…dem streitgegenständlichen Bescheid setzte das Finanzamt ausgehend vom Wert des bedungenen Engeltes von 250.000 S die Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 9 GebG in Höhe von 5.000 S ( = 363,36 €) fest. Begründend wurde angeführt, der Wert des aufgegebenen Wohnrechtes (250.000 S)…
…von dem Werte des bedungenen Entgeltes einer Gebühr von 2 v. H. Voraussetzung der Erfüllung des Tatbestandes des § 33 TP 9 GebG ist, dass die Einräumung der Dienstbarkeit durch entgeltliches Rechtsgeschäft erfolgt. Ob ein entgeltliches Rechtsgeschäft vorliegt, ist nach den Vorschriften des Gebührengesetzes zu prüfen…
…im allgemeinen einer Gebühr von 1 v.H. nach dem Wert. Einmalige oder wiederkehrende Leistungen, die für die Überlassung des Gebrauches vereinbart werden, zählen gemäß § 33 TP 5 Abs. 2 GebG auch dann zum Wert, wenn sie unter vertraglich bestimmten Voraussetzungen auf andere Leistungen angerechnet…
…Fall besteht, dass das Vertragsverhältnis vor Ablauf des Aufteilungszeitraumes endet (vgl. VwGH 29.4.1985, 84/15/0184). Einmalige Leistungen, die bei unbestimmter Vertragsdauer gemäß § 33 TP 5 Abs. 3 Satz 1 GebG e contrario mit dem vollen Wert in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind, liegen…
…Verkehrsteuern und Glücksspiel gegenüber der Bergbahn X (im Folgenden: Bf.) für das Rechtsgeschäft „Dienstbarkeitsvertrag vom 24. Oktober 2013 mit Y “ ausgehend von einer Bemessungsgrundlage (Wert des bedungenen Entgeltes) von 8.838,42 € die Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 9 GebG mit 176,77 € fest…
…Einbeziehung des kapitalisierten Betrages der jährlichen Betriebskosten in die Bemessungsgrundlage. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 33 TP 9 GebG unterliegen Dienstbarkeiten, wenn jemandem der Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt wird, einer Rechtsgebühr in Höhe von 2 vH vom Wert des bedungenen Entgeltes…
…BGBl 1957/267 idgF, die Rechtsgebühr mit 2 % von € 99.722,44, sohin in Höhe von € 1.994,45 vorgeschrieben. Begründend wurde zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage (= Wert des bedungenen Entgeltes) ausgeführt: "… jährl. Entschädigung € 7.279,17 x 9 gem. § 15 …
…insbesondere den zugrundeliegenden Urkunden (Dienstbarkeits- und Nutzungsvertrag und Einbringungsvertrag) hervor. Rechtslage Gemäß § 33 TP 9 GebG 1957 sind entgeltlich eingeräumte Dienstbarkeiten mit 2 vH von dem Werte des bedungenen Entgeltes zu vergebühren. Der GrESt unterliegt zunächst jeder Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstückes (§ 1 Abs…
…unter den Tatbestand des § 33 TP 9 GebG fallt. Nach der Bestimmung des § 33 TP 9 GebG unterliegen Dienstbarkeiten, wenn jemandem der Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt oder die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt wird, von dem Werte des bedungenen Entgeltes 2 …
…Verkehrsteuern und Glücksspiel gegenüber der Bergbahn X (im Folgenden: Bf.) für das Rechtsgeschäft „Vereinbarung SD u.a. vom TM 2014“ von einer Bemessungsgrundlage (Wert des bedungenen Entgeltes) von 462.755,00 € die Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 9 GebG mit 9.255,10 € fest…
…der Bergbahn X (im Folgenden: Bf.) für das Rechtsgeschäft „Vereinbarung vom 10. Oktober 2013 mit Y “ von einer Bemessungsgrundlage (Wert des bedungenen Entgeltes) von 1.315,22 € die Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 9 GebG mit 26,30 € fest. Gegen die Höhe dieser Bemessungsgrundlage…
…von dem Werte des bedungenen Entgeltes einer Gebühr von 2 v.H. Voraussetzung der Erfüllung des Tatbestandes des § 33 TP 9 GebG ist, dass die Einräumung der Dienstbarkeit durch entgeltliches Rechtsgeschäft erfolgt. Ob ein entgeltliches Rechtsgeschäft vorliegt, ist nach den Vorschriften des Gebührengesetzes zu prüfen…
…von dem Werte des bedungenen Entgeltes einer Gebühr von 2 v.H. Voraussetzung der Erfüllung des Tatbestandes des § 33 TP 9 GebG ist, dass die Einräumung der Dienstbarkeit durch entgeltliches Rechtsgeschäft erfolgt. Ob ein entgeltliches Rechtsgeschäft vorliegt, ist nach den Vorschriften des Gebührengesetzes zu prüfen…
…vom Wert des bedungenen Entgeltes. Gemäß § 17 Abs. 1 GebG ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird. Im Sinne des…
…Dienstbarkeiten, wenn jemand der Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt oder die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt wird, einer Gebühr von 2 von Hundert von dem Werte des bedungenen Entgeltes. Voraussetzung der Erfüllung des Tatbestandes des § 33 TP 9 GebG ist es, dass…
…die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt wird, einer Gebühr von 2 von Hundert von dem Werte des bedungenen Entgeltes. Aus dem Zivilrecht sind die folgenden Regelungen des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) für den gegenständlichen Fall relevant: Gemäß § 521 ABGB ist die Servitut der Wohnung…
…wird, einer Rechtsgebühr in Höhe von 2 v.H. von dem Wert des bedungenen Entgeltes. Nach § 472 ABGB wird durch das Recht der Dienstbarkeit ein Eigentümer (einer Liegenschaft) verbunden, zum Vorteil eines anderen, nämlich des Berechtigten, in Rücksicht seiner Sache etwas zu dulden oder unterlassen…
…710.549,76. Nach Ansicht des Finanzamtes würde ein gebührenpflichtiger Rechtsvorgang vorliegen. Die jährlichen Leistungen - bewertet nach § 16 BewG - würden das Entgelt für die eingeräumte Dienstbarkeit darstellen. Mit angefochtenem Bescheid wurde gemäß § 33 TP 9 GebG eine Gebühr vom Wert des bedungenen Entgeltes festgesetzt. 3…
…1957 (GebG) unterliegen Dienstbarkeiten, wenn jemandem der Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt oder die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt wird, von dem Werte des bedungenen Entgeltes einer Gebühr von 2 v.H.. Gemäß § 33 TP 5 Abs. 1 Z 1 GebG unterliegen…
……. einer Rechtsgebühr in Höhe von 2 v. H. von dem Wert des bedungenen Entgeltes. Nach § 17 Abs. 4 GebG ist es auf die Entstehung der Gebührenschuld ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt…