…fortgeschrieben). Das Finanzamt "transferierte" den der Vermögensart Betriebsvermögen (Betriebsgrundstück - bewertungstechnisch festgestellt als Geschäftsgrundstück) zugeordneten Grundbesitz (Gebäudeteile) mittels Wertfortschreibung in den "landwirt/forstwirschaftlichen Einheitswertakt". Mit der "Übernahme" des Betriebsvermögens (Betriebsgrundstückes) in das land-/forstwirtschaftliche Vermögen bzw. in das Grundvermögen geht jedenfalls ein Wechsel der Vermögensart einher…
…der ÖStZ 1983, 287, "Die Wert-, Art- und Zurechnungsfortschreibung": "...Wird ein Grundstück oder ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb zum Betriebsgrundstück (bzw umgekehrt), so liegt ebenfalls eine Artänderung vor...." Mit Zurechnung an die neuen (Hälfte-) Eigentümer war daher auch eine Artfortschreibung erforderlich. Ein Wechsel der Vermögensart…
…Umfang der bestehenden wirtschaftlichen Einheit nicht berührt, führt hingegen im allgemeinen nicht zur Nachfeststellung. Ändern sich jedoch die tatsächlichen Verhältnisse dahin, daß die gesamte Fläche, die bisher zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörte, Grundvermögen wird, führt dieser Wechsel der Vermögensart ausnahmsweise trotz Identität der Fläche…
…Abweichen der Art iSd § 21 Abs. 1 Z 1 BewG 1955 des Bewertungsgegenstandes angesehen (VwGH 1.10.1970, 781/70). Soweit kein Fall der Nachfeststellung vorliegt, löst der Wechsel zwischen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Grundvermögen eine Artfortschreibung aus, denn die Entscheidung über die Vermögensart…
…auf Grund der objektiven Gegebenheiten die Grundstücke gemäß § 52 Abs. 2 BewG dem Grundvermögen zuzuordnen. Ändern sich die tatsächlichen Verhältnisse dahin, dass die gesamte Fläche, die bisher zum landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörte, Grundvermögen wird, führt dieser Wechsel der Vermögensart ausnahmsweise trotz Identität der Fläche…
…Betriebsgrundstück (bzw umgekehrt), so liegt ebenfalls eine Artänderung vor. Auch ein Wechsel der Unterart bzw. der Grundstückshauptgruppe innerhalb einer Vermögensart wird als Abweichen der Art iSd §21 Abs1 Z1 BewG 1955 des Bewertungsgegenstandes angesehen. Artfortschreibungen sind ungeachtet der Wertgrenzen des §21 Abs1 Z1 BewG 1955…
…in Höhe von € 75.000,-- in die alleinige Zahlungspflicht zu nehmen und den Übergebern Wohnungs- und Austragsrechte zu gewähren. Im Zeitpunkt der Übergabe bestanden folgende festgestellte Einheitswerte (kurz: EW): | Aktenzahl | Vermögensart | Einheitswert | 047-1-1059/3 | land- und forstw…
…bloß ein Wechsel in der Person des die Betriebsführung beherrschenden Betriebsinhabers in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb (Teilbetrieb) durch eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Betriebes (Teilbetrieb) erfolgt (§ 2 Z 4) und 2. die die Betriebsführung innerhalb von zwei Jahren nach der Übertragung beherrschende…
…in Höhe von € 75.000,-- in die alleinige Zahlungspflicht zu nehmen und den Übergebern Wohnungs- und Austragsrechte zu gewähren. Im Zeitpunkt der Übergabe bestanden folgende festgestellte Einheitswerte (kurz: EW): | Aktenzahl | Vermögensart | Einheitswert | 047-1-1059/3 | land- und forstw…
