…das gegen den Beschuldigten mit Bescheid vom 22.9.2016 zur genannten StrNr. wegen des Verdachtes, der Beschwerdeführer habe vorsätzlich als Abgabepflichtiger unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Abgabe unrichtiger Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2010 bis 2014, hinsichtlich bescheidmäßig festzusetzender Abgaben, u…
…Dezember 2004, SpS, wurde die Berufungswerberin (Bw.) der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG für schuldig erkannt, dass sie vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch Nichtabgabe von Umsatzsteuererklärungen bewirkt habe, dass Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen sind, nicht oder zu niedrig…
…vom 2. Juli 1993, ABl. Nr. L 253, idgF. (ZK-DVO), jeweils eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht verletzt wurde, und dadurch jeweils (als Bestimmungstäter) die Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit nach §§ 51 Abs. 1 lit. a iVm 11 1. Fall FinStrG begangen, eingeleitete Finanzstrafverfahren, im Zweifel…
Für die übrigen, verbleibenden Teilfakten des angefochtenen Schuldspruches, im Einzelnen also aus den EXP 1 bis 4 und 7 bis 9; sowie den EXP 10/Pos. 2 (Einbauherde); EXP 11/Pos. 1 und 3 (Waschmaschinen und Küchenherde); EXP 12/Pos. 1 bis 3 (Gaskocher, Combi…
…gemäß§ 51 Abs. 1 lit. a iVm. § 11 FinStrG durch Verletzung der abgabenrechtlichen Wahrheitspflicht begangen. Gemäß § 25 Abs. 1 FinStrG wird von der Verhängung einer Strafe abgesehen, aber aus diesem Grund eine Verwarnung erteilt. II. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…den Mitteln, die der Vertreter verwalte, die Führung der gesetzmäßigen Aufzeichnungen, die zeitgerechte Einreichung von Abgabenerklärungen und die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht. Es obliege dem Haftungspflichtigen nicht nur allgemeine, sondern konkrete und sachbezogene Behauptungen darzulegen. Der Geschäftsführer hafte für nicht entrichtete Abgaben auch dann, wenn die…
…weil der Verdacht bestehe, dass er im Bereich des Finanzamtes Waldviertel/Standort Horn durch Abgabe unrichtiger Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2003 - 2006, sohin unter Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht gemäß § 119 BAO vorsätzlich bewirkt habe, dass für 2003 bis 2006 Einkommensteuer in Höhe von €…
…51 Abs. 1 lit. a FinStrG, begangen dadurch, dass er vorsätzlich durch Nichtabgabe der Umsatz- und Einkommensteuererklärungen 2003, sowie der Einkommensteuererklärung 2004 eine Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bewirkt hat, schuldig erkannt und über ihn gemäß § 33 Abs. 5 und § 49 Abs. 2 und §…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Helga Krendlsberger, Steuerberaterin, 4600 Wels, Dr. Großstr. 12, vom 6. Juni 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 26. April 2007 betreffend Körperschaftsteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
…anlässlich seiner Einreise über die Grenzkontrollstelle Klingenbach unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht in das Steuergebiet der Republik Österreich verbrachte und hiermit zu a) das Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs.1 lit.a FinStrG und zu b) das Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung…
…der Bw. als verantwortlicher Geschäftsführer der P. GesmbH die abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt, weshalb die Abgabenbehörde zur Schätzung der haftungsgegenständlichen Umsatzsteuer 1994-1996 berechtigt und verpflichtet gewesen sei. Die entsprechenden nunmehr uneinbringlichen Umsatzsteuernachforderungen seien daher auf die schuldhafte Pflichtverletzung des Bw. im Sinne des §…
…Entscheidung dahingehend abgeändert, dass sie zu lauten hat: AW ist schuldig, vorsätzlich als Abgabepflichtiger im Bereich des Finanzamtes Linz, ohne dadurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, eine abgabenrechtliche Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht iSd §§ 119, 133 f Bundesabgabenordnung (BAO) dadurch verletzt zu haben, dass er…
…abgewiesen. Das angefochtene Erkenntnis wird wie folgt abgeändert: Der Berufungswerber ist schuldig, als Abgabepflichtiger im Amtsbereich des Finanzamtes Graz-Stadt, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, vorsätzlich die abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (§ 119 BAO in Verbindung mit §§ 133 und 134 leg…
…00 €) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und b) vorsätzlich eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt, indem für die Jahre 2000 und 2001 keine Umsatz- und Einkommensteuererklärungen abgegeben wurden, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen…
…zu legen. Die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen (§ 119 Abs 1 BAO). Die im § 119 BAO verankerte Offenlegungs- und Wahrheitspflicht und der daraus abgeleiteten Mitwirkungspflicht (§ 138 BAO) entspricht der Abgabepflichtige unter anderem dann, wenn er die ihm zumutbaren Auskünfte erteilt (VwGH vom 20. 10…
…der Hinterziehung von Eingangsabgaben schuldig, wer, ohne den Tatbestand des Abs.1 (=Schmuggel) zu erfüllen, vorsätzlich unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Eingangsabgaben bewirkt. Gem. § 36 Abs.2 FinStrG macht sich der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben schuldig, wer die im …
…Verdacht besteht, dass er vorsätzlich im Bereich des Finanzamtes Linz als Abgabepflichtiger durch Abgabe von unrichtigen Steuererklärungen, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Einkommensteuer für 1997 bis 2000 iHv. insgesamt 1.920,00 € (1997: 121,94 €, 1998…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Dr. Viktoria Blaser und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Christine Gruber-Nadlinger, Mag. Belinda Maria Eder und Reinhard Hübner MBA im Beisein der Schriftführerin Andrea Moravec, in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Causa Wirtschaftstreuhand GmbH, Türkenstraße…
…Abgabenbehörde davon ausgehen durfte, dass im Rahmen der den Bf. treffenden gesetzlich normierten Offenlegungs- und Wahrheitspflicht die in der Erklärung und den Beilagen gemachten Angaben den tatsächlichen Gegebenheiten und folglich der Wahrheit entsprachen. Insoweit bestand daher für die Abgabenbehörde auch keine Verpflichtung, die Richtigkeit der…
…zur StrNr. 054-0000/00000-001 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass sie im Amtsbereich des genannten Finanzamtes vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich zur Abgabe wahrheitsgemäßer Steuererklärungen, Einnahmen aus dem Verkauf von Schrott iHv. 8.681,87 €…