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UFSW RV/0777-W/03Aussetzungszinsen bei Zusammentreffen von Gutschriften und Zahllasten verschiedener Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2004

…Weiters brachte er vor, dass die auf einer abgabenbehördlichen Betriebsprüfung basierenden Einkommensteuervorschreibungen gleichzeitig ergangen wären, weshalb die sich daraus ergebenden Zahllasten und Gutschriften gegenzuverrechnen gewesen wären, Aussetzungszinsen daher lediglich vom Saldo, der sich bei ursprünglich richtiger Feststellung der Einkünfte in Höhe von S 8.000…

UFSK FSRV/0015-K/08Schuldhaft beständige verspätete Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen und verspätete Entrichtung der diesbezüglichen Zahllasten durch einen in Geldverlegenheiten befindlichen Ziviltechniker; Strafbemessung; Entdeckung zusätzlicher Finanzvergehen im Berufungsverfahren zuständigkeitsändernd?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)02.04.2010Teil 1/2

…diesem Zeitpunkt bestand am Abgabenkonto ein Guthaben in Höhe von € 399,38. Die Voranmeldung für April 2004 mit einer Zahllast in Höhe von € 5.911,34 wurde erst am 25. November 2004 eingereicht und der verfahrensgegenständlich gemachte Differenzbetrag in Höhe von € 5…

UFSK FSRV/0015-K/08Schuldhaft beständige verspätete Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen und verspätete Entrichtung der diesbezüglichen Zahllasten durch einen in Geldverlegenheiten befindlichen Ziviltechniker; Strafbemessung; Entdeckung zusätzlicher Finanzvergehen im Berufungsverfahren zuständigkeitsändernd?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)02.04.2010Teil 2/2

…Streit steht, dass der Beschuldigte die im Spruch der Berufungsentscheidung angeführten Umsatzsteuervoranmeldungen weder termingerecht beim Finanzamt eingereicht noch die entsprechenden Zahllasten bis zum Fälligkeitstag entrichtet hat. Am Abgabenkonto des Beschuldigten spiegelt sich deutlich dessen wirtschaftlich prekäre unternehmerische Situation wider. Die Feststellung des Erstsenates, dass der…

UFSL FSRV/0066-L/08Unternehmer, beharrlich Voranmeldungen verspätet erstellend und Zahllasten verspätet entrichtend; keine Voraussetzungen für den Ausspruch einer bloßen Verwarnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.12.2010

…Einreichung von Voranmeldungen entfiel vormals gemäß der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen für den Fall, dass die errechnete Zahllast spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wurde oder sich für den Voranmeldungszeitraum keine Vorauszahlung ergeben hatte. Für Voranmeldungszeiträume…

UFSF FSRV/0014-F/06Der Abgabepflichtige gibt die Umsatzsteuervoranmeldungen verspätet ab, ohne die Zahllasten gleichzeitig zu entrichten und bewirkt hiedurch eine Abgabenverkürzung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)20.11.2006

  Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates I, Dr. Gerald Daniaux, in der Finanzstrafsache gegen ACCE, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 27. Oktober 2006 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1…

UFSW FSRV/0087-W/11Teilweise Stattgabe der Berufung, da die strafbestimmenden Wertbeträge zwischenzeitig reduziert wurden, allerdings ohne Saldierung der Zahllasten mit den Gutschriften aus anderen Voranmeldungszeiträumen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.12.2012

…geahndet. Zunächst ist den unter Punkt 1. a) und 1. c) vorgebrachten Berufungseinwendungen, wonach der Beschuldigte eine Saldierung der Zahllasten in den Umsatzsteuervoranmeldungen mit Gutschriften fordert, zu erwidern, dass laut Rechtsprechung der Höchstgerichte für jedes Delikt (für jeden Voranmeldungszeitraum, für den weder eine Umsatzsteuervorauszahlung entrichtet…

UFSS FSRV/0002-S/05Wahrnehmender einer KEG, rechtswidrige Abgabenkredite erzwingend, indem er unterjährig-unauffällig zu niedrige Zahllasten entrichtet und die tatsächlichen Umsatzsteuern erst in den Jahreserklärungen offenbart.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.03.2006

…Schlussbesprechung am 14. Mai 2003 habe der Steuerberater für den Beschuldigten eine weitere von ihm unterfertigte Selbstanzeige betreffend die Umsatzsteuervoranmeldungen für die Jahre 2001 und 2002 erstattet, in der Zahllasten von rund € 13.000,00 bzw. € 18.000,00 ausgewiesen wurden. Diese Beträge…

UFSK FSRV/0017-K/05Langjährige Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen durch den Geschäftsführer eines Transportunternehmens, dieser davon seinen Lebensunterhalt fristend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.01.2006Teil 1/2

…StrNr. 60/1998/00156-001). Am 15. Februar 2000 wäre betreffend den Voranmeldungszeitraum Jänner 2000 im Falle einer Zahllast die Vorauszahlung an Umsatzsteuer fällig gewesen bzw. wäre spätestens bis zum Ablauf dieses Tages eine ordnungsgemäße Voranmeldung beim Finanzamt Spittal an der Drau einzureichen gewesen. Tatsächlich…

UFSK FSRV/0017-K/05Langjährige Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen durch den Geschäftsführer eines Transportunternehmens, dieser davon seinen Lebensunterhalt fristend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.01.2006Teil 2/2

