…fortgeschrieben). Das Finanzamt "transferierte" den der Vermögensart Betriebsvermögen (Betriebsgrundstück - bewertungstechnisch festgestellt als Geschäftsgrundstück) zugeordneten Grundbesitz (Gebäudeteile) mittels Wertfortschreibung in den "landwirt/forstwirschaftlichen Einheitswertakt". Mit der "Übernahme" des Betriebsvermögens (Betriebsgrundstückes) in das land-/forstwirtschaftliche Vermögen bzw. in das Grundvermögen geht jedenfalls ein Wechsel der Vermögensart einher…
…der ÖStZ 1983, 287, "Die Wert-, Art- und Zurechnungsfortschreibung": "...Wird ein Grundstück oder ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb zum Betriebsgrundstück (bzw umgekehrt), so liegt ebenfalls eine Artänderung vor...." Mit Zurechnung an die neuen (Hälfte-) Eigentümer war daher auch eine Artfortschreibung erforderlich. Ein Wechsel der Vermögensart…
…Umfang der bestehenden wirtschaftlichen Einheit nicht berührt, führt hingegen im allgemeinen nicht zur Nachfeststellung. Ändern sich jedoch die tatsächlichen Verhältnisse dahin, daß die gesamte Fläche, die bisher zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörte, Grundvermögen wird, führt dieser Wechsel der Vermögensart ausnahmsweise trotz Identität der Fläche…
…Abweichen der Art iSd § 21 Abs. 1 Z 1 BewG 1955 des Bewertungsgegenstandes angesehen (VwGH 1.10.1970, 781/70). Soweit kein Fall der Nachfeststellung vorliegt, löst der Wechsel zwischen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Grundvermögen eine Artfortschreibung aus, denn die Entscheidung über die Vermögensart…
…auf Grund der objektiven Gegebenheiten die Grundstücke gemäß § 52 Abs. 2 BewG dem Grundvermögen zuzuordnen. Ändern sich die tatsächlichen Verhältnisse dahin, dass die gesamte Fläche, die bisher zum landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörte, Grundvermögen wird, führt dieser Wechsel der Vermögensart ausnahmsweise trotz Identität der Fläche…
…Wechsel in der Vermögensart, der den Umfang der bestehenden wirtschaftlichen Einheit nicht berührt, führt im Allgemeinen nicht zur Nachfeststellung. Ändern sich jedoch die tatsächlichen Verhältnisse dahin, dass die gesamte Fläche, die bisher zum landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörte, Grundvermögen wird, führt dieser Wechsel der Vermögensart…
…der wirtschaftlichen Einheit ergibt (vgl. Twaroch/Wittmann/Frühwald, aaO, Rz 18 zu § 22). Bei Erlassung des angefochtenen Bescheides ist das FA noch davon ausgegangen, dass gar kein landwirtschaftlicher Betrieb mehr vorliegt und war es daher aus damaliger Sicht verfahrensrechtlich korrekt den Wechsel der Vermögensart der…
…Die einzigen Einnahmen bestehen aus Zinsen aus dem Bankguthaben (ca. 4-5% p.a.). Die Gesellschaft war nie operativ, auch nicht durch Wechsel der Veranlagungsform des Vermögens, tätig. Wie hat die Bewertung zu erfolgen? Das Wiener Verfahren ist eine Methode zur Schätzung gemäß § 184 BAO…
…zu einem "Wechsel" des Verlustzuordnungsobjekts (zB Verschmelzung einer nicht betriebsführenden Gesellschaft auf eine betriebsführende Gesellschaft), ist für dabei übergehende bzw. aufrecht bleibende Verluste das jeweils ursprünglich im Verlustentstehungszeitpunkt maßgebliche Verlustzuordnungsobjekt (Rz 195) auch künftig relevant (siehe auch Rz 205); erst für nach der Verschmelzung anfallende…
…überwiesen, so verlässt es durch diesen Wechsel der Veranlagungsform nicht den betrieblichen Kreis. Erst wenn die Widmung zum privaten Bereich nach außen hin klar dokumentiert ist, und zwar insbesondere durch die buchmäßige Behandlung (Erfassung als Privatentnahme) oder allenfalls durch die private Verwendung der Geldmittel, liegt…
…Betriebsgrundstück (bzw umgekehrt), so liegt ebenfalls eine Artänderung vor. Auch ein Wechsel der Unterart bzw. der Grundstückshauptgruppe innerhalb einer Vermögensart wird als Abweichen der Art iSd §21 Abs1 Z1 BewG 1955 des Bewertungsgegenstandes angesehen. Artfortschreibungen sind ungeachtet der Wertgrenzen des §21 Abs1 Z1 BewG 1955…
…umgekehrt) wird (zB Ritz, ÖStZ 1983, 290). Artfortschreibungen sind ungeachtet der Wertgrenzen des § 21 Abs 2 BewG vorzunehmen. Auch ein Wechsel der Unterart bzw. der Grundstückshauptgruppen innerhalb einer Vermögensart wird als Abweichen der Art des Bewertungsgegenstandes angesehen (vgl. VwGH 1.10.1970, 781/70). Die…
Ein Wechsel der Unterart bzw. der Grundstückshauptgruppen innerhalb einer Vermögensartwird ist als Abweichen der Art des Bewertungsgegenstandes angesehen (vgl. VwGH 1.10.1970, 781/70). Wenn die Art des Bewertungsgegenstandes von der zuletzt im Einheitswertbescheid festgestellten Art abweicht, so hat gemäß § 21 Abs. 1 Z…
…Vermögensarten ist eine nur beispielsweise. Für das übrige LuF Vermögen gilt als Bewertungsmaßstab der Ertragswert gemäß § 23 BewG. Auch hier ist daher vom erzielbaren und nicht vom tatsächlich erzielten Reinertrag auszugehen. Beim übrigen LuF Vermögen herrscht die Einzelertragsbewertung vor. Das Fischereirecht und das übrige der…
…in Höhe von € 75.000,-- in die alleinige Zahlungspflicht zu nehmen und den Übergebern Wohnungs- und Austragsrechte zu gewähren. Im Zeitpunkt der Übergabe bestanden folgende festgestellte Einheitswerte (kurz: EW): | Aktenzahl | Vermögensart | Einheitswert | 047-1-1059/3 | land- und forstw…
…bloß ein Wechsel in der Person des die Betriebsführung beherrschenden Betriebsinhabers in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb (Teilbetrieb) durch eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Betriebes (Teilbetrieb) erfolgt (§ 2 Z 4) und 2. die die Betriebsführung innerhalb von zwei Jahren nach der Übertragung beherrschende…
…in Höhe von € 75.000,-- in die alleinige Zahlungspflicht zu nehmen und den Übergebern Wohnungs- und Austragsrechte zu gewähren. Im Zeitpunkt der Übergabe bestanden folgende festgestellte Einheitswerte (kurz: EW): | Aktenzahl | Vermögensart | Einheitswert | 047-1-1059/3 | land- und forstw…
…die folgenden Vermögensarten: 1.Land- und forstwirtschaftliches Vermögen; 2.Grundvermögen; 3. Betriebsvermögen; 4. sonstiges Vermögen. (2) Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen, das Grundvermögen und die zum Betriebsvermögen gehörigen Grundstücke (Betriebsgrundstücke) gelten als Grundbesitz im Sinne dieses Bundesgesetzes. § 21 BewG 1955 lautet: (1) Der Einheitswert wird…
…Ackerweisen, unberücksichtigt zu lassen. Bei einem regelmäßigen Wechsel verschiedener Kulturarten auf derselben Fläche (Wechselland) ist die gemäß den natürlichen Ertragsbedingungen vorherrschende Kulturart anzunehmen. (2) Die wesentlichen Merkmale für die einzelnen Kulturarten sind in der Anlage enthalten, die einen Bestandteil dieses Bundesgesetzes bildet. (3) Wege, Gräben…
…haben. Im Unterschied zur Rechtsprechung des deutschen Bundesfinanzhofes (BFH) vertritt der Verwaltungsgerichtshof in mittlerweile ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass Kapitalgesellschaften eine außerbetriebliche Sphäre, aber kein gewillkürtes Betriebsvermögen haben können. Denn § 7 Abs. 2 KStG übernehme die Gewinnermittlungsvorschriften des EStG und somit auch die verschiedenen Vermögensarten…