…Dezember 2004, SpS, wurde die Berufungswerberin (Bw.) der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG für schuldig erkannt, dass sie vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch Nichtabgabe von Umsatzsteuererklärungen bewirkt habe, dass Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen sind, nicht oder zu niedrig…
…den Mitteln, die der Vertreter verwalte, die Führung der gesetzmäßigen Aufzeichnungen, die zeitgerechte Einreichung von Abgabenerklärungen und die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht. Es obliege dem Haftungspflichtigen nicht nur allgemeine, sondern konkrete und sachbezogene Behauptungen darzulegen. Der Geschäftsführer hafte für nicht entrichtete Abgaben auch dann, wenn die…
…weil der Verdacht bestehe, dass er im Bereich des Finanzamtes Waldviertel/Standort Horn durch Abgabe unrichtiger Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2003 - 2006, sohin unter Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht gemäß § 119 BAO vorsätzlich bewirkt habe, dass für 2003 bis 2006 Einkommensteuer in Höhe von €…
…51 Abs. 1 lit. a FinStrG, begangen dadurch, dass er vorsätzlich durch Nichtabgabe der Umsatz- und Einkommensteuererklärungen 2003, sowie der Einkommensteuererklärung 2004 eine Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bewirkt hat, schuldig erkannt und über ihn gemäß § 33 Abs. 5 und § 49 Abs. 2 und §…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Helga Krendlsberger, Steuerberaterin, 4600 Wels, Dr. Großstr. 12, vom 6. Juni 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 26. April 2007 betreffend Körperschaftsteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
…anlässlich seiner Einreise über die Grenzkontrollstelle Klingenbach unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht in das Steuergebiet der Republik Österreich verbrachte und hiermit zu a) das Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs.1 lit.a FinStrG und zu b) das Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung…
…der Bw. als verantwortlicher Geschäftsführer der P. GesmbH die abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt, weshalb die Abgabenbehörde zur Schätzung der haftungsgegenständlichen Umsatzsteuer 1994-1996 berechtigt und verpflichtet gewesen sei. Die entsprechenden nunmehr uneinbringlichen Umsatzsteuernachforderungen seien daher auf die schuldhafte Pflichtverletzung des Bw. im Sinne des §…
…Entscheidung dahingehend abgeändert, dass sie zu lauten hat: AW ist schuldig, vorsätzlich als Abgabepflichtiger im Bereich des Finanzamtes Linz, ohne dadurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, eine abgabenrechtliche Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht iSd §§ 119, 133 f Bundesabgabenordnung (BAO) dadurch verletzt zu haben, dass er…
…abgewiesen. Das angefochtene Erkenntnis wird wie folgt abgeändert: Der Berufungswerber ist schuldig, als Abgabepflichtiger im Amtsbereich des Finanzamtes Graz-Stadt, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, vorsätzlich die abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (§ 119 BAO in Verbindung mit §§ 133 und 134 leg…
…00 €) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und b) vorsätzlich eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt, indem für die Jahre 2000 und 2001 keine Umsatz- und Einkommensteuererklärungen abgegeben wurden, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen…
…zu legen. Die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen (§ 119 Abs 1 BAO). Die im § 119 BAO verankerte Offenlegungs- und Wahrheitspflicht und der daraus abgeleiteten Mitwirkungspflicht (§ 138 BAO) entspricht der Abgabepflichtige unter anderem dann, wenn er die ihm zumutbaren Auskünfte erteilt (VwGH vom 20. 10…
…der Hinterziehung von Eingangsabgaben schuldig, wer, ohne den Tatbestand des Abs.1 (=Schmuggel) zu erfüllen, vorsätzlich unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Eingangsabgaben bewirkt. Gem. § 36 Abs.2 FinStrG macht sich der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben schuldig, wer die im …
…Verdacht besteht, dass er vorsätzlich im Bereich des Finanzamtes Linz als Abgabepflichtiger durch Abgabe von unrichtigen Steuererklärungen, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Einkommensteuer für 1997 bis 2000 iHv. insgesamt 1.920,00 € (1997: 121,94 €, 1998…
…zur StrNr. 054-0000/00000-001 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass sie im Amtsbereich des genannten Finanzamtes vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich zur Abgabe wahrheitsgemäßer Steuererklärungen, Einnahmen aus dem Verkauf von Schrott iHv. 8.681,87 €…
…weil der Verdacht besteht, dass er als Abgabepflichtiger im Bereich des Finanzamtes Grieskirchen Wels vorsätzlich durch die Abgabe von unrichtigen Steuererklärungen, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, eine Verkürzung von Umsatzsteuer für 2001 sowie von Einkommensteuer für die Jahre 2002 und 2003 iHv…
…für schuldig erkannt, vorsätzlich im Bereich des Finanzamtes Linz a) als Abgabepflichtiger durch die Nichtabgabe von Steuererklärungen, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht im Jahr 2004 eine Verkürzung folgender bescheidmäßig festzusetzender Abgaben, und zwar an Umsatzsteuer für 2002 iHv. 2.900,00 €…
…offen zu legen. Die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen (§ 119 Abs 1 BAO). Die im § 119 BAO verankerte Offenlegungs- und Wahrheitspflicht und der daraus abgeleiteten Mitwirkungspflicht (§ 138 BAO) entspricht der Abgabepflichtige unter anderem dann, wenn er die ihm zumutbaren Auskünfte erteilt (vgl. VwGH 20…
…Zi.17, Art.6 Abs.1 und Art.59 ff Zollkodex i.V.m. § 119 BAO treffenden zollrechtlichen Offenlegungs-und Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Eingangsabgaben i.H.v. insgesamt € 99,38, davon € 35,33 an Zoll und € 64,05 an Einfuhrumsatzsteuer, bewirkt…
…unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldungen für 1, 3, 6/97 und 4-12/98 habe der Bw. als verantwortlicher Geschäftsführer die abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt. Dagegen beantragte der Bw. die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Der Bw. führte nochmals aus, dass der Abgabenrückstand aus…
…im Zeitpunkt der Festsetzung der haftungsgegenständlichen Umsatzsteuer am 4. Dezember 2009 nicht mehr Geschäftsführerin der Gesellschaft war. Bezüglich der gesamten haftungsgegenständlichen Umsatzsteuer 2003 könnte der Bw allenfalls die Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht zum Vorwurf gemacht werden, weil hierdurch die Abgabe nicht schon mit Umsatzsteuerbescheid…