…L, ausländischer Herkunft, auf welche Eingangsabgaben in noch nicht bekannter Höhe entfallen und hinsichtlich welcher durch B.L. anlässlich der Einbringung in das Zollgebiet der Gemeinschaft ein Verkürzungstatbestand begangen worden sei, vorsätzlich an sich gebracht und hiemit ein Finanzvergehen nach § 37 Abs. 1 lit. a…
…Ausführungen, keine ausreichende Grundlage für die Anlastung des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei. Das schließt nicht aus, dass sich im weiteren Verlauf des Untersuchungsverfahrens ein solcher Vorgang erweisen könnte. Jedenfalls ist aber als Vortat eine Verkürzung von Verbrauchsteuern, nämlich der auf die Zigaretten entfallenden Tabaksteuer anzunehmen (§§ 33…
…a, 46 Abs. 1 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, weil er am 5. Oktober 2001 in Wien vorsätzlich Sachen, nämlich 1.740 Stück Zigaretten der Marke Marlboro, 3.400 Stück Zigaretten der Marke Memphis Blue, 8.200 Stück Zigaretten der Marke Memphis Classic, 1…
…Einleitungsbescheides wie folgt abgeändert: Gegen den Beschwerdeführer (Bf.) wird das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht besteht, dass er vorsätzlich im Amtsbereich des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr durch die Nichtbekanntgabe von Einkünften und Umsätzen aus selbständiger Tätigkeit, sohin unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…
…dieser als verantwortlicher Geschäftsführer der Fa. X-Ltd.. in XY im Bereich des Finanzamtes Innsbruck vorsätzlich 1. unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung an Kapitalertragsteuer für 2004 in Höhe von € 2.425,00 bewirkt hat, indem Einnahmen nicht erklärt wurden sowie…
…begangen worden war, verhandelt (Zoll € 4.032,--, Einfuhrumsatzsteuer € 3.916,40 und Tabaksteuer € 8.550,--, insgesamt € 16.498,40; Bemessungsgrundlage € 15.000,--). Er hat dadurch die Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgaben- und Monopolhehlerei nach den §§ 37 Abs. 1 lit. a und…
…genommen hat. Gemäß § 51 Abs.1 lit.a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer - ohne hiedurch den Tatbestand eines etwaigen anderen Finanzvergehens zu erfüllen - vorsätzlich eine derartige abgabenrechtliche Anzeigepflicht im Sinne des § 120 Abs.2 BAO verletzt. Mag. X hat eine solche Finanzordnungswidrigkeit zu…
…November 2005, Strafnummer-1, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde gegen den Bescheid über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens vom 22. November 2005 wird teilweise stattgegeben und der Bescheid hinsichtlich des Verdachtes der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG an Umsatzsteuervorauszahlungen für 10…
…weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Innsbruck fortgesetzt vorsätzlich hinsichtlich der Monate 01-12/1999 und 01/2001 unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer im Gesamtbetrag von S…
… 37 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird dahingehend konkretisiert, dass hinsichtlich der tatgegenständlichen Waffen als Vortat das Finanzvergehen des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 FinStrG begangen wurde. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom…
…gibt es für sie diesbezüglich auch keine Erkundigungspflicht, auch wenn sie die Tiere vermittelt habe. Anhaltspunkte für ein vorsätzliches Handeln gäbe es daher nicht. Über die Entscheidung wurde erwogen: Auf Grund von Ermittlungen wurde festgestellt, dass die Bf. bis zum Jahr 2000 eine Hundezucht unter…
… 28a FinStrG gegeben sei. Demnach bestehe der Verdacht, dass M als Geschäftsführer des Verbandes im Amtsbereich des Finanzamtes Innsbruck vorsätzlich a) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen für [01-12] 2007 Verkürzungen an Umsatzsteuer in Höhe von € 10…
…nach § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, weil er im Oktober 2007 vorsätzlich zollpflichtige, unverzollte Schmuckwaren türkischen Warenursprungs und zwar 1 Stück geschliffener, ungefasster Brillant der Warennummer 7102 3900 00 aus Rechnung Nr. A - 139263 des Verkäufers "Z.", Antalya/Türkei im Zollwert…
…Schmuggels nach § 35 Abs. 1 lit. a (3. Fall) iVm. § 11 FinStrG und zu b) das Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhehlerei gem. § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen hat Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 23. November 2010, in welcher…
…400/2005/00407-001 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass er im Zeitraum 30. April bis 3. Mai 2002 vorsätzlich drei Teppiche, hinsichtlich welcher eine Verkürzung von Eingangsabgaben begangen wurde, verhandelt und damit das Finanzvergehen der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit…
…wurde der Bf u.a. schuldig gesprochen, in einem nicht näher bekannten Zeitpunkt im Juni 2009 bis Jänner 2011 in Wien in wiederholten Angriffen vorsätzlich 536.040 Stück Zigaretten verschiedener Sorten, hinsichtlich derer ein Schmuggel begangen worden war, von namentlich bekannten und weiteren unbekannten Personen…
…1234 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, der Bf habe im Amtsbereich des Zollamtes Graz im Zeitraum von Anfang April 2005 bis Ende Mai 2005 vorsätzlich eingangsabgabepflichtige Waren, namentlich 12.000 Stück (60 Stangen) Zigaretten verschiedener Sorten ausländischer Herkunft, auf welchen Eingangsabgaben in…
…2003 in der Finanzstrafsache gegen den Bw., vertreten durch Mag. Dr. Felix Sehorz, wegen der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgaben- und Monopolhehlerei gemäß §§ 37 Abs.1a, 46 Abs.1a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 14. Februar 2003 gegen das Erkenntnis des Hauptzollamtes…
…Jahren (welche durch das Rechtsmittelgericht am 16. Jänner 2008 sogar noch auf 4 Jahre und 6 Monate erhöht wurden) belegt worden, weil er in A mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, als Leiter des Funktionsbereiches OP-Bereich im Unfallkrankenhaus…
…Verfügungsmacht, ohne dass damit eine Besitzerlangung verbunden sein muss. Ob der Gewahrsamserwerb für den Täter selbst oder einen anderen, ob er entgeltlich oder unentgeltlich, ob er unmittelbar vom Vortäter oder über Mittelpersonen erfolgt ist dabei belanglos (Fellner, FinStrG I, § 37 Rz 5a). Am 27. August…