im Wintersemester 1999 und somit nach sechs Semestern Rechtswissenschaft erfolgte. Damit muss im Berufungsfall das Vorbringen des Bw.…
…ist weiters der Zeitpunkt des Studienwechsels von H auf B als Hauptstudium sowie inwieweit von der Abgabenbehörde eine studienabschnittsweise Betrachtungsweise betreffend Anrechnung von Vorstudienzeiten vorgenommen wurde. Das Finanzamt begründet in seiner Berufungsvorentscheidung vom 3. August 2005 zutreffend, weshalb es davon ausgeht, dass der Studienwechsel nicht …
…1998/99 fortsetzte. Diesem Beweggrund kommt im gegenständlichen Berufungsfall keine streitentscheidende Bedeutung zu. Relevant ist einzig und allein der Zeitpunkt des Studienwechsels. Dieser erfolgte aber unstrittig erst im September 1999, sohin zu spät im Sinne der oben zitierten einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Ein begünstigter Studienwechsel nach …
…Dezember 2010 aufgefordert den Zeitpunkt des Studienwechsels ihres Sohnes bekannt zu geben. Den nunmehr nachgereichten Unterlagen konnte entnommen werden, dass der Sohn der Bw. vom 23. August 2006 bis inklusive Sommersemester 2008 als Hörer des Bachelorstudiums "Wirtschaftsingenieurwesen- Maschinenbau" an der TU Wien gemeldet gewesen sei…
…sei nicht nachvollziehbar. Es sei bei der angeführten Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen derjenige benachteiligt, der von der Möglichkeit des Studienwechsels betroffen ist. Ein Studienwechsel könne aus Gründen von Überforderung oder dem Glauben, die falsche Studienrichtung gewählt zu haben, vorgenommen worden sein - so zum Beispiel bei…
…angefordert wurde. Erst in der Folge hat das Finanzamt erfahren, dass die Tochter ihr Veterinärmedizinstudium offensichtlich abgebrochen hat und inzwischen Pädagogik studiert. Das Finanzamt hat zur Klärung des Sachverhaltes, insbesondere im Hinblick auf den genauen Zeitpunkt des Studienwechsels, weitere Überprüfungsschreiben an die Berufungswerberin übermittelt. Im…
…mit Beginn des Sommersemesters 2005 gefasst und sie habe im neuen Studium die Vorlesungen besucht und zumindest eine Prüfung abgelegt. Der Studienwechsel sei entgegen der ärztlichen Bestätigung nicht deswegen durchgeführt worden, um die Heilung der Erkrankung nicht zu gefährden, denn zum Zeitpunkt des Studienwechsels sei…
…warten müsse. Der frühestmögliche Zeitpunkt des Studienwechsels sei das Wintersemester 1998/1999 gewesen. Ein Wechsel im dritten Semester, wie vom Gesetz verlangt, sei nicht möglich gewesen. Der Bw. beantragte in seiner Berufung, den Sachverhalt so zu beurteilen, als ob ein Studienwechsel erst im Wintersemester 1999…
…zu Recht ausgeführt hat - im gegenständlichen Berufungsfall keine streitentscheidende Bedeutung zu. Relevant ist einzig und allein der Zeitpunkt des Studienwechsels, welcher durch die "Aufnahme" der neuen Studienrichtung erfolgt. Dieser erfolgte aber unstrittig erst nach vier Semestern im Wintersemester 1998/99 und ein begünstigter Studienwechsel nach …
…Abgabenbehörde I. Instanz die Berufung als unbegründet ab, da die Tochter Nina an der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität im ersten Studienjahr beginnen musste und ihr keine Vorstudienzeiten angerechnet worden seien, weshalb es sich um einen Studienwechsel im Sinne des § 17 Studienförderungsgesetzes handle. Relevant sei nicht, ob…
…Nachweis von Auslandserfahrungen nicht in einem Fall obligatorisch, im anderen nur fakultativ vorgesehen sein. Festzuhalten ist darüber hinaus, dass T sich im Zeitpunkt des Studienwechsels noch in der Studieneingangsphase befand, sich also noch nicht auf eine Spezialisierung festgelegt hatte. Es handelte sich somit tatsächlich (noch…
…der Studierende das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat, wobei gemäß Abs. 4 "ein Studienwechsel im Sinne des Abs. 1 Z. 2 nicht mehr zu beachten ist, wenn der Studierende in dem nunmehr gewählten Studium so viele Semester…
…Relevant ist einzig und allein der Zeitpunkt des Studienwechsels. Sachverhaltsmäßig steht fest, dass der Studienwechsel im fünften Semester erfolgt ist. Der Berufung könnte nur dann Erfolg beschieden sein, wenn mehr als zwei Semester des ursprünglichen Studiums auf das neue Studium angerechnet worden wären. Dies ist…
…gelang. Diesem Beweggrund kommt im gegenständlichen Verfahren aber keine Streitentscheidende Bedeutung zu, weil einzig und allein der Zeitpunkt des Studienwechsels relevant ist. Dieser erfolgte aber unstrittig erst im September 2005 und somit zu spät im Sinne der oben angeführten gesetzlichen Bestimmungen des Studienförderungsgesetzes (StudFG) 1992…
…den Staat? - Zeitpunkt des Studienwechsels: Ja, nach dem 2. Semester hatte meine Tochter sich nun, nach dem Ferialjob im Altenheim y, erstmalig mit dem Berufswunsch Krankenpflege auseinandergesetzt. Wie, wann, und die Möglichkeit eines 2 in 1 Modells hatte sich erst im Laufe des 3. Semesters…
…der FH Wien ab dem Zeitpunkt der Aufnahme selbst als "Hauptstudium" benannt hat, was nicht zuletzt in der Berufung durch die Formulierung "ich habe .....Jus aber trotzdem nebenbei immer weiter studiert" unmissverständlich zum Ausdruck kommt, ist damit der Tatbestand des Studienwechsels im oben dargestellten Sinn…
…16 Wochenstunden) angerechnet. Bei gravierenden Lautbildungsproblemen der Tochter des Bw. hätten diese bereits vor dem Wechsel bei den erwähnten, im Vorstudium besuchten Lehrveranstaltungen auftreten bzw. auffallen müssen. Im Hinblick auf den Zeitpunkt des Studienwechsels erst nach Ablauf der zur Verfügung stehenden Anspruchsdauer, auf die im…
…Zeitpunkt des Studienwechsels zwingend an der Fortsetzung des bisherigen Studiums gehindert gewesen wäre, hingegen keineswegs an der erfolgreichen Betreibung des neuen Studiums. Die Ausnahmeregelung des § 17 Abs. 2 Z 2 StudFG 1992 kommt damit im gegenständlichen Fall nicht zum Tragen. Schließlich gilt im Sinn des…
…Studienwechsel von Anglistik und Amerikanistik zu Kommunikationswissenschaft und Publizistik vollzogen habe und es ihr dadurch nicht möglich gewesen sei in der neu angefangene Fächerkombination mit dem Zeitplan der Philosophie gleichzuziehen. Mit der 2. Studienrichtung sei ihre Tochter aber unzweifelhaft im Zeitplan. Als Zeitpunkt des Studienwechsels…
…neuen Studienplan weiterstudieren kann. Ebenso war zu diesem Zeitpunkt unklar, ob Prüfungen nach dem alten Studienplan auch für den neuen Studienplan anerkannt werden. Mein Sohn wollte deshalb, um nicht sämtliche Prüfungen und Praktika "umsonst" abgelegt zu haben, während des Zivildienstes weiter studieren, was jedoch aufgrund…