…die Zurücklegung der Berufsbefugnis der X GmbH als Wirtschaftsprüfung- und Steuerberatungsgesellschaft zum 31. Juli 1994, womit sich zweifellos die Beendigung dieser für die Istbesteuerung maßgeblichen Tätigkeit per 31. Juli 1994 ergab. Gemäß § 17 Abs. 4 UStG 1972 dürfen bei einem Wechsel der Besteuerungsart Umsätze nicht…
…und dies die ehemaligen Gesellschafter nach der Aufteilung ebenso gehalten. Nach dem Erlass des BMF vom 7. September 1998, GZ 06 8641/2-IV/6/98 komme es in so einem Fall nicht zu einem doppelten Wechsel der Gewinnermittlungsart. Es komme hinsichtlich der übergehenden Forderungen…
…die Zurücklegung der Berufsbefugnis der K GmbH als Wirtschaftsprüfung- und Steuerberatungsgesellschaft zum 1. Juli 1993, womit sich zweifellos die Beendigung dieser für die Istbesteuerung maßgeblichen Tätigkeit per 1. Juli 1993 ergab. Gemäß § 17 Abs. 4 UStG 1972 dürfen bei einem Wechsel der Besteuerungsart Umsätze nicht…
…Tage nach Eintritt der Rechtskraft des Zurückweisungsbescheides sei der Einkommensteuerbescheid 1989 am 29. September 1998 neu erlassen worden. Die Vorschreibung bzw. Gebarung sollte durch Vergabe einer anderen Steuernummer der zwingenden Bestimmung des § 213 Abs. 3 BAO Rechnung tragen, zumal ein Wechsel von der beschränkten zur…
…sie ein Zimmer [und beispielsweise keine eigene Wohnung] bewohnen), wobei damit naturgemäß nicht einhergeht, dass dies als Argument für einen Wechsel des Mittelpunktes der Lebensinteressen vom jeweiligen Heimatland (gegenständlich Südafrika) nach Österreich führt und auch nicht führen kann. Wie die Bw. ausführte sei sie rd…
…ein Übergangsgewinn (Wechsel von der Gewinnermittlung von § 4 Abs. 1 EStG 1988 auf § 4 Abs. 3 EStG 1988) nicht zu berücksichtigen sei. Zur Begründung wird ausgeführt, dass es sich bei der Pauschalierung für das Gaststättengewerbe um eine Vollpauschalierung handle, sodass das Besteuerungsergebnis einer Periode nicht…
…das vorliegende Besteuerungsergebnis die tatsächlichen Verhältnisse nicht widerspiegeln könne. Der Wunsch nach einem inneren und/oder äußeren Betriebsvergleich sei nicht beachtet worden. Die Bw beharre darauf, dass es zu keinerlei Umsatzverkürzungen gekommen sei und biete neuerlich eine Verprobung über die absolut aussagekräftige Anzahl der betreuten…
…wobei der freiwillige Wechsel der Gewinnermittlungsart nach herrschender Lehre und Rechtsprechung nur zu Beginn eines Wirtschaftsjahres zulässig ist (vgl. z.B. das Erkenntnis vom 16. September 2003, 2001/14/0039, mwN). Der Zeitpunkt der Bilanzerstellung allein ist für die Annahme einer freiwilligen Buchführung nicht maßgeblich…
…welche (nur) dann zu sachgerechten Besteuerungsergebnissen führt, wenn dem zivilrechtlichen Rechtsvorgang ein Leistungsfähigkeit indizierender Erwerbsvorgang zugrunde liegt. Soweit der Rechtsvorgang keine Leistungsfähigkeit des Erwerbers indiziert, ist die Besteuerung sachlich nicht begründet. Vielmehr ist der gesetzlich an Rechtsvorgänge anknüpfende Tatbestand in solchen Fällen unter Beachtung des…
…sei auch der Grund der (schulischen) Rückkehr des Sohnes in den Wohnort gewesen. Die Betätigung des Sohnes sei bereits mit Einkünften (allerdings unter der Besteuerungsgrenze) verbunden. Ausschlag gebend für die Berufung in diese Mannschaft sei die Ausbildung an der Teamsportakademie K, an der eine entsprechend…
