…1 Z 7 GrEStG geltend gemacht, da es sich bei der schenkungsgegenständlichen Wohnung um die Ehewohnung handle, die zur dringenden Befriedigung des Wohnbedürfnisses diene und eine Größe von weniger als 150 m² aufweise. Laut Vertrag, abgeschlossen zwischen H als Alleineigentümer der Liegenschaft in EZ1 und…
…sehr das Innehaben eines weiteren Wohnsitzes im Vordergrund, sondern vielmehr der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung. Maßgebliche Bedeutung komme dabei der Eignung der Wohnmöglichkeit am Beschäftigungsort zu, dem Wohnbedürfnis des Steuerpflichtigen Rechnung zu tragen (vgl. VwGH 19.12.2012, 2009/13/0012; 24.9.2007…
…Bauart als Wirtschaftsgut zu beurteilen, welches sich in besonderem Maße für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eigne und typischerweise einer besonderen, in der Lebensführung begründeten Neigung (Befriedigung eines Wohnbedürfnisses) entspreche. Diese Sichtweise führte hinsichtlich der drei Mietwohnungen zur Zuordnung zu § 1 Abs. 2 LVO (…
…Luxuswirtschaftsgüter, Wirtschaftsgüter, die der Befriedigung des persönlichen Wohnbedürfnisses dienen) und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen oder 2. aus Tätigkeiten, die typischerweise auf eine besondere in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen sind. Seit dem BGBl II 1997/358 wird die Bestimmung des…
Generell ist an Räumlichkeiten, in welchen sich dauerhaft Menschen aufhalten (Produktions- und Verwaltungsräume), ein anderer Anforderungsstandard betreffend Beheizung, Belüftung und Beleuchtung zu stellen als an reine Lagerräume. Entsprechend unterscheiden sich auch die dafür erzielbaren Mieten. Büro- bzw. Verwaltungsräumlichkeiten kommt zudem häufig eine gewisse Repräsentationsfunktion zu…
Im Ergebnis war somit auf Basis des dargestellten Sachverhaltes und der daraus abgeleiteten, rechtlichen Überlegungen dem Rechtsmittel der Bw. gegen die Einkommensteuerbescheide 1996 - 1999 der Erfolg zur Gänze zu versagen. Die WK-Überschüsse aus der Vermietung des Wohnhauses bleiben im Verfahrenszeitraum insgesamt außer Ansatz, die…
…Mitbenützung der Wohnung. Das dingliche Recht "Wohnrecht" ist darin nicht eingeschlossen, da es über die Mitbenützung hinausgeht und daher auch über die Befriedigung der gewöhnlichen Wohnbedürfnisse. Weiters ist dazu zu sagen, dass nach Lehre und Rechtsprechung jede unentgeltliche Überlassung einer Wohnung Schenkungssteuer auslöst, soweit die…
…Kosten Betriebsausgaben darstellen und die ausschließlich betrieblichen Zwecken dienen, würden Betriebsvermögen darstellen. Die beruflich bedingte (Zweit)Wohnung in: W1 diene eben gerade nicht der Befriedigung des privaten Wohnbedürfnisses des Bw. (er besitze ja eine Wohnung in G, deren Kosten er in keiner Weise geltend mache…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des F, vertreten durch F., gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 21. Mai 2012, Steuernummer, betreffend Abweisung des Artfortschreibungsantrages (§ 21 Abs. 1 Z 2 BewG iVm § 54 Abs. 1 Z 4 BewG) vom 7. Februar 2012…
…Vermietung einer weiteren in ihrem Eigentum befindlichen Wohnung sowie einer Garage erzielt. Die verschenkte Eigentumswohnung in Ort war nach dem Vorbringen der Bw. weder ein besonders repräsentatives Gebäude noch speziell auf die Wohnbedürfnisse des Gesellschafters abgestellt (vgl. VwGH vom 16.5.2007, 2005/14/0083)…
