…vom 23.4.2001, Zl. 2001/14/0054 zur DB-Pflicht eines zu 100 % am Stammkapital der GmbH beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers folgende Auffassung vertreten, die auch auf den gegenständlichen Sachverhalt anzuwenden sei - trotz der formellen Werkverträge, die aber wirtschaftlich als Dauerschuldverhältnis zu betrachten seien. Gem. …
…Sie haben somit keine tatbestandsartige Bedeutung. Diese Anerkennungsgrundsätze kommen in Fällen zum Tragen, in denen berechtigte Zweifel am wahren wirtschaftlichen Gehalt einer behaupteten zivilrechtlichen Vereinbarung bestehen und somit den Verdacht nahelegen, das Rechtsgeschäft würde nur zum Zwecke der Steuerersparnis behauptet (vgl. VwGH 17.9.1979…
…haftet somit für Bankschulden der F-GmbH, bei der er Geschäftsführer und Gesellschafter war. Dieser Sachverhalt ist rechtlich wie folgt zu beurteilen: Gemäß § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 bezieht der zu mehr als 25% an einer GmbH beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer in Form von…
…AG, so trage diese tatsächlich einen Verlust, den die Betriebsprüfung nunmehr bei der SZ GmbH zusätzlich zu versteuern gedenke. Dies führe letztendlich zu einer nicht gerechtfertigten Steuerbelastung, da ein Gewinn erzeugt werde, der sich weder in den wirtschaftlichen Gegebenheiten noch im vereinbarten Kaufpreis widerspiegle. Aus…
…vom 3. Oktober 1997) eine Sperrminorität seinerseits vorgelegen hat, sodass in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Beteiligung des Beschuldigten an der GmbH als wesentlich zu werten war. Somit stellen Gehaltszahlungen einer GmbH an einen wesentlich Beteiligten Gesellschaftergeschäftsführer aber Einkünfte aus selbständiger Arbeit dar. Der Umstand, dass leitende…
…der GmbH auch als atypisch Stiller beteiligt, um Mittel zur Verlustübernahme und Sanierung der GmbH zuzuführen, -das vom Stillen zugeführte Kapital in wirtschaftlicher Betrachtungsweise Eigenkapital der GmbH ersetzt. Ob Eigenkapitalersatz vorliegt, ist daran zu messen, wie das Verhältnis zwischen Eigenkapital und Mittelbedarf ist, ob eine…
…Daher können derartige Vermögensverluste eines Gesellschafters auch nicht einkünftemindernd berücksichtigt werden. Die Übernahme von Haftungen bzw. Schulden der GmbH durch den Gesellschafter dient wirtschaftlich in erster Linie dem Fortbestand der GmbH und nur indirekt der Erhaltung der Einkünfte. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen…
…denen auch gesellschaftsrechtlich Beteiligte zählen, anhand eines Fremdvergleiches zu erfolgen hat. Mangels Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft zum jährlichen Fälligkeitstermin sind die Zinsen somit jährlich dem Bw zugeflossen. Auf die Ausführungen des Bw, dass ihm als Alleingesellschafter der GmbH die Verbindlichkeiten der GmbH wirtschaftlich zuzurechnen seien und…
…März 1993 eine Zuführung von verdecktem Eigenkapital? Zum entscheidungswesentlichen Sachverhalt und zur Darstellung, wieso dieser Sachverhalt festgestellt wird, ist festzuhalten: - A war zivilrechtlich am Anfang des Streitzeitraumes beherrschender Gesellschafter und dann Alleingesellschafter der A GmbH. Wirtschaftlich betrachtet war A wegen der Eigenschaft des Minderheitsgesellschafters D…
…der Bw. noch deren Geschäftsführer gewesen. Zum einen wurde der Gesellschaftsvertrag vom 19. Dezember 1991 von H.A. (auch) als Geschäftsführer der Bw. unterschrieben. Zum anderen ist zu beachten, dass an der Bw. zum damaligen Zeitpunkt die Fa. H.A. GmbH zu 40% beteiligt war;…
…Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Gemäß § 4 Abs. 4 EStG 1988 sind Betriebsausgaben die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb, das heißt im Berufungsfall durch die selbständige Tätigkeit des Bw. als Geschäftsführer der GmbH…
…liegt im Verzichtszeitpunkt eine Einlage vor, soweit Zinsen und Wertsicherung noch nicht als zugeflossen gelten. Nähere Erörterungen dazu erübrigen sich aber mangels Verfahrensgegenständlichkeit des Jahres 2012. Auf die Ausführungen des Bw, dass ihm als Alleingesellschafter der GmbH die Verbindlichkeiten der GmbH wirtschaftlich zuzurechnen seien und…
…oben) am belangten Verband beteiligte Zweitbeschuldigte ebenfalls bestraft wurde. In Abwägung dieser Argumente ist vorerst mit einem Abschlag von drei Fünfteln des Ausgangswertes vorzugehen. Zu beachten ist aber auch die aus der wirtschaftlichen Entwicklung der E GmbH laut Aktenlage zu ersehende wirtschaftliche Potenz des belangten…
…Begründung Die Berufungswerberin bezog im Jahr 2003 eine Sozialversicherungspension und Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von mehreren Liegenschaften. Auf einer dieser Liegenschaften hatte die Berufungswerberin der R GmbH, an der sie mit 20% beteiligt war, für einen monatlichen Zins von € 1453,46 ein…
…AG geflossen seien, um diese wirtschaftlich am Leben erhalten zu können. Auch aus diesem Grund hätte es keinerlei Sinn gemacht der Gesellschaft, die 1998 akut insolvenzgefährdet gewesen sei, Vermögen zu entziehen. Die Gesellschaft habe im Jahr 1998 einen schweren Verlust erlitten. Selbst nach den bekämpften…
…dass der Bw. im Jahr 1996 als damaliger Geschäftsführer der R-GmbH auf Grund der angespannten wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft eine Bürgschaft übernommen habe: Gemäß § 25 HGB sei der Geschäftsführer verpflichtet, bei seiner Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden, ansonsten er für den daraus…
…der Kapitalgesellschaft beteiligt ist (vgl VwGH 19.12.2002, 99/16/0272). Die Gesellschaftsteuerpflicht knüpft sich anders als in den Fällen des § 5 Abs. 1 Z 1 KVG nicht an die Art der Beteiligung (z.B. die Position eines Aktionärs oder eines Gesellschafters einer GmbH)…
…Berufungswerber Geschäftsführer einer GmbH war und die von ihm genannten Zahlungen als nachträgliche negative Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gemäß § 22 Z 2 EStG 1988 ("Die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses…
…kommt. e) Der wesentlich beteiligte Gesellschafter G. sah sich erstmals im Schreiben vom 20.10.1997 veranlasst, einen Gesellschafterbeschluss laut § 34 GmbH-Gesetz herbeizuführen, wonach der fixe Monatsgehalt der Geschäftsführerin ab 1.11.1997 von (bisher) S 23.000,-- auf S 5.000,-- herabgesetzt wird…
…oder beanstandet wurde. Weiters entsprechen die wirtschaftlichen Gegebenheiten dem Umstand, dass es sich im Falle der Kommanditistinnen Frau EF und Frau SW nicht um Mitunternehmer im Sinne der Definition handelt, sondern um Beteiligte nach "Art eines Stillen Gesellschafters". In einem nächsten Schritt negiert die Finanzbehörde…