…Für die Anerkennung der beabsichtigten steuerlichen Folgen müssen jedenfalls eindeutige Vereinbarungen vorliegen, die eine klare Abgrenzung zwischen Einkommenserzielung und -verwendung zulassen. Die Gattin des Berufungswerbers erzielte im berufungsgegenständlichen Jahr ein Einkommen unter der Besteuerungsgrenze. Einkommensteuer hatte sie also keine zu bezahlen. Der Berufungswerber erzielte ein…
…Vorbringen, dass im Juni 2000 ein Wechsel des Arbeitsplatzes nach Hn geplant war, besagt nicht unbedingt, dass zu diesem Zeitpunkt bereits eine Ehekrise bestand. Genauso gut hätte gerade dieses Vorhaben des Berufungswerbers die Ehekrise, die sich in der Beratung beim I und beim RA Dr…
…370.000,00 am 13. August 1996 - Wechsel Nr. 9602289 - mit dem Bw. als Begünstigten, eingegangen. Dieser Betrag wäre eskontiert und anschließend wieder auf das Bankkonto der Fa. W.GmbH . zurück überwiesen worden. Am 21. April 1997 hätte der Bw. über DM 404.000,00…
…gewechselt, so muss vorgesorgt werden, dass durch das Aneinanderreihen von Besteuerungsergebnissen mit unterschiedlichen Periodenprinzipien nicht Doppelerfasssungen bzw. Nichterfassungen von Betriebsvorgängen auftreten (Quantschnigg u.a., a.a.O., § 4 Tz 79). Bei einem freiwilligen Wechsel der Gewinnermittlungsart von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zur § 4 Abs. 1…
…der Abs. 4 des Artikel 15 DBA CH, die sogenannte "Grenzgängerregelung". Das bringt auf österreichischer Seite eine Ausdehnung des Anrechnungsverfahrens auf sämtliche Einkünfte aus unselbständiger Arbeit gemäß Art. 15 Abs. 1 DBA CH mit sich. Hiedurch wird sichergestellt, dass der österreichische Besteuerungsanspruch bei in Österreich…
…dass Ermessensentscheidungen der Finanzverwaltung nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände zu treffen sind. Im konkret vorliegenden Fall sei davon auszugehen, dass - sollten sowohl die lineare als auch die finanzmathematische Methode aus dem Gesetz ableitbar sein - ein Wechsel von der einen…
…gemacht wird, dass die Einbringlichkeit der Abgaben durch die Zahlungserleichterung nicht gefährdet ist (VwGH 22.4.2004, 2003/15/0112 mwN). 2.3. Erhebliche Härte Die geforderte erhebliche Härte muss sich als Auswirkung der konkreten Besteuerungsangelegenheit auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Abgabepflichtigen ergeben. Sie liegt…
…des Amtes der Vorarlberger Landesregierung vom 29.9.2003 betreffend Wohnbauförderung, gerichtet an die Harder Adresse des Bw und seiner Frau; Schreiben der Nürnberger Versicherung vom 13.8.2003, betreffend einen Wechsel des Versicherungsnehmers, gerichtet an den Bw via seine Harder Adresse;). Mittelpunkt der Lebensinteressen…
…beurteilt, so darf der Wechsel zu einer anderen Vorgangsweise nicht zu einer Doppelbesteuerung führen (VfGH vom 30. Jänner 1980, B 29/77). Die XY-GmbH als Genussrechtsverpflichtete hat das ihr auf Grund der Genussrechtsvereinbarung im Jahr 1990 zugeführte Kapital sofort zur Gänze als Ertrag erfasst…
…ergänzend angemerkt worden ist, dass eine kongruent gewählte Vorgangsweise in Bezug auf die vormaligen Geschäftsräumlichkeiten in der Vorbetriebsprüfung keine Beanstandung gefunden habe, so ist diesem Vorbringen zu entgegnen, dass in Ansehung des Umstandes, dass jeder Besteuerungsabschnitt gesondert zu betrachten ist, dieser ertragsteuerliche Grundsatz auch eine…