Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Christian Lenneis und die Referentin ADir. Silvia Gebhart sowie die weiteren Mitglieder Wilhelm Böhm und Mag. Martin Saringer über die Berufungen der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk…
Auskunftsperson NaJ: Es konnte festgestellt werden, dass NaJ als NaW im ZMR, in anderen Datenbanken als NzJ erfasst ist. Als NaJ ist sie gegenüber Behörden jedoch nicht in Erscheinung getreten. NaJ ist die Witwe des Dr. BJ, welcher ebenfalls im an die Bw und LP…
Im Falle von Anzahlungen kann die Leistung ja noch gar nicht ausgeführt sein. Wenn die Bw zu einer Rechung, die über Leistungen abrechnet, für den Vorsteuerabzug es mit Hinweis auf das in der 6. Rl. verwendetet Futur als unerheblich abtut, dass die Leistung noch nicht…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg in Wien betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2000 und 2001, Umsatzsteuerfestsetzung Jänner bis Juni 2002, Juli 2002 und August 2002 entschieden…
…zum Unternehmen iSd § 2 Abs. 1 UStG 1994. Der Handel mit Rechten wird zum Schein behauptet, um den Vorsteuerschwindel zu verdecken. Der Übergang der Rechte ist nicht gewollt, auch nicht zu einem Entgelt von ATS Null. Zu verdeckende Geschäfte liegen nicht vor, weshalb von sog…
…wäre von Aufrechnung iSd § 1438 ABGB auszugehen, auch wenn dieses Wort vom Bw erstmals konkret im Zusammenhang mit EK verwendet wird. Eine Aufrechnung jedoch zerschmetterte den Vorsteuerschwindel, denn durch Aufrechnung fließen dem Bw Einnahmen, die er als Ist-Versteuerer der Umsatzsteuer zu unterziehen hätte, zu…
…Bw. aus, dass der Bescheid in mehrerer Hinsicht mangelhaft sei. Es sei nicht einmal angeführt, in welcher Eigenschaft die Bw. Vorsteuerschwindel begangen habe solle. Der Bescheid sei nicht datiert und leide somit auch aus diesem Grunde an einem erheblichen Mangel, und zwar schon deshalb, weil…
…zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Berufungsfall steht im Zusammenhang mit den unter dem Begriff "Vorsteuerschwindel des Werner Rydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgänge. Die Bw. betreibt…
Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen, wie zB Eisenwaren oder Werkzeuge stellen keine handelsübliche Bezeichnung dar und reichen nicht aus, um von einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1994 sprechen zu können. Eine nähere Konkretisierung ist erforderlich. Ein objektiver Rechnungsleser kann beispielsweise aus…
Ein Reihengeschäft liegt vor, wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und die Geschäfte dadurch erfüllt werden, dass der erste Unternehmer dem letzten Unternehmer die Verfügungsmacht über den Gegenstand verschafft. Beim Reihengeschäft ist seit 1997 (und für den Binnenmarkt schon vorher) der Ort jedes…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Pavlik, Christian Schuckert und Walter Supper im Beisein der Schriftführerin Ingrid Pavlik über die Berufung der Bw., vertreten durch RA, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18…
…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungsfall steht im Zusammenhang mit den unter dem Begriff "Vorsteuerschwindel des Werner Rydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Die gegenständliche Berufungsentscheidung ergeht im fortgesetzten Verfahren im Anschluss an…
…bzw. Verwaltungsgerichtshof blieben erfolglos. 2. Der gegenständliche Nachsichtsfall steht im Zusammenhang mit den unter der Bezeichnung "Vorsteuerschwindel des W.R." durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit und auch amtsbekannten Vorgänge, die mittlerweile auch zu massiven strafrechtlichen Verurteilungen der Beteiligten geführt hat. 3. Im…
…0270). Vom Finanzamt für den 1. Bezirk, Prüfungsabteilung Strafsachen, wurde im Zuge der im Zusammenhang mit dem "Vorsteuerschwindel Werner Rydl" durchgeführten Erhebungen festgestellt (Bericht über die Ermittlungsergebnisse vom 11. Dezember 1995), dass Werner Rydl als Einzelunternehmer, als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der F-GmbH und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-GmbH., vom 4. März 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 25. Jänner 2005 betreffend Umsatzsteuer 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
Dabei wird davon ausgegangen, dass nach der Richtlinie der volle Vorsteuerabzug zusteht. Die daraus gezogenen Schlüsse sind jedoch schon deswegen unzutreffend, weil (wie bereits ausgeführt) auch nach der Richtlinie nur der anteilige Vorsteuerabzug zusteht. Eine diesbezügliche innerstaatliche Umsetzung mit einer Technik, die grundsätzlich nach der…
…9.9.2004, 99/15/0250 und 99/15/0037 "Vorsteuerschwindel des Werner Rydl" treffen für die Steuerpflichtige nicht zu. Aus den oben angeführten Gründen ersuchen wir nochmals um Anerkennung der vorgelegten Frachtbriefe als Ausfuhrnachweise und um Anerkennung der strittigen Lieferungen als steuerfreie Lieferungen gem. …
…wonach Scheingeschäfte vorliegen - gerade nicht zu entnehmen. Andererseits wurden die Aussagen von Bw., L.H. und R.L. wonach man bei einem Vorsteuerschwindel mitgemacht habe, in einer Weise bewertet, die den Umständen der Aussage keinesfalls Rechnung trägt. Gleiches gilt für die Aussage von Ing. E.…
…sein. Diesbezüglich ist auf die Aktenlage zu verweisen, wonach der Beschuldigte sein Wissen bezüglich der Umsatzsteuervoranmeldungen in negativer Hinsicht in Tschechien ausgenützt hat, einen Vorsteuerschwindel bewirkte, wobei auf das Urteil des Kreisgerichtes Budweis verwiesen werden darf. Daher kann mit Fug und Recht davon ausgegangen werden…
…des Finanzamtes für Körperschaften in Wien erhobenen Sachverhaltes ist davon auszugehen, dass diese Rechnungen von den Drahtziehern des ggstdl. zu unterstellenden Vorsteuerschwindels nur ausgestellt wurden, um sich an den darin ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträgen unrechtmäßigerweise zu bereichern, indem die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer von den o.a…