…Ackerweisen, unberücksichtigt zu lassen. Bei einem regelmäßigen Wechsel verschiedener Kulturarten auf derselben Fläche (Wechselland) ist die gemäß den natürlichen Ertragsbedingungen vorherrschende Kulturart anzunehmen. (2) Die wesentlichen Merkmale für die einzelnen Kulturarten sind in der Anlage enthalten, die einen Bestandteil dieses Bundesgesetzes bildet. (3) Wege, Gräben…
…des (vorletzten) Gesellschafters, welcher die Auflösung der Gesellschaft zur Folge hat, auf eine Realteilung im Sinne des § 1215 ABGB verzichtet und treten an die Stelle dieser Bestimmung die Bestimmungen des HGB, wonach der Vermögensanteil des ausgeschiedenen Gesellschafters dem verbleibenden Gesellschafter zuwächst. Änderungen dieses Vertrages und…
…um eine Frage der objektiv richtigen Gewinnermittlung und Gewinnzurechnung nach der Umgründung. Der "objektiv richtige Gewinn" werde dadurch erfasst, dass der doppelte Wechsel der Gewinnermittlungsart nur rechnerisch vorgenommen werde. Da die Vermögensabfindung Vereinnahmungs- bzw. Verausgabungswirkung habe, seien die festgestellten Beträge bei der Gewinnermittlung im ersten…
…auch keine Wechsel- bzw. Gegenwirkung zwischen Grunderwerb- und Einkommensteuerbescheiden (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rz. 12 und 13 zu § 1 GrEStG 1987 mit weiteren Verweisen). Nach § 21 Abs. 1 BAO ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche…
…Sozialversicherungsbeiträge nicht abführten, wäre von der Betriebsprüfung nicht ausgeführt worden. A. hätte, da er Installateur wäre, die Übertragung von Gebarungsdaten infolge des Wechsels des Ortes der Geschäftsleitung nicht als solche erkannt und hätte aus dieser Buchungsmitteilung nur die Körperschaftsteuer mehrerer Jahre erkannt. Wenn die Betriebsprüfung…
…gegenüber der Bw geltend zu machen, fehlt. Die vermeintliche Treuhandschaft zwischen RO.** Inc. als Treugeber und Dr. M**** als Treuhänder erschließt sich lediglich indirekt aus dem vorgelegten Schriftverkehr. Die Ap hält diese Art der Dokumentation des Wechsels des Gläubigers in Anbetracht der Höhe der Darlehensverbindlichkeit…
…als Ihren eigenen Sohn gekannt hat. Vom Füttern bis zum minutenlangen Erinnern, dass der Bissen geschluckt werden soll, (Schluckreflex hat gefehlt) bis zum mehrmaligen Wickeln Tag und Nacht, mehrmaliges Wechseln der verschmutzten Wäsche, war alles zu erledigen. Im letzten Jahr übernahm die Nachtversorgung teilweise ich…
…ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen ua. der Erwerb durch Vermächtnis. Gemäß § 20 Abs. 1 ErbStG gilt als Erwerb der gesamte Vermögensanfall an den Erwerber. Unter Vermögensanfall ist die gesamte durch den maßgeblichen Erwerb eingetreten Bereicherung zu verstehen (vgl ua. VwGH 9.9.1993…
…Zwecke verwenden könne, habe schon eine positive Auswirkung auf die Entscheidung des Fotografen gehabt, den Standort weiter zu benützen und nicht zu wechseln. Der Berufungswerber habe in E ein Privathaus mit Gartenanlage. Er benützte daher das durch Schenkung erworbene Areal nicht privat. Auch das Biotop…
…Abs. 1 letzter Satz EStG 1988 sind Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, nicht zu berücksichtigen. Gemäß § 4 Abs. 10 Z 2 EStG ist beim Wechsel der über die Z 1 leg…
…die Unterschriften der Miteigentümer öffentlich beglaubigt sind, auf Antrag auch nur eines Beteiligten im Grundbuch ersichtlich zu machen. Durch den Wechsel eines Miteigentümers wird die Abrechnungsperiode nicht berührt. | (5) | Ist kein Verwalter bestellt, kann bis zur Übernahme durch einen von der Wohnungseigentümergemeinschaft neu…