…der die pünktliche Tilgung sicherstellen soll. Grundsätzlich sind, von der Regelung des § 217 Abs. 7 BAO abgesehen, die Gründe die zum Zahlungsverzug geführt haben, unerheblich. Bei Vorliegen der objektiven Tatbestandsvoraussetzungen des § 217 ist die Behörde nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, einen entsprechenden Säumniszuschlag festzusetzen.…
…deshalb nicht möglich, da zwar die gegenständliche Säumnis innerhalb der geforderten fünf Tage liegt, es jedoch innerhalb der letzten sechs Monate zu einem Zahlungsverzug hinsichtlich der am 15. Februar 2008 fälligen Einkommensteuervorauszahlungen 1-3/2008 (für die die Entrichtung erst am 2. April 2008 erfolgt…
…Nachholung den Rücktritt vom Vertrag erklären. Da eine Liegenschaft noch nicht durch die Übergabe in den physischen Besitz des Käufers, sondern erst mit dessen grundbücherlicher Eintragung "übergeben" ist, kann der Verkäufer bei Zahlungsverzug des Käufers bis dahin nach § 918 ABGB zurücktreten (vgl. Dittrich-Tades, ABGB…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der I.GmbH, Adresse, vertreten durch die W.GmbH vom 28. Juni 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 8. Mai 2007 betreffend Abweisung eines Antrages gemäß § 17 GrEStG entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der…
…August fällige Umsatzsteuer verspätet sei. Die Abgabenschuld sei eine Bringschuld, weshalb Verzögerungen der Weiterleitung dem Abgabepflichtigen zur Last fielen. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, seien im Anwendungsbereich des § 217 Abs. 1 BAO grundsätzlich unmaßgeblich. Die Bw. stellte daraufhin ohne weitere Ausführungen den Antrag…
…c h dem BGBI. Nr. 142/2000 nicht vorgesehen ist, ist zum Verschulden wie folgt auszuführen: Die Gründe die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind ebenso wie die Dauer des Verzuges grundsätzlich unbeachtlich (VwGH 29.11.1994, 94/14/0094; 27.3.1996, 93/15/0233…
…Erfüllung des objektiven Tatbestandsmerkmals, dass eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wird, abhängig machen würde, weshalb der Gesetzgeber die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, im Anwendungsbereich des § 217 BAO als unmaßgeblich erachten würde. Die Bw. beantragte rechtzeitig am 1. Oktober 2002 die Vorlage…
…Bw. gelegen gewesen, die rechtzeitige Abgabenzahlung zu veranlassen. Aus dem Bringschuldcharakter von Abgabenschulden folge, dass die Gründe für den Zahlungsverzug grundsätzlich unbeachtlich seien. "Innerbetriebliche Fehler im Vorfeld der Zahlung" könnten nicht berücksichtigt werden. Mit Schriftsatz vom 13. 6. 2006 brachte der Rechtsvertreter des Bw. einen…
…Ermessen der Behörde liegt, sondern eine objektive Säumnisfolge ist (VwGH 14.11.1988, 87/15/0138). Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind nämlich die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, ebenso wie die Dauer des Verzuges grundsätzlich unbeachtlich (VwGH 29.11.1994, 94/14/0094)…
…1 normierten starren Erhöhungsprozentsatzes von 50% besteht im vorliegenden Fall weder eine Möglichkeit den Grad des Verschuldens oder die Dauer des Zahlungsverzuges zu berücksichtigen. Selbst allfällige verfassungsrechtlichen Bedenken an dieser gesetzliche Regelung (die sich beispielsweise durch die Ausführungen des Verfassungsgerichtshofes im Erkenntnis VfGH 21.6…
…RV/2322-W/05), da eine auf einzelne Fälligkeitstage abgestellte Betrachtung in der Praxis oft nur schwer möglich ist und auch zu Verzerrungen führen könnte (etwa bei Zahlungsverzügen). So würde etwa bei einer isolierten Betrachtung der Zahlungen nur an einem bestimmten Tag eines Monats (Fälligkeitstag…
…u.a.). Andernfalls ginge gerade derjenige Täter, welcher jegliche Beschäftigung mit seinen abgabenrechtlichen Pflichten vermeidet und sich daher auch in Unkenntnis über die konkrete Höhe seiner solcherart eingetretenen rechtswidrigen Abgabenvermeidung bzw. des Zahlungsverzuges befinden muss, straffrei, was nicht der Gesetzessystematik entsprechen kann. T hat daher…
…gewesen die fristgerechte Zahlung vorzunehmen, da er im Ausland gewesen wäre und zudem noch gesundheitliche Probleme gehabt hätte. Im Übrigen wäre der Zahlungsverzug nur wenige Tage gewesen. In seiner Berufungsvorentscheidung wies das Finanzamt unter Anführung der Bestimmungen des § 217 Abs. 1 BAO die Berufung als…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof eine objektive Säumnisfolge ist (VwGH 24.4.1997, 95/15/0164), die die im Interesse einer ordnungsgemäßen Finanzgebarung unabdingbare Sicherstellung der pünktlichen Tilgung von Abgabenschulden bezweckt, sind die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, grundsätzlich unbeachtlich. (s. dazu auch Ritz, BAO…
…als Fälligkeitsdatum in meinen Kalender übertragen, sodass daraus die Zahlung versehentlich leider zu spät erfolgte. Da die Ursache dieses einmaligen Zahlungsverzuges ein Gedankenfehler war, nicht jedoch grobes Verschulden zugrunde liegt und wir im Rahmen einer bereits seit dem Vorjahr bestehenden Vermietung sämtliche Erklärungen und Steuern…
…Dieser Vertrag ist aufschiebend bedingt und hängt von der positiven Genehmigung der Grundverkehrsbehörde, BH K ab." Punkt 8.4 ("Zahlungsverzug und Rücktritt") normierte überdies Folgendes: "Die Käuferseite kann vom Vertrag dann kostenlos zurücktreten, wenn sie die dem Vertrag zugrunde liegende Wohnbauförderung nicht gewährt bekommt. Die…
…dagegen fristgerecht erhobenen Berufung vom 15. 3. 2005 beantragte der Bw. die Herabsetzung des Säumniszuschlages "auf den niedrigstmöglichen Betrag". Der Zahlungsverzug sei auf einen Fehler im E-Banking System des Bw. zurückzuführen, weshalb die Überweisung nicht am 11. 2. 2005, sondern erst am 11. 3…
…dass sein Schwager anlässlich der zur Erweiterung seines Kopierbetriebes notwendig gewordenen Anschaffung mehrerer Leasinggeräte in Zahlungsverzug gegenüber der Firma RX geraten sei. Durch seine und die Hilfe seiner Ehegattin habe letztlich eine Einigung mit der Firma RX erzielt werden können und es seien sämtliche Zahlungen…
…weiterführen habe können. Über Vorhalt des Finanzamtes führte sie ergänzend aus, dass der Bruder anlässlich der zur Erweiterung seines Kopierbetriebes notwendig gewordenen Anschaffung mehrerer Leasinggeräte in Zahlungsverzug gegenüber der Firma RX geraten sei. Durch ihre und die Hilfe ihres Ehegatten habe letztlich eine Einigung mit…
…nicht erfüllt seien. § 217 BAO setze einen nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrag, d. h. einen Zahlungsverzug, voraus. Eine Säumnisfolge liege nicht vor, wenn vorangemeldete Überschüsse im Zuge einer Jahreserklärung und somit mit Bescheid beseitigt werden. Eine Zahlungsfrist sei im vorliegenden Fall nicht versäumt worden. Der SZ…