…dass dabei etwa auch eine Verringerung der strafbestimmenden Wertbeträge vorzunehmen war, weil bei der Berechnung derselben ohnehin - siehe wiederum bereits oben - keine Zahllasten aus den genannten Monaten berücksichtigt worden sind). Soweit der Beschuldigte die nachträglich eingereichten Umsatzsteuererklärungen als strafbefreiende Selbstanzeigen gewertet haben möchte, genügt es…

UFSK FSRV/0002-K/10Einleitung Finanzstrafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)09.06.2010

…Wohnadresse gekommen und habe hinsichtlich der Umsatzsteuer der Voranmeldungszeiträume Feber bis Juni 2009 einen Bericht gemäß § 150 BAO verfasst. Er habe die Zahllasten ermittelt und festgestellt, dass das Unternehmen im Juni 2009 endgültig eingestellt wurde. Sie sei bestürzt, dass ihr der zuständige Sachbearbeiter Herr P…

UFSK FSRV/0026-K/08Einleitung des Finanzstrafverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)18.06.2009

…alle Belege aufgebucht worden sind, entstand für den Zeitraum 06-12/2007 eine Zahllast in Höhe von € 1.221,25 und für den Zeitraum 01-02/2008 von € 159,73." Der Prüfer stellte im Zuge der Prüfung fest, dass die in dieser Selbstanzeige…

UFSK FSRV/0010-K/06Finanzstrafverfahren, Einleitung, Schätzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)14.11.2006

…nicht darauf ausgerichtet war, die gesamte Jahresumsatzsteuer zu verkürzen, sondern er sich unterjährig durch Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und gleichzeitiger Nichtentrichtung der Zahllasten eine bessere finanzielle Liquidität verschaffen habe wollen. Werden Umsätze während eines Jahres nicht erfasst, so liegen Tatsachen vor, die nach der allgemeinen Lebenserfahrung…

UFSG RV/0717-G/11Die Entrichtung der Einkommensteuerschuld laut Vorbescheid ist einer Anzahlung gleichzuhalten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 14. August 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 21. Juli 2010 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2005 entschieden:   Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Anspruchszinsen 2005 werden…

UFSS FSRV/0005-S/05Elektromeister in Geldnöten, schuldhaft keine Selbstbemessungsabgaben entrichtend, doppelt bestraft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.03.2006

…Für diese Voranmeldungszeiträume wurden Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht, für März mit einem Guthaben von € 394,69, für August mit einer geringen Zahllast. Allerdings war ein sicherer Nachweis dahingehend, dass sich Teile der offen gelegten Restschuld an Umsatzsteuer 2002 in Höhe von € 30.591,66 auch…

UFSK FSRV/0002-K/06Finanzstrafverfahren, Einleitung, Abgabenhinterziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)20.09.2006

…müssen. Durch den finanziellen Engpass habe der Steuerberater keine Leistungen mehr für ihn erbracht. Er habe daher ab Jänner 2004 Umsatzsteuervoranmeldungen mit einer Zahllast von "0" eingereicht. Ab September 2004 habe er die Unterstützung eines gewerblichen Buchhalters erlangt und habe man danach berichtigte Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht…

UFSK FSRV/0026-K/05Einleitung, Finanzstrafverfahren, Abgabenhinterziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)30.06.2006

  Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. P., in der Finanzstrafsache gegen H.H., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 25. September 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes S. vom 19. September 2005, SN 2005…

UFSK FSRV/0004-K/08Umsatzsteuervoranmeldungen, Abgabehinterziehungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)02.02.2009

…bis Feber 2007 wurden für de Gesellschaft weder Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht noch die entsprechenden Vorauszahlungen/Zahllasten entrichtet. Der Prüfer musste im Zuge einer Prüfung aufgrund der Nichtvorlage der buchhalterischen Unterlagen und Grundaufzeichnungen die Zahllasten für die Monate Jänner und Feber 2007 gar im Schätzungswege ermitteln (Niederschrift…

UFSK FSRV/0016-K/07Einleitung des Finanzstrafverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)11.09.2008

…Menschen gehört, dass monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen bzw. entsprechende Zahllasten abzuführen sind. Es kann dam Beschwerdeführer als Geschäftsführer - ihm ein durchschnittliche kognitive Fähigkeiten unterstellend - nicht verborgen geblieben sein, dass bis 27. September 2005 weder Zahllasten gemeldet oder entrichtet wurden. Es erscheint daher der Verdacht, der Bf…

UFSW RD/0013-W/05Entscheidungspflicht über UVA erlischt mit Einlangen der USt-Jahreserklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid03.08.2005

…des Finanzamtes zu Umsatzsteuervoranmeldungen dieses Jahres erlischt. Entscheidungspflicht besteht ab Einlangen der Umsatzsteuerjahreserklärung ausschließlich zu dieser, auch wenn das Finanzamt bis zum Ergehen des Umsatzsteuerjahresbescheides noch Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide zu diesem Jahr erlassen und in UVA ausgewiesene Gutschriften oder Zahllasten verbuchen kann. Wien, am 3. August 2005

UFSW RV/0485-W/05Richtigkeit der Höhe des Vorsolls
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2005

…als unrichtig erweist, hat eine bescheidmäßige Festsetzung durch die Finanzbehörde zu erfolgen. Diese Festsetzung tritt dann an die Stelle der gemeldeten Zahllasten oder Überschüsse. Aus dieser Definition folgt, dass die auf die Umsatzsteuer erfolgten tatsächlichen Zahlungen für die Berechnung des Vorsolls unerheblich sind, da lediglich…