…der den Gegenstand des Ansuchens bildenden Abgaben zusammengefasst verbucht wird (§ 213). Grundsätzlich ist festzustellen, dass sich, mangels einer eigenen finanzstrafgesetzlichen Regelung, (auch) die Gewährung von Zahlungserleichterungen für die Entrichtung von Geldstrafen nach der Bestimmung des § 212 Abs. 1 BAO richtet (vgl. zB. VwGH vom 25…
…grundsätzlich losgelöst von den Wünschen des Antragstellers, Zahlungserleichterungen in Form von Ratenzahlungen gewähren, durch die einerseits die wirtschaftliche Existenz des Bestraften nicht ernsthaft bzw. nicht nachhaltig gefährdet und andererseits (auch noch) das mit der Festsetzung der Geldstrafe beabsichtigte Strafübel weitestgehend aufrechterhalten bleibt. Eine erhebliche bzw…
…gestützt werden kann. Es sind daher vom Begünstigungswerber jedenfalls die Voraussetzungen für die Gewährung einer Zahlungserleichterung sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe (Geldstrafe) überzeugend darzulegen. Der Verwaltungsgerichtshof hat zur Gewährung von Zahlungserleichterungen bei Strafrückständen ausgeführt, dass …
…im Verfahren offen gelegten derzeitigen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse (Pensionist) hinsichtlich der im Strafverfahren auferlegten Abgabenschuld die Bewilligung von monatlichen Teilzahlungen á 300,00 €, beginnend ab 1. April 2010. Mit Bescheid vom 2. Juli 2010 wurden dem Bf. zur Entrichtung der Geldstrafe und Nebenansprüche…
…der neben der Geldstrafe auf dem genannten Strafkonto noch aushaftenden Abgabenbeträgen (Verfahrenskosten und Nebengebühren iHv. insgesamt 1.369,26 €) für den Bf. eine (erhebliche) Härte nach § 212 Abs. 1 BAO dar. Eine, der Möglichkeit einer Zahlungserleichterung entgegenstehende Gefährdung der Einbringlichkeit hinsichtlich der letztgenannten Abgaben…
…Umstände eine, aufgrund der wirtschaftlichen Gesamtsituation des Bf. einer allfälligen Zahlungserleichterung jedenfalls entgegenstehende Gefährdung der Einbringlichkeit zu konstatieren (vgl. zB VwGH vom 7. Februar 1990, 89/13/0018). Im Rahmen des somit lediglich hinsichtlich der (Entrichtung der) Geldstrafe zu erwägenden Ermessens ist, abgesehen davon, dass…
…Einhaltung der ihm von der Finanzstrafbehörde mehrmals eingeräumter Zahlungserleichterungen (vgl. zuletzt die Bescheide vom 23. August 2007 bzw. vom 7. Jänner 2008) von den oa., am Abgabenkonto bzw. zur StNr. 34 verbuchten Beträgen insgesamt lediglich 3.820,00 € (Geldstrafe) entrichtet worden waren - der vollstreckbare…
…eines Zahlungsaufschubes sprechen würden, sodass beantragt werde, den angefochtenen Bescheid abzuändern und dem Antrag auf Gewährung entsprechender Zahlungserleichterungen stattzugeben. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG obliegt die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen den Finanzstrafbehörden erster Instanz. Dabei gelten, soweit das FinStrG…
…Zl. 2003/13/0084, wonach der Gefährdung der Einbringlichkeit bei Zahlungserleichterungsansuchen hinsichtlich Geldstrafen nach dem FinStrG kein Gewicht zukomme, folgte, sich daraus noch nichts für den Erfolg des Beschwerdebegehrens ergäbe. Selbst diesfalls wäre nämlich der Antrag (und damit auch die Beschwerde) auf Stundung jedenfalls im…
…den Bescheiden vom 23. August 2007 hat das Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Antrag des Beschwerdeführers (Bf.) vom 28. Juli 2007 auf Gewährung einer Zahlungserleichterung hinsichtlich der Entrichtung des aus den Finanzstrafverfahren SN 046-2000/00384-001 (Schuldspruch wegen Finanzvergehen gemäß §§ 33 Abs…
…Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 7. Februar 2007 hat das Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Antrag der MP vom 29. Jänner 2007 auf Bewilligung einer Zahlungserleichterung hinsichtlich der Entrichtung der im Finanzstrafverfahren SN 046-2000/00114-001 wegen Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit…
…2003/13/0084, vertretene, hier allerdings nicht anwendbare Rechtsansicht, wonach der Gefährdung der Einbringlichkeit bei Zahlungserleichterungsansuchen hinsichtlich Geldstrafen nach dem FinStrG im Hinblick auf der der Behörde gemäß dem letzten Satz des § 212 Abs. 1 BAO eingeräumten Möglichkeit lediglich ein eingeschränktes Gewicht zukomme, darauf hingewiesen…
…als mit 2. Oktober 2006 vor Beginn einer Umsatzsteuersonderprüfung für den Zeitraum 4/2005 bis 7/2006 eine Selbstanzeige verbunden mit einem Ansuchen um Zahlungserleichterung hinsichtlich der Umsatzsteuer für die Voranmeldungszeiträume 4-12/2005 und 1-7/2006 erstattet worden sei. Für diese Zeit habe…
…vor Ende der für die Abgabenschuld maßgebenden anderen Zahlungsfrist. Mit Eingabe vom 25. November 2010 ersuchte der Bw. um Bewilligung einer Zahlungserleichterung hinsichtlich der bestehenden Abgabenschuld. Zu diesem Zeitpunkt betrug der Abgabenrückstand insgesamt € 6.301,48, wobei hievon € 6.161,41 fällig waren…
…fällig. Die Befristung auf zunächst ein Jahr war vorzunehmen, um dem Bf. Gelegenheit zu geben, seinen Zahlungswillen hinsichtlich der Geldstrafe auch umzusetzen. Die Bewilligung erfolgt gegen jederzeitigen Widerruf, um auf allfällige geänderte Verhältnisse nach Zustellung der gegenständlichen Beschwerdeentscheidung Bedacht nehmen zu können. Für den Fall…
…gestützt werden kann. Es sind daher vom Begünstigungswerber jedenfalls die Voraussetzungen für die Gewährung einer Zahlungserleichterung sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe (Geldstrafe) überzeugend darzulegen. Eine Gefährdung der Einbringlichkeit bedeutet in diesem Zusammenhang nicht, dass es…
…001), betreffend Abweisung des Ansuchens vom 24.8.2005 um Bewilligung einer Zahlungserleichterung (Ratenzahlung) hinsichtlich von im Straferkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 24.6.2005, Zl.500/90835/9/2004, festgesetzter Geldstrafe iHv € 10.000,00, Wertersatz iHv…
…imperfectae degradiert würden (VwGH 13.4.2005, 2001/13/0172). Das Finanzamt Feldkirch als Finanzstrafbehörde I. Instanz hat demzufolge das neuerliche (3.) Ansuchen auf Ratenzahlungen hinsichtlich dieser Geldstrafe nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates jedenfalls zu Recht abgewiesen. Abschließend wird der Bf. darauf hingewiesen, dass gemäß …
…allenfalls ein geringes Verschulden, ist seitens der Rechtsmittelbehörde kaum nachvollziehbar. Steht doch die Bw. seit Rechtskraft der aushaftenden Geldstrafen hinsichtlich der Abstattung des aushaftenden Rückstandes in ständigem Kontakt mit den Finanzbehörden und wurde sie nunmehr bereits zum zweiten Mal aufgefordert, die Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten. Eine Überprüfung,…
…Dezember 2007 sowie 28. Jänner 2008 von jeweils € 200,00 sind nicht mehr auf das dortige Strafkonto entrichtet worden, sodass hinsichtlich dieser Zahlungserleichterung Terminverlust eingetreten ist. Wenn die Bf. schon die bisher bewilligten Raten von € 200,00 pro Monat nicht entrichten konnte, erscheint…