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UFSW RV/2263-W/09Werthaltigkeit einer Verrechnungsforderung im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers gegenüber einer ausländischen Gesellschaft deren Anteile im Privatvermögen des Unternehmers liegen im Fall der Einbringung des Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2010

…Im den Arbeitsbögen der Bp sind keinerlei Ermittlungshandlungen, Vorhalte oder Aktenvermerke über Gespräche mit dem Bw. oder seinem Vertreter zur Frage der Werthaltigkeit der Forderung erkennbar. Im Arbeitsbogen finden sich lediglich Kopien von Fachartikeln bzw. Kommentaren zu einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. In einer handschriftlichen Aktennotiz stellte…

UFSW RV/2391-W/10Ist der Forderungsverzicht im Fall einer nicht mehr werthaltigen Forderung auch für die Gesellschaftsteuer analog zur Körperschaftsteuer mit Null zu bewerten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch BF Consulting Wirtschaftsprüfungs-GmbH, 1070 Wien, Mariahilfer Straße 32, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 17. Juni 2010, ErfNr. xxx, StNr. yyy betreffend Gesellschaftsteuer (Forderungsverzicht) entschieden: Die Berufung…

UFSW RV/1885-W/04Liegt die Wurzel für den Verzicht auf die Forderung im Gesellschaftsverhältnis, ist die sich daraus ergebende Betriebsvermögens­mehrung bei der Gewinnermittlung der Schuldnergesellschaft zur Gänze als Einlage iSd § 8 Abs 1 KStG 1988 zu beurteilen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2006

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Fa. Bw., vertreten durch Mag. Peter Zacke, 1060 Wien, Gumpendorferstraße 65, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO betreffend Körperschaftsteuer und Körperschaftsteuer für die…

UFSF RV/0224-F/04EACC: Untergang eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Adr, vertreten durch Geser & Partner GmbH & Co KEG, 6866 Andelsbuch, Hof 320/9, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 1994 bis 1999 entschieden: Der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für 1994 wird…

UFSF RV/0274-F/04EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Adr, vertreten durch Reiner & Reiner, Steuerberatungs-GmbH und Wirtschaftstreuhandgesellschaft, 6890 Lustenau, Schillerstraße 22, vom 25. September 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 6. September 2004 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für den Zeitraum…

UFSF RV/0266-F/04EACC: Untergnag eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2007

…die sich nach Verurteilung des Hauptorganisators eventuell verstärkt stellende Frage einer "Werthaltigkeit" an, sondern lediglich darauf, ob die Auszahlungsansprüche im Zeitpunkt der jeweiligen Fälligkeit werthaltig waren. Soweit Auszahlungen aber tatsächlich erfolgt sind, kann die Werthaltigkeit wie auch der Zufluss nicht ernstlich in Zweifel gezogen werden…

UFSF RV/0260-F/04EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2007

…die sich nach Verurteilung des Hauptorganisators eventuell verstärkt stellende Frage einer "Werthaltigkeit" an, sondern lediglich darauf, ob die Auszahlungsansprüche im Zeitpunkt der jeweiligen Fälligkeit werthaltig waren. Soweit Auszahlungen aber tatsächlich erfolgt sind, kann die Werthaltigkeit wie auch der Zufluss nicht ernstlich in Zweifel gezogen werden…

UFSF RV/0190-F/04EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2007

…die sich nach Verurteilung des Hauptorganisators eventuell verstärkt stellende Frage einer "Werthaltigkeit" an, sondern lediglich darauf, ob die Auszahlungsansprüche im Zeitpunkt der jeweiligen Fälligkeit werthaltig waren. Soweit Auszahlungen aber tatsächlich erfolgt sind, kann die Werthaltigkeit wie auch der Zufluss nicht ernstlich in Zweifel gezogen werden…

UFSF RV/0194-F/04EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2007

…die sich nach Verurteilung des Hauptorganisators eventuell verstärkt stellende Frage einer "Werthaltigkeit" an, sondern lediglich darauf, ob die Auszahlungsansprüche im Zeitpunkt der jeweiligen Fälligkeit werthaltig waren. Soweit Auszahlungen aber tatsächlich erfolgt sind, kann die Werthaltigkeit wie auch der Zufluss nicht ernstlich in Zweifel gezogen werden…

UFSF RV/0192-F/04EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2007

…die sich nach Verurteilung des Hauptorganisators eventuell verstärkt stellende Frage einer "Werthaltigkeit" an, sondern lediglich darauf, ob die Auszahlungsansprüche im Zeitpunkt der jeweiligen Fälligkeit werthaltig waren. Soweit Auszahlungen aber tatsächlich erfolgt sind, kann die Werthaltigkeit wie auch der Zufluss nicht ernstlich in Zweifel gezogen werden…

