IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Aigner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Stadlauerstraße 39, 1220 Wien, über die Beschwerde gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich, mit denen das Verfahren gemäß § 303 Abs. 4…
…der möglichen Entscheidungs- und Gestaltungsmöglichkeit als Mitunternehmer entzogen. Unter Betrachtung des tatsächlichen Geschäftsumfanges (Vermietung Appartements und Fremdenzimmer) der Bf wäre im Fremdvergleich für einen fremden Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ohne Zweifel kein entsprechendes Einfamilienhaus nach dessen Wünschen, speziell auf seine familiären Wohnbedürfnisse zugeschnitten, errichtet worden…
…1 Z 7 GrEStG geltend gemacht, da es sich bei der schenkungsgegenständlichen Wohnung um die Ehewohnung handle, die zur dringenden Befriedigung des Wohnbedürfnisses diene und eine Größe von weniger als 150 m² aufweise. Laut Vertrag, abgeschlossen zwischen H als Alleineigentümer der Liegenschaft in EZ1 und…
…die keinen Wohnsitz darstelle bzw. nicht geeignet sei, einem dauernden Wohnbedürfnis Rechnung zu tragen und gleichzeitig seinen bisherigen Wohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) im Haus der Eltern beibehalte, die Aufwendungen für die Unterkunft am Arbeitsort jedenfalls Werbungskosten darstellten, zu verstehen. Im Übrigen wurde seitens des Antragstellers…
…sehr das Innehaben eines weiteren Wohnsitzes im Vordergrund, sondern vielmehr der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung. Maßgebliche Bedeutung komme dabei der Eignung der Wohnmöglichkeit am Beschäftigungsort zu, dem Wohnbedürfnis des Steuerpflichtigen Rechnung zu tragen (vgl. VwGH 19.12.2012, 2009/13/0012; 24.9.2007…
…Bauart als Wirtschaftsgut zu beurteilen, welches sich in besonderem Maße für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eigne und typischerweise einer besonderen, in der Lebensführung begründeten Neigung (Befriedigung eines Wohnbedürfnisses) entspreche. Diese Sichtweise führte hinsichtlich der drei Mietwohnungen zur Zuordnung zu § 1 Abs. 2 LVO (…
…Luxuswirtschaftsgüter, Wirtschaftsgüter, die der Befriedigung des persönlichen Wohnbedürfnisses dienen) und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen oder 2. aus Tätigkeiten, die typischerweise auf eine besondere in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen sind. Seit dem BGBl II 1997/358 wird die Bestimmung des…
Generell ist an Räumlichkeiten, in welchen sich dauerhaft Menschen aufhalten (Produktions- und Verwaltungsräume), ein anderer Anforderungsstandard betreffend Beheizung, Belüftung und Beleuchtung zu stellen als an reine Lagerräume. Entsprechend unterscheiden sich auch die dafür erzielbaren Mieten. Büro- bzw. Verwaltungsräumlichkeiten kommt zudem häufig eine gewisse Repräsentationsfunktion zu…
Im Ergebnis war somit auf Basis des dargestellten Sachverhaltes und der daraus abgeleiteten, rechtlichen Überlegungen dem Rechtsmittel der Bw. gegen die Einkommensteuerbescheide 1996 - 1999 der Erfolg zur Gänze zu versagen. Die WK-Überschüsse aus der Vermietung des Wohnhauses bleiben im Verfahrenszeitraum insgesamt außer Ansatz, die…
…Mitbenützung der Wohnung. Das dingliche Recht "Wohnrecht" ist darin nicht eingeschlossen, da es über die Mitbenützung hinausgeht und daher auch über die Befriedigung der gewöhnlichen Wohnbedürfnisse. Weiters ist dazu zu sagen, dass nach Lehre und Rechtsprechung jede unentgeltliche Überlassung einer Wohnung Schenkungssteuer auslöst, soweit die…
… 3 Abs. 1 Z 7: Von der Besteuerung sind ausgenommen: Erwerbe eines Grundstückes unter Lebenden durch den Ehegatten oder eingetragenen Partner unmittelbar zum Zwecke der gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Ehegatten oder eingetragenen Partner, soweit die Wohnnutzfläche 150…
…Kosten Betriebsausgaben darstellen und die ausschließlich betrieblichen Zwecken dienen, würden Betriebsvermögen darstellen. Die beruflich bedingte (Zweit)Wohnung in: W1 diene eben gerade nicht der Befriedigung des privaten Wohnbedürfnisses des Bw. (er besitze ja eine Wohnung in G, deren Kosten er in keiner Weise geltend mache…
…Februar 2015 wurde vom Finanzamt ausgeführt, dass durch den Abschluss des Mietvertrages am 1.12.2012 in I ein eigener Hausstand gegründet worden sei und aufgrund der Größe der Mietwohnung, den Wohnbedürfnissen des Beschwerdeführers entsprochen werde. Somit sei nicht erkennbar, warum es im Jahr 2013…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des F, vertreten durch F., gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 21. Mai 2012, Steuernummer, betreffend Abweisung des Artfortschreibungsantrages (§ 21 Abs. 1 Z 2 BewG iVm § 54 Abs. 1 Z 4 BewG) vom 7. Februar 2012…
…Vermietung einer weiteren in ihrem Eigentum befindlichen Wohnung sowie einer Garage erzielt. Die verschenkte Eigentumswohnung in Ort war nach dem Vorbringen der Bw. weder ein besonders repräsentatives Gebäude noch speziell auf die Wohnbedürfnisse des Gesellschafters abgestellt (vgl. VwGH vom 16.5.2007, 2005/14/0083)…
…Sinne des § 30 Abs. 1 Z. 1 lit. a EStG 1988 . Ein primärer Konnex von Aufwendungen zur Befriedigung privater Wohnbedürftnisse und damit die Tatbestandsverwirklichung des § 20 Abs. 1 Z. 1 EStG 1988 geht bei einer nachgelagerten Verwirklichung eines Einkunftstatbestandes nicht verloren. (Fellner/Zorn, ÖJZ 1996…
…es bereits zu einer Verlegung des (Familien/Heimat)Wohnsitzes an den Arbeitsort gekommen ist. Von einer solchen geht der VwGH aus, wenn am Dienstort eine den Wohnbedürfnissen des allein stehenden Dienstnehmers entsprechende Wohngelegenheit zur Verfügung steht (z.B. VwGH 24.9.2007, 2006/15/0024…
…T7 " die Heizungsanlage befindet, die auch das Wohnhaus "T5 " versorgt, ist zutreffend. - es steht aber auch außer Zweifel, dass der Abgabepflichtige mit seiner Familie seine eigentlichen Wohnbedürfnisse im Gebäude "T5 " befriedigt hat und dies noch immer tut; sämtliche klassischen Wohnräume wie Küche, Speisezimmer, Wohnzimmer, Schlafzimmer…
…sei, dass die Bw. seit 1987 ihren Hauptwohnsitz in der J-Gasse 4 habe. Bei mehrfachem Wohnsitz sei der Hauptwohnsitz dort, wo der Steuerpflichtige seine Wohnbedürfnisse regelmäßig und laufend befriedige. Schon oberflächlich betrachtet scheine es nahe liegend, dass die Bw. mit der Übernahme einer gewerblichen…
…1 lit. c :Schenkungen unter Lebenden zwischen Ehegatten unmittelbar zum Zwecke der gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte mit höchstens 150 m2 Wohnnutzfläche zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Ehegatten. Gemäß Z. 9 leg.cit.: Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhaltes oder zur…