…Ablagern von Abfällen oberhalb oder unterhalb (dh. unter Tage) der Erde; als Ablagern im Sinne diese Bundesgesetzes gilt auch ... c) das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen…
…Das Vornehmen von Geländeanpassungen und das Verfüllen von Geländeunebenheiten ist demnach nur unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei. Dass dabei Abfall verwendet wurde bzw. verwendet werden muss ist nicht zwingend vorausgesetzt, wenn beispielsweise eine konsenslose Geländeanpassung und Verfüllung mit Erde beitragspflichtig ist. Es wurden 2.700 to…
…Adresse2, (im Folgenden kurz: Bf.) damals vertreten durch RA, gerichteten Bescheid vom 19.11.2004, Zl. zzz, setzte das Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien für das Verfüllen von Geländeunebenheiten bzw. Vornehmen von Geländeanpassungen auf den Grundstücken Nr. aa bis hh, alle KG Ort1, gemäß § 3 Abs…
…Aushubmaterial zu den im Spruch des angefochtenen Bescheides näher genannten Zeiträumen zur Verfüllung/Geländeanpassung des in Rede stehenden Areals verwendet und somit den Tatbestand des § 3 Abs. 1 Z 1 lit. c ALSAG verwirklicht hat, wobei die Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Beitragspflicht gem…
…des Verfüllens von Geländeunebenheiten oder des Vornehmens von Geländeanpassungen auf den Grundstücksparzellen 582/1 und 577/2, KG B erfolgten "zulässigerweise" im Sinne des § 3 Abs. 1a) ALSAG. Letzteres traf aber auf Anschüttungen zum Zwecke des Verfüllens von Geländeunebenheiten oder des Vornehmens von Geländeanpassungen hinsichtlich…
…des Verfüllens von Geländeunebenheiten oder des Vornehmens von Geländeanpassungen auf den Grundstücksparzellen 582/1 und 577/2, KG B erfolgten "zulässigerweise" im Sinne des § 3 Abs. 1a) ALSAG. Letzteres traf aber auf Anschüttungen zum Zwecke des Verfüllens von Geländeunebenheiten oder des Vornehmens von Geländeanpassungen hinsichtlich…
…nbsp; § 7: Abs.1: Die Beitragsschuld entsteht im Falle ... Z.2. des Verfüllens von Geländeunebenheiten, des Vornehmens von Geländeanpassungen oder des Einbringens in geologische Strukturen nach Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die beitragspflichtige Tätigkeit vorgenommen wurde..... ...... § 8: Der Beitragsschuldner hat fortlaufend Aufzeichnungen zu führen, aus…
…Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B. Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamente, Baugruben oder Künettenverfüllungen); 3. das Lagern von…
…Vornehmen mit Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B. Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamente, Baugruben- oder Künettenverfüllungen); 3. das Lagern von…
…hat auch der Bf. selbst in der Niederschrift vom 7.10. 1998 darauf hingewiesen, dass er 1997 in einer Fernsehsendung über eine Altlastenbeitragspflicht bei Lagerung von Müll gehört hatte. Es trifft Beamte auch keine ausdrückliche Verpflichtung, über kompetenzfremde Angelegenheiten Auskünfte zu erteilen. So normiert etwa…
…B vom 4.8.2011 betrifft. Zusammenfassend ist also festzuhalten, dass das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder die Vornahme von Geländeanpassungen mit Abfällen grundsätzlich der Beitragspflicht nach § 3 Abs.1 Z.1 lit.c) ALSAG unterliegt. Von dieser Beitragspflicht ausgenommen sind nach § 3 Abs.1a Z…
…Ausnahmen vom Abfallbegriff bzw. der Betragspflicht vor. Da es sich um ein Verfüllen von Geländeunebenheiten bzw. das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologischen Strukturen handle und diese nicht im Zuge einer übergeordneten Baumaßnahme gesetzt worden seien, würden Baurestmassen gemäß § 3 Abs…
…teilweise Folge gegeben. Spruchpunkt 1) des angefochtenen Bescheides wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) wie folgt abgeändert: Die mit Ablauf des 1., 2., 3. und 4. Quartals 2006 für das Vornehmen von Geländeanpassungen entstandene Altlastenbeitragsschuld wird gemäß § 201 Abs. 1, Abs. 2 Z. 3 und Abs…
…das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen, 2. das Verbrennen von Abfällen in einer Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlage im Sinne der Abfallverbrennungsverordnung, BGBl. II Nr. 389/2002, 3. das Verwenden von Abfällen…
…teilweise Folge gegeben. Spruchpunkt 1) des angefochtenen Bescheides wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) wie folgt abgeändert: Die mit Ablauf des 1., 2., 3. und 4. Quartals 2006 für das Vornehmen von Geländeanpassungen entstandene Altlastenbeitragsschuld wird gemäß § 201 Abs. 1, Abs. 2 Z. 3 und Abs…
… 7. (1) Die Beitragsschuld entsteht im Falle 1. (…) 2. des Verfüllens von Geländeunebenheiten, des Vornehmens von Geländeanpassungen oder des Einbringens in geologische Strukturen nach Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die beitragspflichtige Tätigkeit vorgenommen wurde, (…) Aufzeichnungs- und Nachweispflichten § 8. Der Beitragsschuldner hat fortlaufend Aufzeichnungen…
…2014 […] ist als Vornahme von Geländeanpassungen zu qualifizieren, dies stellt grundsätzlich eine ALSAG-beitragspflichtige Tätigkeit iSd. § 3 Abs. 1 Z 1 lit. c ALSAG dar. Gemäß § 3 Abs. la Z 4 ALSAG idF BGBl. I Nr. 103/2013 sind von der Beitragspflicht ausgenommen Bodenaushubmaterial…
…für diese Baurestmassen auf den o.a. Grundstücken mangels des Nachweises der Voraussetzungen für die Ausnahme von der Beitragspflicht iSd § 3 Abs.1a Z.6 ALSAG der altlastenbeitragspflichtige Tatbestand des Verfüllens von Geländeunebenheiten bzw. der Vornahme von Geländeanpassungen gemäß § 3 Abs.1 Z.1 lit…
…im Abgabenverfahren betreffend die Festsetzung des Altlastenbeitrages. Die von der Bf vorgenommene Schüttung von 25.000 m sei als Vornahme einer Geländeanpassung gemäß § 3 Abs.1 Z.1 lit.c ALSAG zu qualifizieren, eine Ausnahme von der Beitragspflicht komme gemäß § 3 Abs.1a Z.4…
…das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung, c) das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen…