…habe. Relevant ist somit allein der Zeitpunkt des Studienwechsels, welcher nach den vorstehenden Ausführungen im gegenständlichen Berufungsfall mit der Aufnahme der Ausbildung an der Akademie für Sozialarbeit im Wintersemester 1999 und somit nach sechs Semestern Rechtswissenschaft erfolgte. Damit muss im Berufungsfall das Vorbringen des Bw.…
…ist weiters der Zeitpunkt des Studienwechsels von H auf B als Hauptstudium sowie inwieweit von der Abgabenbehörde eine studienabschnittsweise Betrachtungsweise betreffend Anrechnung von Vorstudienzeiten vorgenommen wurde. Das Finanzamt begründet in seiner Berufungsvorentscheidung vom 3. August 2005 zutreffend, weshalb es davon ausgeht, dass der Studienwechsel nicht …
…Beginn an zielstrebig angestrebte Studium der Sportwissenschaften - aufgrund ihrer verletzungsbedingten Studienverhinderung - erst nach dem dritten Semester des Bachelorstudiums Pädagogik inskribieren, sodass sie den Zeitpunkt des Studienwechsels nicht planen konnte und überdies aufgrund von drei Operationen und nachfolgenden Behandlungen an der Absolvierung der erforderlichen Zahl an…
…Studium, das der Studierende nach dem Studienwechsel betrieben hat, sei ein sinnvoller Studienwechsel früher nicht möglich gewesen, kommt somit keine Bedeutung zu. Relevant ist nur der Zeitpunkt des Studienwechsels, welcher durch die "Aufnahme" der neuen Studienrichtung erfolgt (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des UFS, z…
…1998/99 fortsetzte. Diesem Beweggrund kommt im gegenständlichen Berufungsfall keine streitentscheidende Bedeutung zu. Relevant ist einzig und allein der Zeitpunkt des Studienwechsels. Dieser erfolgte aber unstrittig erst im September 1999, sohin zu spät im Sinne der oben zitierten einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Ein begünstigter Studienwechsel nach …
…Dezember 2010 aufgefordert den Zeitpunkt des Studienwechsels ihres Sohnes bekannt zu geben. Den nunmehr nachgereichten Unterlagen konnte entnommen werden, dass der Sohn der Bw. vom 23. August 2006 bis inklusive Sommersemester 2008 als Hörer des Bachelorstudiums "Wirtschaftsingenieurwesen- Maschinenbau" an der TU Wien gemeldet gewesen sei…
…sei nicht nachvollziehbar. Es sei bei der angeführten Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen derjenige benachteiligt, der von der Möglichkeit des Studienwechsels betroffen ist. Ein Studienwechsel könne aus Gründen von Überforderung oder dem Glauben, die falsche Studienrichtung gewählt zu haben, vorgenommen worden sein - so zum Beispiel bei…
…sei. Dass Verlängerungs- und Hemmungsgründe auch bei Studienwechsel zu berücksichtigen seien, gehe auch klar aus der Durchführungsrichtlinie zum FLAG Teil 1 Punkt 21.13 hervor. Durch den Bescheid werde sie auch in ihrem Grundrecht auf Eigentumsfreiheit verletzt. Zwar entspreche es der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes…
…im Zeitpunkt des angefochtenen Bescheides) keinen schädlichen Studienwechsel nach dem dritten inskribierten Semester darstellt und ein durchgängiger Studienerfolg im Lehramtsstudium (auch) ab einschließlich Oktober 2022 - sohin im Beurteilungszeitraum - festgestellt werden konnte, war spruchgemäß zu entscheiden. 5. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes…
