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UFSW RV/0928-W/06Kein Vorsteuerabzug bei mangelhafter Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.04.2011

…oder sonstige Nebensachen handelt (Werklieferung). Das gilt auch dann, wenn die Gegenstände mit dem Grund und Boden fest verbunden werden. Eine Werklieferung in der Bauwirtschaft, die auf dem Grund und Boden des Auftraggebers als Gesamtlieferung geschuldet wird, ist bewirkt, wenn der Auftraggeber die Verfügungsmacht am…

UFSW RV/2287-W/02Entstehung der Umsatzsteuerschuld in der Bauwirtschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2004

…Bei Werklieferungen der Bauwirtschaft genügt die Verschaffung der Verfügungsmacht über das fertig gestellte Werk. Hiebei kommt es weder auf die Erteilung einer Benützungsbewilligung noch auf die Legung einer Schlussrechnung an. Die Verschaffung der Verfügungsmacht ist bereits dann anzunehmen, wenn der Auftraggeber das Werk durch schlüssiges…

UFSK RV/0004-K/02Haftung des Geschäftsführers für Abgabenschulden der Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2004Teil 1/2

…Bei Werklieferungen der Bauwirtschaft genügt die Verschaffung der Verfügungsmacht über das fertiggestellte Werk. Auf die Erteilung einer Benützungsbewilligung kommt es nicht an; auch die Legung einer Schlussrechnung ist nicht maßgebend. Die Verschaffung der Verfügungsmacht ist bereits dann anzunehmen, wenn der Auftraggeber das Werk durch schlüssiges…

UFSK RV/0004-K/02Haftung des Geschäftsführers für Abgabenschulden der Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2004Teil 2/2

…keine Zahlung der Gesellschaft mehr erfolgt. Die vorgebrachten Vorwürfe des Bw. gegenüber dem Masseverwalter und gegenüber dem Konkursgericht vermögen an dieser Betrachtung nichts zu ändern. Insbesondere ist auch darauf hinzuweisen, dass diese Vorwürfe schon in den damals gerichtlich anhängigen Verfahren verworfen wurden, wie der Bw…

UFSW RV/0892-W/021.) Eintragung der Löschung im Firmenbuch nur deklaratorische Wirkung. 2.) Entstehen der Umsatzsteuerpflicht bei der Errichtung von Bauwerken. 3.) Buchhalterisch nicht erfasste Entgelte sind als verdeckte Ausschüttung zu qualifizieren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2004

…Wie der VwGH in mehreren seiner Erkenntnisse (z. B. Zl. 97/14/0117 v.24.3.1998, Zl. 93/13/0254 v. 24.4.1996, Zl. 91/14/0190 v. 24.10.1995) ausgesprochen hat, genügt für das Entstehen der Umsatzsteuerpflicht bei Werklieferungen der Bauwirtschaft…

UFSL RV/0664-L/05Verschuldensprüfung, wenn der unrichtigen Selbstberechnung eine unvertretbare Rechtsansicht zugrund liegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2007

…für das Entstehen der Umsatzsteuerpflicht nicht die "Vollendung" der Werklieferung wie bei sonstigen Leistungen gefordert. Bei Werklieferungen der Bauwirtschaft genügt vielmehr die Verschaffung der Verfügungsmacht über das fertig gestellte Werk. Auf die Erteilung einer Benützungsbewilligung kommt es nicht an. Die Verschaffung der Verfügungsmacht ist bereits…

UFSW RV/3885-W/02Verschaffung der Verfügungsmacht an Bauwerken
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.07.2003

…Zl. 93/13/0254 ausgeführt hat, wird bei der Errichtung von Bauwerken für das Entstehen der Umsatzsteuerpflicht nicht die "Vollendung" der Werklieferung wie bei sonstigen Leistungen gefordert. Bei Werklieferungen der Bauwirtschaft genügt die Verschaffung der Verfügungsmacht über das fertiggestellte Werk. Hiebei kommt es weder auf…

UFSI RV/0633-I/02Zurechnung eines Schulgebäudes an den Leasingnehmer bei Kommunalleasing.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.11.2003Teil 3/3

…Umsatzsteuerschuld bereits in den Jahren vor 1992 entstanden wäre, gibt es keine konkreten Hinweise. Wie der VwGH im Erkenntnis vom 24.3.1998, 97/14/0117, ausgesprochen hat, kommt es für die Anerkennung von Teilleistungen in der Bauwirtschaft darauf an, ob die Leistung in wirtschaftlicher…

UFSF RV/0188-F/05Vorsteuerabzug bei Grundstückslieferung aufgrund einer Teilrechnung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid07.02.2006

…und dass diese Werklieferung steuerpflichtig behandelt werden soll. Ein Vorsteuerabzug des Grundstückslieferers steht daher schon nach dem Grundtatbestand zu, § 6 Abs 2 letzter Unterabsatz leg. cit. findet gar keine Anwendung. Dementsprechend steht auch dem Empfänger der Werklieferung der Vorsteuerabzug zu, wenn, wie in gegenständlichem Fall…

UFSW RV/1859-W/06Leistungsort bei von Rechtsanwälten und Wirtschaftstreuhändern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken erbrachten Leistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2006

…umsatzsteuerliche Organtochter der Bw., erwerbe, bewirtschafte und veräußere für die von ihr verwalteten Immobilienfonds (Spezialfonds) Grundstücke, welche zur Zeit überwiegend im europäischen Ausland (Deutschland, Frankreich, Niederlande) gelegen seien. Im Zuge des Grundstückserwerbs, der nach derzeitiger Rechtslage in der Regel nur direkt durch die X-GmbH…

