…nicht die Zulassungsverpflichtung, sondern den zu kurzen Zeitraum von nur drei Tagen bis zur inländischen Zulassung nach der Einbringung des Kraftfahrzeuges mit ausländischer Zulassung in das Bundesgebiet als gemeinschaftsrechtswidrig erkannt. Demnach hatte der Gesetzgeber nach Erlass dieses Urteils eine angemessene Frist für die Zulassung solcher…
…vgl. in diesem Zusammenhang auch den Aktenvermerk der B GmbH vom 6. Juni 2007 über ein Telefonat mit dem Berufungswerber, wonach er bekanntgegeben hat, dass er für zwei Jahre nach Land1 reist und Frau H die Hausmeistertätigkeit übernimmt; vgl. das Schreiben (Vollmacht) vom 6. Juni…
… 28 EStG 1988, wenn das unbewegliche Vermögen, die Sachinbegriffe oder Rechte im Inland gelegen sind, in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind oder in einer inländischen Betriebsstätte verwertet werden; - Spekulationseinkünfte iSd § 30 EStG 1988 mit inländischen Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten; - Einkünfte aus der…
…eines ausländischen Pensionskassen-Bezuges bei einem in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtigen zur Steuerpflicht führt, so wie der Steuerpflichtige mit dem Zuzug in die inländische Steuerpflicht eintritt. In diesem Sinne vertrat der UFS (7.5.2009, RV/0696-W/09) die Auffassung, das Besteuerungsrecht stehe gemäß Art…
…Annahme, dass die bei den beteiligten Gesellschaften/juristischen Personen rechtlich Verantwortlichen - nämlich KPK und sein deutscher Geschäftspartner DP - im bewussten Zusammenwirken die strittige GSV zur Schmälerung des durch die Bw. in Österreich zu versteuernden Gewinnes nur zum Schein abgeschlossen haben. Die oben näher dargestellten Umstände…
…der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Parteiinteresse an der Rechtskraft) einzuräumen gewesen. Die erwähnten Tz. 1 bis 7 des Berichtes über die Außenprüfung geben jeweils das in Zahlen gefasste Ergebnis der Tz. der Niederschrift über die Schlussbesprechung beziehungsweise des Schlussbesprechungsprogrammes als Beilage dazu wieder…
…und N, geb. am 345678, sind mit einem Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet. Das Finanzamt wies den Antrag der Bw. vom 21. März 2007 für die Kinder L , ab Juni 2007 A ab Oktober 2007 und H ab Oktober 2007 unter Verweis auf die Verordnung (EWG…
…und begründete diese wie folgt: Nach österreichisch innerstaatlichem Steuerrecht handle es sich bei den in Rede stehenden Gewinnausschüttungen gemäß § 93 EStG 1988 um steuerabzugspflichtige Kapitalerträge. Unter direkter Anwendung des Art 10 Abs. 2 lit a DBA Österreich Norwegen sei das österreichische Besteuerungsrecht auf 5 % beschränkt…
…Zeitraum weiterhin in Österreich befunden. Eine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen des Bw. weg von Österreich konnte nicht als erwiesen angenommen werden. Auf Grund der vorstehenden Überlegungen folgt, dass der Bw. im Berufungsjahr jedenfalls als in Österreich ansässig anzusehen war und damit das Besteuerungsrecht an…
…des für das Vorjahr eingereichten Lohnzettels geschätzt worden. Der Berufungswerber wandte sich in seiner Berufung gegen eine Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger und verwies auf die eingereichten Nachweise. Aktenkundig sind: Abmeldungsbestätigung vom 22.1.2007 des auf den Berufungswerber zugelassenen Fahrzeuges Mercedes mit dem inländischen behördlichen…
…Anm.: = MB). In Beantwortung eines Ergänzungsersuchens des Finanzamtes führte der Berufungswerber aus: Die Abmeldung seines Anhängers mit dem inländischen Kennzeichen XY habe er vergessen, er werde dies aber umgehend nachholen. Er habe vorerst ein Haus im schweizerischen L gemietet, das er eigentlich kaufen wollte…
…Sobald er wieder in Österreich arbeite, werde er dem Finanzamt den Sitz seiner Geschäftsleitung bekanntgeben. Am 6. März 2003 wurde der Veranlagungsakt vom Finanzamt 3/11 mit dem Vermerk, dass sich im Bereich dieses Finanzamtes kein Wohn- oder Betriebsort befinde, an das Finanzamt Baden rückübermittelt…
…2008 Österreich das Besteuerungsrecht an den gesamten Schweizer Einkünften des Berufungswerbers zustand oder nicht. Gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1988 sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig jene natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und…
…und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Der angefochtene Bescheid vom 27. Oktober 2010 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für das Jahr 2006 wurde vom Finanzamt wie folgt…
…des angefochtenen Bescheides darzutun. Dies aus folgenden Gründen: Zunächst ist zu berücksichtigen, dass die für die österreichische Steuer maßgeblichen Bemessungsgrundlagen, also auch die in Österreich zu erfassenden Auslandseinkünfte, stets nach inländischem Recht zu ermitteln sind. Hierin stimmen Lehre (Philipp/Loukota/Jirousek, Internationales Steuerrecht, Teil I…
…Null fest. In der Einkommensteuererklärung für 1997, beim Finanzamt eingelangt am 23.11.1998, gab der Bw seine bisherige österreichische Anschrift als Wohnort an. Unter der Kennzahl 440 mit der Erläuterung: "Neben den angeführten Einkünften wurden Einkünfte bezogen, für die das Besteuerungsrecht aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen…
…I Nr. 65/2008 traten rückwirkend mit 1. Jänner 1998 in Kraft (§ 124b Z 144 und 145 EStG). Nachdem als Grundregel im Verwaltungsrecht gilt, dass eine Behörde das im Zeitpunkt der Erlassung ihres Bescheides geltende Recht anzuwenden hat (VwGH 4.5.1977, 0898/75, VwSlg…
…worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Das diesbezügliche Berufungsvorbringen erschöpft sich darin, dass das Finanzamt keine Gründe für die Wiederaufnahme des Verfahrens aufgezeigt habe. Aus dem…
…zu Österreich auch wirtschaftliche Beziehungen. Diese bestanden in der Form des Miteigentums an dem in E gelegenen Grundstück und an dem darauf erbauten Einfamilienhaus. Der Hausbau wurde über einen Kredit von einem inländischen Bankinstitut (Creditanstalt; vgl. das Schreiben der Creditanstalt vom 29. Juni 2001) finanziert…
…erstgenannten Staat besteuert werden. (2) Bezüge, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der gesetzlichen Sozialversicherung des anderen Vertragsstaats erhält, dürfen abweichend von vorstehendem Absatz 1 nur in diesem anderen Staat besteuert werden. Damit wäre dem Wohnsitzstaat das "Besteuerungsrecht "entzogen ist("Quellenstaatsprinzip"): Die Einkünfte …