…der die pünktliche Tilgung sicherstellen soll. Grundsätzlich sind, von der Regelung des § 217 Abs. 7 BAO abgesehen, die Gründe die zum Zahlungsverzug geführt haben, unerheblich. Bei Vorliegen der objektiven Tatbestandsvoraussetzungen des § 217 ist die Behörde nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, einen entsprechenden Säumniszuschlag festzusetzen.…
…deshalb nicht möglich, da zwar die gegenständliche Säumnis innerhalb der geforderten fünf Tage liegt, es jedoch innerhalb der letzten sechs Monate zu einem Zahlungsverzug hinsichtlich der am 15. Februar 2008 fälligen Einkommensteuervorauszahlungen 1-3/2008 (für die die Entrichtung erst am 2. April 2008 erfolgt…
…Bereich "Adult Entertainment" an. Interessenten können dabei zwischen verschiedenen Abonnement-Modellen wählen. Im Falle eines Zahlungsverzuges wird der Vertragspartner (Kunde) zunächst gemahnt und in weiterer Folge sein Serverzugang (Account) gesperrt. Die vertraglich vereinbarte Leistung kann somit nicht mehr abgerufen werden. Dennoch ist der Kunde verpflichtet…
…Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs. 1 BAO zu Recht erfolgt sei. Die Zusendung einer Buchungsmitteilung sei nicht Voraussetzung für die rechtzeitige Entrichtung der Abgabenschulden. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt hätten, seien grundsätzlich unbeachtlich (z.B. VwGH 26.5.1999, 99/13/0054). Die Verwirklichung des…
9.4. Erster Säumniszuschlag (§ 217 Abs. 2 BAO) Rz 930: Wird eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so entsteht der Abgabenanspruch (§ 4 BAO) für den ersten Säumniszuschlag in Höhe von 2% des nicht entrichteten Betrages. Die Dauer des Verzuges ist für die Höhe des…
…Nachholung den Rücktritt vom Vertrag erklären. Da eine Liegenschaft noch nicht durch die Übergabe in den physischen Besitz des Käufers, sondern erst mit dessen grundbücherlicher Eintragung "übergeben" ist, kann der Verkäufer bei Zahlungsverzug des Käufers bis dahin nach § 918 ABGB zurücktreten (vgl. Dittrich-Tades, ABGB…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der I.GmbH, Adresse, vertreten durch die W.GmbH vom 28. Juni 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 8. Mai 2007 betreffend Abweisung eines Antrages gemäß § 17 GrEStG entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der…
…August fällige Umsatzsteuer verspätet sei. Die Abgabenschuld sei eine Bringschuld, weshalb Verzögerungen der Weiterleitung dem Abgabepflichtigen zur Last fielen. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, seien im Anwendungsbereich des § 217 Abs. 1 BAO grundsätzlich unmaßgeblich. Die Bw. stellte daraufhin ohne weitere Ausführungen den Antrag…
…die Gründe, aus denen im Einzelfall eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet worden ist. Damit hat der Gesetzgeber dargetan, dass er die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, im Anwendungsbereich des § 217 Abs. 1 BAO als unmaßgeblich erachtet (VwGH 13.9.1999, 97/09…
…Weiters ist eine pauschale Einzelwertberichtigung im Falle eines Zahlungsverzugs zulässig (1% pro Monat für Zinsen und Spesenabgeltung). Rz 2377: Fälle besonderer Absprachen Eine gruppenweise Vornahme von Einzelwertberichtigungen ist insbesondere in folgenden Fällen zulässig: Bei Skontoinanspruchnahme: um den in Anspruch genommenen Skonto. Bei mittelfristig nicht fälligen…
…und nicht diejenigen, die nach Ansicht der Abgabepflichtigen hätten durchgeführt werden müssen (vgl. VwGH 5.9.2012, 2009/15/0095). Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind grundsätzlich unbeachtlich (VwGH 26.5.1999, 99/13/0054). Dass eine Überrechnung erfolgt ist, wurde der Bf…
…c h dem BGBI. Nr. 142/2000 nicht vorgesehen ist, ist zum Verschulden wie folgt auszuführen: Die Gründe die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind ebenso wie die Dauer des Verzuges grundsätzlich unbeachtlich (VwGH 29.11.1994, 94/14/0094; 27.3.1996, 93/15/0233…
…Erfüllung des objektiven Tatbestandsmerkmals, dass eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wird, abhängig machen würde, weshalb der Gesetzgeber die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, im Anwendungsbereich des § 217 BAO als unmaßgeblich erachten würde. Die Bw. beantragte rechtzeitig am 1. Oktober 2002 die Vorlage…
Abschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Artikel 108 Allgemeine Zahlungsfristen und Aussetzung der Zahlungsfrist (1) Der einer nach Artikel 102 mitgeteilten Zollschuld entsprechende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag ist vom Zollschuldner innerhalb der von den Zollbehörden gesetzten Frist zu entrichten. Unbeschadet des Artikels 45 Absatz 2…
…berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt." Der Säumniszuschlag im Sinne des § 217 BAO ist eine objektive Rechtsfolge der verspäteten Entrichtung einer Abgabe. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind (grundsätzlich) unbeachtlich (vgl. VwGH 24.03.2015, 2012/15/0206…
…des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; ..." Der Säumniszuschlag im Sinne des § 217 BAO ist eine objektive Rechtsfolge der verspäteten Entrichtung einer Abgabe. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind (grundsätzlich) unbeachtlich. Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages ist die nicht rechtzeitig entrichtete Steuer, unabhängig davon, ob die Festsetzung der…
…2 IO sei im vorliegenden Fall nicht anwendbar, da dem Zahlungsplan in Einklang mit der alten Rechtslage nur unter der Bedingung des absoluten Wiederauflebens bei Zahlungsverzug zugestimmt und diese Bedingung vom Beschwerdeführer nicht erfüllt worden sei. Nach dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 solle zwar die Vereinbarung eines…
…Bw. gelegen gewesen, die rechtzeitige Abgabenzahlung zu veranlassen. Aus dem Bringschuldcharakter von Abgabenschulden folge, dass die Gründe für den Zahlungsverzug grundsätzlich unbeachtlich seien. "Innerbetriebliche Fehler im Vorfeld der Zahlung" könnten nicht berücksichtigt werden. Mit Schriftsatz vom 13. 6. 2006 brachte der Rechtsvertreter des Bw. einen…
…Ermessen der Behörde liegt, sondern eine objektive Säumnisfolge ist (VwGH 14.11.1988, 87/15/0138). Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind nämlich die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, ebenso wie die Dauer des Verzuges grundsätzlich unbeachtlich (VwGH 29.11.1994, 94/14/0094)…
…1 normierten starren Erhöhungsprozentsatzes von 50% besteht im vorliegenden Fall weder eine Möglichkeit den Grad des Verschuldens oder die Dauer des Zahlungsverzuges zu berücksichtigen. Selbst allfällige verfassungsrechtlichen Bedenken an dieser gesetzliche Regelung (die sich beispielsweise durch die Ausführungen des Verfassungsgerichtshofes im Erkenntnis VfGH 21.6…