…Ablagern von Abfällen oberhalb oder unterhalb (dh. unter Tage) der Erde; als Ablagern im Sinne diese Bundesgesetzes gilt auch ... c) das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen…
…Das Vornehmen von Geländeanpassungen und das Verfüllen von Geländeunebenheiten ist demnach nur unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei. Dass dabei Abfall verwendet wurde bzw. verwendet werden muss ist nicht zwingend vorausgesetzt, wenn beispielsweise eine konsenslose Geländeanpassung und Verfüllung mit Erde beitragspflichtig ist. Es wurden 2.700 to…
…nbsp; § 7: Abs.1: Die Beitragsschuld entsteht im Falle ... Z.2. des Verfüllens von Geländeunebenheiten, des Vornehmens von Geländeanpassungen oder des Einbringens in geologische Strukturen nach Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die beitragspflichtige Tätigkeit vorgenommen wurde..... ...... § 8: Der Beitragsschuldner hat fortlaufend Aufzeichnungen zu führen, aus…
…Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B. Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamente, Baugruben oder Künettenverfüllungen); 3. das Lagern von…
…Vornehmen mit Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B. Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamente, Baugruben- oder Künettenverfüllungen); 3. das Lagern von…
…hat auch der Bf. selbst in der Niederschrift vom 7.10. 1998 darauf hingewiesen, dass er 1997 in einer Fernsehsendung über eine Altlastenbeitragspflicht bei Lagerung von Müll gehört hatte. Es trifft Beamte auch keine ausdrückliche Verpflichtung, über kompetenzfremde Angelegenheiten Auskünfte zu erteilen. So normiert etwa…
…Ausnahmen vom Abfallbegriff bzw. der Betragspflicht vor. Da es sich um ein Verfüllen von Geländeunebenheiten bzw. das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologischen Strukturen handle und diese nicht im Zuge einer übergeordneten Baumaßnahme gesetzt worden seien, würden Baurestmassen gemäß § 3 Abs…
…das Lagern von Abfällen. Gemäß § 2 Abs.5 Z.1 ALSaG gelten Abfälle, die einer Wiederverwendung, thermischen oder stofflichen Verwertung zugeführt werden, ausgenommen Verfüllungen von Geländeunebenheiten und das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen und das Einbringen von Abfällen in…
…Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen. Gemäß § 7 Abs.1 ALSaG entsteht die Beitragsschuld im Fall der Beförderung von…
…Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. Die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen. Gemäß § 7 Abs.1 ALSaG entsteht die Beitragsschuld im Falle des Verfüllens von Geländeunebenheiten, des Vornehmens von Geländeanpassungen…
…die Erhebungen durchführte, wurde von zwei Personen eine neue Wegtrasse vermessen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs.1 Z.2 ALSaG unterliegt dem Altlastenbeitrag das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene…
… 3 Abs. 1 Z 2 AlSAG ua. das Verfüllen von Geländeunebenheiten bzw. das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen. Beitragsschuldner ist nach § 4 Z 3 AlSAG derjenige, der Geländeunebenheiten verfüllt oder Geländeanpassungen vornimmt. Gemäß § 6 Abs. 1 Buchstaben a und b AlSAG beträgt der Altlastenbeitrag für…
…langfristigen Ablagerns nach Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die Ablagerung vorgenommen wurde, 2. des Verfüllens von Geländeunebenheiten, des Vornehmens von Geländeanpassungen oder des Einbringens in geologische Strukturen nach Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die beitragspflichtige Tätigkeit vorgenommen wurde, 3. des Lagerns mit Ablauf des Kalendervierteljahres…
…Gleisanlagen oder Fundamente, Baugruben- oder Künettenverfüllungen). Gemäß § 7 Abs.1 Z.2 ALSaG entsteht die Beitragsschuld im Falle des Verfüllens von Geländeunebenheiten, des Vornehmens von Geländeanpassungen oder des Einbringens in geologische Strukturen nach Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die beitragspflichtige Tätigkeit vorgenommen wurde. Gemäß § 6…
…im Sinne dieses Bundesgesetzes: Abfälle, die einer Wiederverwendung oder stofflichen Verwertung zugeführt werden, ausgenommen Verfüllungen von Geländeunebenheiten und das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen sowie Baumaßnahmen des Deponiekörpers (zB Deponiezwischenabdeckungen, Fahrstraßen, Rand- und Stützwälle). Gemäß § 2 Abs. 6 ALSaG…
…Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B. Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamente, Baugruben- oder Künettenverfüllungen); 3. das Lagern von…
…das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen. Gemäß § 3 Abs.1a Z.4 ALSaG ist Bodenaushubmaterial, sofern dieses zulässigerweise für eine Tätigkeit gemäß Abs.1 lit.c verwendet wird, von der…
…Nr. 201/1996 Abfälle, die einer Wiederverwendung oder stofflichen Verwertung zugeführt werden, ausgenommen Verfüllungen von Geländeunebenheiten und das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen sowie Baumaßnahmen des Deponiekörpers (zB Deponiezwischenabdeckungen, Fahrstraßen, Rand- und Stützwälle). Mit der Novelle BGBl. I Nr…
…ausgenommen Verfüllungen von Geländeunebenheiten und das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen sowie Baumaßnahmen des Deponiekörpers (zB Deponiezwischenabdeckungen, Fahrstraßen, Rand- und Stützwälle). Lagern im Sinne diese Bundesgesetzes ist das länger als einjährige Lagern von Abfällen, damit diese Abfälle für eine…
… 3 Abs. 1 Z 2 ALSAG idF 1996/201 ausgeführt, dass das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete Bautechnische Funktion erfüllen…