…angefordert wurde. Erst in der Folge hat das Finanzamt erfahren, dass die Tochter ihr Veterinärmedizinstudium offensichtlich abgebrochen hat und inzwischen Pädagogik studiert. Das Finanzamt hat zur Klärung des Sachverhaltes, insbesondere im Hinblick auf den genauen Zeitpunkt des Studienwechsels, weitere Überprüfungsschreiben an die Berufungswerberin übermittelt. Im…
…mit Beginn des Sommersemesters 2005 gefasst und sie habe im neuen Studium die Vorlesungen besucht und zumindest eine Prüfung abgelegt. Der Studienwechsel sei entgegen der ärztlichen Bestätigung nicht deswegen durchgeführt worden, um die Heilung der Erkrankung nicht zu gefährden, denn zum Zeitpunkt des Studienwechsels sei…
…warten müsse. Der frühestmögliche Zeitpunkt des Studienwechsels sei das Wintersemester 1998/1999 gewesen. Ein Wechsel im dritten Semester, wie vom Gesetz verlangt, sei nicht möglich gewesen. Der Bw. beantragte in seiner Berufung, den Sachverhalt so zu beurteilen, als ob ein Studienwechsel erst im Wintersemester 1999…
…zu Recht ausgeführt hat - im gegenständlichen Berufungsfall keine streitentscheidende Bedeutung zu. Relevant ist einzig und allein der Zeitpunkt des Studienwechsels, welcher durch die "Aufnahme" der neuen Studienrichtung erfolgt. Dieser erfolgte aber unstrittig erst nach vier Semestern im Wintersemester 1998/99 und ein begünstigter Studienwechsel nach …
…der Bf. zu diesen Prüfungen noch zu einem Zeitpunkt, als er noch das Bachelorstudium ***Studienrichtung-alt*** betrieben hat. Diese Prüfungen sind allerdings, da diese erst nach dem Studienwechsel absolviert worden sind, in der Bestätigung des Studienerfolges betreffend dieses Bachelorstudiums ***Studienrichtung-neu*** angeführt worden. Das Kind…
…Abgabenbehörde I. Instanz die Berufung als unbegründet ab, da die Tochter Nina an der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität im ersten Studienjahr beginnen musste und ihr keine Vorstudienzeiten angerechnet worden seien, weshalb es sich um einen Studienwechsel im Sinne des § 17 Studienförderungsgesetzes handle. Relevant sei nicht, ob…
…die Mitteilung vom 05.10.2021 über den Bezug der Familienbeihilfe für ihre Tochter für den Zeitraum 01/2014-02/2022. Mit AÜS vom 31.01.2022 wurde die Bf. ersucht den Zeitpunkt des Studienwechsels ihrer Tochter bekannt zu geben. Dieser Aufforderung kam die Bf…
…aufgenommenes Studium aber nicht die Voraussetzungen einer Berufsausbildung iSd § 2 Abs. 1 lit. b FLAG, kann mit der Aufnahme des Wunschstudiums zum frühestmöglichen Zeitpunkt aber auch kein Studienwechsel iSd § 2 Abs. 1 lit. b FLAG vorliegen. Damit stellen sich aber Fragen zur Anwendung der in…
…Nachweis von Auslandserfahrungen nicht in einem Fall obligatorisch, im anderen nur fakultativ vorgesehen sein. Festzuhalten ist darüber hinaus, dass T sich im Zeitpunkt des Studienwechsels noch in der Studieneingangsphase befand, sich also noch nicht auf eine Spezialisierung festgelegt hatte. Es handelte sich somit tatsächlich (noch…
…der Studierende das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat, wobei gemäß Abs. 4 "ein Studienwechsel im Sinne des Abs. 1 Z. 2 nicht mehr zu beachten ist, wenn der Studierende in dem nunmehr gewählten Studium so viele Semester…
…Relevant ist einzig und allein der Zeitpunkt des Studienwechsels. Sachverhaltsmäßig steht fest, dass der Studienwechsel im fünften Semester erfolgt ist. Der Berufung könnte nur dann Erfolg beschieden sein, wenn mehr als zwei Semester des ursprünglichen Studiums auf das neue Studium angerechnet worden wären. Dies ist…