…dem streitgegenständlichen Bescheid setzte das Finanzamt ausgehend vom Wert des bedungenen Engeltes von 250.000 S die Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 9 GebG in Höhe von 5.000 S ( = 363,36 €) fest. Begründend wurde angeführt, der Wert des aufgegebenen Wohnrechtes (250.000 S)…
…Einbeziehung des kapitalisierten Betrages der jährlichen Betriebskosten in die Bemessungsgrundlage. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 33 TP 9 GebG unterliegen Dienstbarkeiten, wenn jemandem der Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt wird, einer Rechtsgebühr in Höhe von 2 vH vom Wert des bedungenen Entgeltes…
…vom Wert des bedungenen Entgeltes. Gemäß § 17 Abs. 1 GebG ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird. Im Sinne des…
…Dienstbarkeiten, wenn jemand der Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt oder die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt wird, einer Gebühr von 2 von Hundert von dem Werte des bedungenen Entgeltes. Voraussetzung der Erfüllung des Tatbestandes des § 33 TP 9 GebG ist es, dass…
…sowie Koziol/Welser, Bürgerliches Recht 12 I 106). Auf das Vorhandensein einer solchen Äquivalenz kann dabei auch aus dem Sachverhalt geschlossen werden. Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist nicht der Wert der Dienstbarkeit, sondern der Wert des bedungenen Entgeltes. Unbestritten ist, dass die Bw. laut "Punkt…
…Über die Berufung wurde erwogen: Dienstbarkeiten, wenn jemandem der Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt wird, unterliegen gemäß § 33 TP 9 GebG einer Rechtsgebühr in Höhe von 2 v.H vom Wert des bedungenen Entgeltes. Nach § 15 Abs. 3 GebG sind unter anderem Rechtsgeschäfte…
…§ 33 TP 9 GebG) dem Grunde nach, reduzierte aber den Wert des bedungenen Entgeltes auf nunmehr 450.000 S, wodurch sich eine Gebührenfestsetzung von 654,06 € (bisher: 1.011,61 €) ergab. Zur Begründung wurde Folgendes ausgeführt: " Weil kein Grundstücks(anteil) veräußert wird sondern…
…einer Rechtsgebühr in Höhe von 2 v. H vom Wert des bedungenen Entgeltes. Voraussetzung für die Gebührenpflicht nach dieser Tarifpost ist, dass die Einräumung der Dienstbarkeit entgeltlich erfolgt. Der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes folgend liegt ein solches entgeltliches Rechtsgeschäft vor, wenn nach dem Willen der Parteien…
…die Rechtseinräumung und von diesem Wert des bedungenen Entgeltes diese Rechtsgebühr vorzuschreiben gewesen wäre (siehe nochmals VwGH 4.12.2003, 2003/16/0143). Zusammenfassend ergibt sich, dass das Finanzamt bei der gegebenen Vertragslage zu Recht von einer unentgeltlichen Einräumung des Fruchtgenussrechtes und damit von einem…
…Streitfall weder behauptet geschweige denn nachgewiesen. Die Sparbuchschenkungen im Gesamtwert von 2.722.700,-S ( = 197.866,33 €) bilden somit als Wert des bedungenen Entgeltes für die Erwerbung des Titels der Dienstbarkeit die Bemessungsgrundlage für die Gebührenvorschreibung. Der Berufung war daher insoweit teilweise…
…Aufhebung des bekämpften Bescheides stattgegeben. In dem gleichzeitig gegenüber dem P.W. (im Folgenden: Bw.) erlassenen neuen Gebührenbescheid beurteilte das Finanzamt diesen "Garantievertrag" nunmehr als entgeltliche Einräumung des Titels zur Erwerbung einer Dienstbarkeit und setzte gemäß § 33 TP 9 GebG vom Wert des bedungenen Entgeltes…
…eingeräumt oder die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt wird, einer Rechtsgebühr in Höhe von 2 v.H. von dem Wert des bedungenen Entgeltes. Gemäß § 472 ABGB wird durch das Recht der Dienstbarkeit ein Eigentümer verbunden, zum Vorteil eines anderen in Rücksicht seiner Sache etwas…
…November 2011 setzte das Finanzamt für dieses Rechtsgeschäft gemäß § 33 TP 9 GebG vom Wert des bedungenen Entgeltes in Höhe von 20.000 € gegenüber N.F. eine Gebühr von 400 € fest. Gegen diesen Gebührenbescheid richtet sich die vorliegende Berufung im Wesentlichen mit der…
…Oktober 2010 mit Z.L u.a" gemäß § 33 TP9 GebG vom Wert des bedungenen Entgeltes in Höhe von 177.430,00 € die 2%ige Gebühr mit 3.548,60 € festgesetzt mit der Begründung, die Dienstbarkeitseinräumung sei gegen lebenslängliche Übernahme sämtlicher mit der…
… 33 TP 9 GebG vom Wert des bedungenen Entgeltes in Höhe von 120.000,00 € fest. Dagegen richtet sich die Berufung mit folgender Begründung: Die Eltern des Berufungswerbers haben auf Grund der "Vereinbarung über die Anerkennung eines Bauwerkes" aus dem Jahr 1986 von den…
…EB eine Gebühr gemäß § 33 TP 9 GebG in Höhe von 800,00 € - das sind 2 % vom Wert des bedungenen Entgeltes von 40.000,00 € - fest. Mit Schreiben vom 20. September 2004 erhob der Bw gegen den Grunderwerbsteuerbescheid Berufung und beantragte eine Reduktion…
…das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien für diesen Bewirtschaftungsvertrag Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 9 GebG mit 2 % vom Wert des bedungenen Entgeltes in Höhe von € 40.000,00 = € 800,00 fest. Zur Berechnung der Bemessungsgrundlage wurde vom Finanzamt ausgeführt: "Entgelt x…
…II des obigen Vertrages hat die Fruchtgenußberechtigte bei Beendigung dieses Vertrages -aus welchen Gründen immer- keinen Anspruch auf Abgeltung der von ihr geleisteten Investitionen. Bemessungsgrundlage der Gebühr ist nicht der Wert der Dienstbarkeit, sondern der Wert des bedungenen Entgeltes. Gegenleistung für die Einräumung des Fruchtgenußrechtes…
…der Wert der Dienstbarkeit, sondern der Wert des bedungenen Entgeltes. Strittig ist im Gegenstand die Frage, ob der Beitrag von S 900.000,00 zur Errichtung des Hauses als Entgelt für die Einräumung des Wohnrechtes in diesem Haus anzusehen ist. Entsprechend der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes…
…rechtsgeschäftlichen Dienstbarkeitseinräumung verwirklicht und hat mit dem gegenständlichen Bescheid gemäß § 33 TP 9 GebG ausgehend vom Wert des bedungenen Entgeltes in Höhe von € 34.919,21 die 2%ige Rechtsgebühr mit € 698,38 festgesetzt. Es war somit wie im Spruch ausgeführt zu entscheiden.…