…es bereits zu einer Verlegung des (Familien/Heimat)Wohnsitzes an den Arbeitsort gekommen ist. Von einer solchen geht der VwGH aus, wenn am Dienstort eine den Wohnbedürfnissen des allein stehenden Dienstnehmers entsprechende Wohngelegenheit zur Verfügung steht (z.B. VwGH 24.9.2007, 2006/15/0024…
…T7 " die Heizungsanlage befindet, die auch das Wohnhaus "T5 " versorgt, ist zutreffend. - es steht aber auch außer Zweifel, dass der Abgabepflichtige mit seiner Familie seine eigentlichen Wohnbedürfnisse im Gebäude "T5 " befriedigt hat und dies noch immer tut; sämtliche klassischen Wohnräume wie Küche, Speisezimmer, Wohnzimmer, Schlafzimmer…
…sei, dass die Bw. seit 1987 ihren Hauptwohnsitz in der J-Gasse 4 habe. Bei mehrfachem Wohnsitz sei der Hauptwohnsitz dort, wo der Steuerpflichtige seine Wohnbedürfnisse regelmäßig und laufend befriedige. Schon oberflächlich betrachtet scheine es nahe liegend, dass die Bw. mit der Übernahme einer gewerblichen…
…1 lit. c :Schenkungen unter Lebenden zwischen Ehegatten unmittelbar zum Zwecke der gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte mit höchstens 150 m2 Wohnnutzfläche zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Ehegatten. Gemäß Z. 9 leg.cit.: Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhaltes oder zur…
…Fall hat der Bf am Ort der Tätigkeit eine Wohnung genommen, bei welcher nicht erkennbar ist, dass sie seinen Wohnbedürfnissen weniger entspräche als die (eigenständige) Wohnung im Haus seiner Eltern in B. Solcherart liegt es nahe, dass die Verlegung des (Familien)Wohnsitzes nach dem Ort…
…Fall sei der Erwerb des Einfamilienhauses mit 300 m2 Wohnnutzfläche, dessen Sanierung (nach den Bedürfnissen und Wünschen des Alleingesellschafters) und die (beabsichtigte) Nutzungsüberlassung an den Alleingesellschafter zur Befriedigung seiner privaten Wohnbedürfnisse offenkundig nicht vom Zweck der Einnahmenerzielung getragen, sondern durch die gesellschaftliche Verflechtung bedingt. Mit…
…Wohnversorgung der Tochter während des Studiums) entgegen. Denn soweit Aufwendungen für die Lebensführung, zu denen also auch die Kosten der Befriedigung des Wohnbedürfnisses (auch naher Angehöriger) zählen, mit der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen im Zusammenhang stehen, können sie nur dann als Abzugsposten berücksichtigt…
…Bereich der Kapitalgesellschaft zuzurechnen. Die damit verbundenen Aufwendungen sind ertragsteuerlich von vornherein nicht abzugsfähig und vermitteln auch kein Recht auf Vorsteuerabzug. Das trifft etwa auf besonders repräsentative Gebäude oder speziell auf die Wohnbedürfnisse des Gesellschafters abgestellte Gebäude sowie Spezial- und Luxusgebäude zu. Ob das gegeben…
…Berufungswerber (Bw.) ist Alleineigentümer der Liegenschaft Wien . Das Gebäude wird sowohl für private Wohnbedürfnisse zu 60,86% als auch unternehmerisch zu 39,14% für Vermietung genutzt. Für das Jahr 2003 erfolgte die Umsatzsteuerveranlagung unter Zugrundelegung der Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung, die der folgenden Niederschrift bzw…
…nbsp; Der Berufungswerber (Bw.) ist Alleineigentümer der Liegenschaft Wien . Das Gebäude wird sowohl privat (Wohnbedürfnisse des Bw.) als auch unternehmerisch (Vermietung) genutzt. 2001: Für das Jahr 2001 erklärte der Bw. in der Umsatzsteuererklärung den Gesamtbetrag der Vorsteuern in Höhe von ATS 359.949,84. Die…