…per 30. Juni 1995 veräußert. Bis zum Veräußerungszeitpunkt hat der Bw Einkünfte aus der Vermietung dieser Liegenschaft erklärt. Im Streitjahr hat der Bw Vorsteuern für nicht erbrachte Leistungen geltend gemacht. Es handelt sich dabei um eine Rechnung der Architektin folgenden Inhalts: A Büroleistung d.s. …
…Selbst wenn teilweise Nichtleistungen vorgelegen wären, stehe der Vorsteuerabzug anteilsmäßig für die tatsächlich erbrachten Leistungen zu. Die Rechtsansicht der BP, dass der Rechnungsbetrag nicht aufgespalten werden könne, sei unrichtig. Vorsteuer aus der Leistungsverrechnung mit der T GesmbH (Geschäftsführungsleistungen): Wenn lt. BP die Geschäftsführertätigkeit des Bw…
…der Schwerpunkt der Leistungserbringung in der Praxis des Bw. etwa im fünften und sechsten Behandlungsjahr liege. In dieser Zeit erfolge die aufwändigste Behandlung, da festsitzende Brackets gesetzt würden. Es würden daher mit dem angefochtenen Bescheid bloße Vorauszahlungen für noch gar nicht erbrachte Leistungen jenem Steuersatz…
…der Schwerpunkt der Leistungserbringung in der Praxis des Bw. etwa im fünften und sechsten Behandlungsjahr liege. In dieser Zeit erfolge die aufwändigste Behandlung, da festsitzende Brackets gesetzt würden. Es würden daher mit dem angefochtenen Bescheid bloße Vorauszahlungen für noch gar nicht erbrachte Leistungen jenem Steuersatz…
…Selbst wenn teilweise Nichtleistungen vorgelegen wären, stehe der Vorsteuerabzug anteilsmäßig für die tatsächlich erbrachten Leistungen zu. Die Rechtsansicht der BP, dass der Rechnungsbetrag nicht aufgespalten werden könne, sei unrichtig. Vorsteuer aus der Leistungsverrechnung mit der T GesmbH (Geschäftsführungsleistungen) Wenn lt. BP die Geschäftsführertätigkeit des Dr…
…machen und die abziehbare Vorsteuer um diesen Betrag zu erhöhen. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 29. Oktober 2003, 2000/13/0218 ausgesprochen, dass die Vorsteuer in einen abziehbaren Teil für erbrachte Leistungen und einen nichtabzieharen Teil für nicht erbrachte Leistungen aufgeteilt werden kann…
…maltesische Unternehmen T. D. Limited in Höhe von € 207.000,-- (2003) und in Höhe von € 69.000,-- (2004) wurden von der ausländischen Firma nicht erbracht. Die dafür geltend gemachten Ausgaben beruhen auf Rechnungen für nicht erbrachte Leistungen und sind daher nicht betrieblich veranlasst.
…unten) - als Vorsteuer abziehen. Gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1988 gelten Lieferungen und sonstige Leistungen, deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen) im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 sind, als nicht für das Unternehmen…
…Selbst wenn teilweise Nichtleistungen vorgelegen wären, stehe der Vorsteuerabzug anteilsmäßig für die tatsächlich erbrachten Leistungen zu. Die Rechtsansicht der BP, dass der Rechnungsbetrag nicht aufgespalten werden könne, sei unrichtig. Vorsteuer aus der Leistungsverrechnung mit der Ta GesmbH (Geschäftsführungsleistungen) Wenn lt. BP die Geschäftsführertätigkeit des Dr…
…machen und die abziehbare Vorsteuer um diesen Betrag zu erhöhen. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 29. Oktober 2003, 2000/13/0218 ausgesprochen, dass die Vorsteuer in einen abziehbaren Teil für erbrachte Leistungen und einen nichtabzieharen Teil für nicht erbrachte Leistungen aufgeteilt werden kann…
…der Rechnung entsprechenden Leistungen für die Nichtanerkennung der Vorsteuer nicht an. Gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 kann der Unternehmer die von anderen Unternehmern in einer Rechnung im Sinne des § 11 leg. cit. an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen…
…die Leistung erbracht ist und der Unternehmer über eine mehrwertsteuertaugliche Rechnung verfügt (VwGH 22.04.2009, 2007/15/0143). Im berufungsgegenständlichen Fall hat die BW unstrittig im Jahr 2008 über eine taugliche Rechnung für den Vorsteuerabzug verfügt. Nach Ansicht der BW ist aber noch nicht…
…dieser Gesellschaft im, vor oder nach dem Berufungszeitraum gegeben war. Das Finanzamt konnte daher zu Recht davon ausgehen, dass die B.GmbH die in den Rechnungen angeführten Leistungen nicht erbracht hat. Die Grundlage für die Aufforderung gemäß § 162 BAO an die Bw., den Empfänger der…
…Sofortabzug der Vorsteuer für den Leistungsbezug so ausgleichen, dass er einem Abzug nach den Verwendungsverhältnissen im gesamten Berichtigungszeitraum entspricht. Die Berichtigung wird nicht durch rückwirkende Änderung für das Kalenderjahr der erstmaligen Verwendung durchgeführt. Der Ausgleich des Vorsteuerabzuges wird erst bei der Steuerfestsetzung für jenes Kalenderjahr…
…dass nach dem Ermittlungsverfahren die Voraussetzungen für die Anwendung des § 12 Abs. 11 - also ein objektiver Nachweis der unternehmerischen Tätigkeit zum Leistungszeitpunkt - nicht erbracht werden konnte. Die beantragte Vorsteuer, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Gebäudes stehe, konnte daher nicht zum Abzug gebracht werden.…
…nicht vorgesehen. Zum Thema Text "abc" verweist die Bw. auf folgende Aussagen in der Niederschrift: -) Seite 10: Wurden laut Buchhaltung zunächst wiederum Personalkosten in Höhe von 1,039.500 € (laut Buchhaltung 100% für die Geschäftsführer) weiterverrechnet, erst nachträglich erfolgte eine Umqualifizierung auf erbrachte Leistungen…
…Betriebsprüfung (Bp.) handelt es sich hiebei um ein Vorsteuer-Betrugskarussell, bei dem die für die beteiligten Firmen handelnden Personen sowohl den Import (Beginn des Karussells) als auch den Export (Ende des Karussells) kontrollieren, steuern und organisieren, sowie Leistungen verrechnen bzw. vortäuschen, die nicht erbracht wurden…
…falsch. Es existiere in Österreich keine gesetzliche Bestimmung, wonach ein Vorsteuerabzug dann nicht zustehe, wenn ein Vorunternehmer Rechnungen für an ihn nicht erbrachte Leistungen akzeptiere und diese Rechnungen kalkulatorisch in den Verkaufspreis des Unternehmers einfließen. In einem solchen Fall könne der Vorsteuerabzug hinsichtlich derjenigen USt…
…7. Februar 1995 umschriebenen Leistungen erbracht, weshalb sie gegenüber dem Auftraggeber auch in einer mehrwertsteuergerechten Rechnung abgerechnet wurden. Hätte A nicht Gewährleistungsansprüche gestellt und dem zu einzelnen Positionen verrechneten Entgelt widersprochen, wäre belegmäßig für die F GmbH die Angelegenheit mit der Schlussrechnung vom 7. Februar…
…stimme die Aussage nicht, dass seitens des Berufungswerbers überhaupt keine Leistungen erbracht worden seien, es seien sehr wohl Planungsarbeiten und ähnliche Arbeiten durchgeführt worden. Dies bestätigt auch die Betriebsprüfung, wenn sie ausführt, dass sich das Projekt im Planungsstadium befunden habe. Hinsichtlich der Vorsteuer sei darauf…