UFSW RV/0458-W/06Leistungsort bei von Rechtsanwälten und Wirtschaftstreuhändern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken erbrachten Leistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2006

…betreffende Umsatzsteuer beträgt für Oktober 2005 € 12.704,60. In der gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung vom 15. Februar 2006 brachte die Bw. folgendes vor: Die X-GmbH, umsatzsteuerliche Organtochter der Bw., erwerbe, bewirtschafte und veräußere für die von ihr verwalteten Immobilienfonds (Spezialfonds) Grundstücke…

UFSW RV/2093-W/05Leistungsort bei von Rechtsanwälten und Wirtschaftstreuhändern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken erbrachten Leistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2006

…984,00 und für Mai 2005 € 48.899,38. In den gegen diese Bescheide gerichteten Berufungen vom 20. Oktober 2005 brachte die Bw. folgendes vor: Die X-GmbH, umsatzsteuerliche Organtochter der Bw., erwerbe, bewirtschafte und veräußere für die von ihr verwalteten Immobilienfonds (Spezialfonds) Grundstücke…

UFSW RV/1223-W/06Leistungsort bei von Rechtsanwälten und Wirtschaftstreuhändern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken erbrachten Leistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2006

…betreffende Umsatzsteuer beträgt für März 2006 € 19.406,19. In der gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung vom 14. Juni 2006 brachte die Bw. folgendes vor: Die X-GmbH, umsatzsteuerliche Organtochter der Bw., erwerbe, bewirtschafte und veräußere für die von ihr verwalteten Immobilienfonds (Spezialfonds) Grundstücke…

UFSW RV/1692-W/05Leistungsort bei von Rechtsanwälten und Wirtschaftstreuhändern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken erbrachten Leistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2006

…betreffende Umsatzsteuer beträgt für August 2004 € 8.599,50. In der gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung vom 1. September 2005 brachte die Bw. folgendes vor: Die X-GmbH, umsatzsteuerliche Organtochter der Bw., erwerbe, bewirtschafte und veräußere für die von ihr verwalteten Immobilienfonds (Spezialfonds) Grundstücke…

UFSW RV/0963-W/06Leistungsort bei von Rechtsanwälten und Wirtschaftstreuhändern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken erbrachten Leistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2006

…435,89 und für Februar 2006 € 29.554,57. In der gegen diese Bescheide gerichteten Berufung vom 15. Februar 2006 brachte die Bw. folgendes vor: Die X-GmbH, umsatzsteuerliche Organtochter der Bw., erwerbe, bewirtschafte und veräußere für die von ihr verwalteten Immobilienfonds (Spezialfonds) Grundstücke…

UFSG RV/0244-G/05Werklieferung eines ausländischen Unternehmens in Österreich und Vorsteuerabzug aus Leistungen von Subunternehmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2005

…handle es sich um eine in Österreich steuerbare und steuerpflichtige Werklieferung. Die Bw. hätte daher ihre Leistung an die Firma K. mit österreichischer Mehrwertsteuer weiterfakturieren müssen. Da dies nicht geschehen sei, gehe das Finanzamt davon aus, dass die Bw. von der Verordnung 800/1974 Gebrauch…

UFSW RV/0741-W/05Erbringung von Sanierungskosten an den Verkäufer oder künftigen Käufer der Eigentumswohnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.06.2006Teil 3/3

…gegenständlichen Fall wurden die Bauleistungen (Werklieferungen) nicht an die Rechnungsempfänger, sondern an die Eigentümer erbracht. Die Bw schuldet die Beträge daher auf Grund der Rechnungslegung gem § 11 Abs 14 UStG. Gleichzeitig war das FA berechtigt, die Leistungen an die tatsächlichen Empfänger der Umsatzsteuer zu unterziehen. …

UFSW RV/0733-W/05Erbringung von Sanierungskosten an den Verkäufer oder künftigen Käufer der Eigentumswohnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.06.2006Teil 3/3

…entsprechen ..." Der Berufungssenat teilt diese Rechtsmeinung nicht (s unten rechtliche Beurteilung). Da die Bauleistungen (Werklieferungen) an die Eigentümer KEGs erbracht wurden, ist für den Berufungssenat evident, dass die Rechnungsausstellung an die Erwerber aus rein steuerlichen Gründen erfolgte. Dies sollte nicht nur den Vorsteuerabzug der Erwerber…

UFSW RV/0734-W/05Erbringung von Sanierungskosten an den Verkäufer oder künftigen Käufer der Eigentumswohnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.06.2006Teil 3/4

…entsprechen ..." Der Berufungssenat teilt diese Rechtsmeinung nicht (s unten rechtliche Beurteilung). Da die Bauleistungen (Werklieferungen) an die Eigentümer KEGs erbracht wurden, ist für den Berufungssenat evident, dass die Rechnungsausstellung an die Erwerber aus rein steuerlichen Gründen erfolgte. Dies sollte nicht nur den Vorsteuerabzug der Erwerber…

UFSW RV/0737-W/05Erbringung von Sanierungskosten an den Verkäufer oder künftigen Käufer der Eigentumswohnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.06.2006Teil 3/3

…gegenständlichen Fall wurden die Bauleistungen (Werklieferungen) nicht an die Rechnungsempfänger, sondern an die Eigentümer erbracht. Die Bw schuldet die Beträge daher auf Grund der Rechnungslegung gem § 11 Abs 14 UStG. Gleichzeitig war das FA berechtigt, die Leistungen an die tatsächlichen Empfänger der Umsatzsteuer zu unterziehen. …