UFSF RV/0258-F/04EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2007

…die sich nach Verurteilung des Hauptorganisators eventuell verstärkt stellende Frage einer "Werthaltigkeit" an, sondern lediglich darauf, ob die Auszahlungsansprüche im Zeitpunkt der jeweiligen Fälligkeit werthaltig waren. Soweit Auszahlungen aber tatsächlich erfolgt sind, kann die Werthaltigkeit wie auch der Zufluss nicht ernstlich in Zweifel gezogen werden.…

UFSW RV/2194-W/02Beteiligung - Anerkennung der Teilwertabschreibung; Missbrauch iSd § 22 BAO; Einlagenrückgewähr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.12.2006Teil 1/4

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Mag. Alfred Peschl und die weiteren Mitglieder OR Manuela Fischer, Mag. Dr. Erich Fröch und Günter Benischek über die Berufungen der Bw., vertreten durch BDO Auxilia Treuhand GmbH, 1010 Wien, Kohlmarkt 8-10, vom 8. Mai…

UFSW RV/2194-W/02Beteiligung - Anerkennung der Teilwertabschreibung; Missbrauch iSd § 22 BAO; Einlagenrückgewähr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.12.2006Teil 2/4

zivilrechtlichen Formen und Gestaltungen grundsätzlich irrelevant und daher für Umgehungsversuche ungeeignet seien, weil und soweit Steuerrecht nicht an das Zivilrecht anknüpfe, sondern wirtschaftliche Tatbestände bilde. § 22 BAO führe daher lediglich den in § 21 BAO anklingenden Grundsatz der wirtschaftlichen Anknüpfung des Steuerrechts aus und betone damit…

UFSW RV/2194-W/02Beteiligung - Anerkennung der Teilwertabschreibung; Missbrauch iSd § 22 BAO; Einlagenrückgewähr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.12.2006Teil 3/4

…die sich durch die IST-Ergebnisse bis 2002 manifestiert habe, die Zuschreibungen aus der Bp bereits zum 31.12.1995 mangels Werthaltigkeit abgeschrieben werden müssten. Die im Jahr 1998 vorgenommene Abschreibung der durch die Bp erfolgten Zuschreibungen wären hinsichtlich iher Periodenzugehörigkeit zu spät. - unter Punkt…

UFSW RV/2194-W/02Beteiligung - Anerkennung der Teilwertabschreibung; Missbrauch iSd § 22 BAO; Einlagenrückgewähr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.12.2006Teil 4/4

vorliegen. Dazu gehöre auch die Gewährung von Gelddarlehen. Die Durchführung von Bankgeschäften in Österreich hätte die Erlangung einer Bankkonzession zur Voraussetzung gehabt, was praktisch nicht möglich gewesen wäre. Die Verlagerung der Finanzierungsaktivitäten ins Ausland habe es ermöglicht die Anwendung der restriktiven bankrechtlichen Vorschriften zu vermeiden…

UFSW RV/1396-W/02Abschreibung einer Forderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2004

… 6 EStG 1988 sind für die Bewertung von Forderungen die Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgeblich. Bestehen am Bilanzstichtag berechtigte Zweifel an der Einbringlichkeit oder der Werthaltigkeit einer Forderung, so ist diese am Bilanzstichtag entsprechend abzuschreiben. Die hier strittige "sonstige Forderung" der Bw. in Höhe von ÖS…

UFSF RV/0205-F/041) EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells 2) Endbesteuerungswirkung für ausländische Kapitalerträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.02.2008

…Im Weiteren betonte der Berufungswerber nochmals, dass Zahlungsunfähigkeit des Schuldners vorgelegen sei. Deshalb könne nicht von einem Zufluss ausgegangen werden. Durchgeführte Zinsgutschriften entbehrten der Werthaltigkeit. Eine fallweise Befriedigung von Forderungen könne nicht dazu führen, dass Zahlungsfähigkeit angenommen werden könne. Für die Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit müsse…

UFSF RV/0265-F/04EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2008

…weitere Auseinandersetzung mit den Einwändungen im Zusammenhang mit § 4 Abs. 12 EStG 1988. Ebenso kann folglich die Frage der Werthaltigkeit der der EACC bzw. dem Firmenimperium des IA zuzurechnenden und der Sicherung des Kapitals der Investoren dienenden Wertpapiere dahingestellt bleiben, ist diesfalls doch allein ausschlaggebend…

UFSF RV/0273-F/04EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Adr, vertreten durch Alemannia Treuhand- und Revisions- GmbH, 6901 Bregenz, Arlbergstraße 139, vom 20. September 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 16. August 2004 bzw. vom 17. September 2004 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich…

UFSF RV/0201-F/04EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Adr, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 1995 bis 2000 entschieden: 1) Die Berufungen gegen die Einkommensteuerbescheide 1995 bis 1999 werden als unbegründet abgewiesen.Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. 2) Der…