…und allfälligen Stellungnahme mitgeteilt. Er hat sich (am 13.3.2013) damit telefonisch einverstanden erklärt. Der Betrag von 5.778,41 € wurde zwar schon in der Berufungsvorentscheidung angesetzt, doch wurden - ausgehend von der Annahme des Vorliegens von Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1988…
…dieser Zeit eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung sei der Bw im Jahr 2000 zu einer Zahlung von 2.300.850,00 S verpflichtet worden. Die Beteiligung sei erstmals im Jahr 2000 ins Anlageverzeichnis aufgenommen und sofort abgeschrieben worden. Nach Ansicht der Betriebsprüfung würden keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen…
…seitens eines Gesellschafters Anstrengungen unternommen werden, aus dem in Beteiligungen investierten Vermögen bestmögliche Erträge zu erzielen, steht der Annahme von Vermögensverwaltung ebenfalls nicht entgegen. Der Bw hat zwar, laut Aktenlage seit 1998, unstrittig Einkünfte aus EDV-Beratung erzielt. Abgesehen davon, dass die Einnahmen-Ausgabenrechnungen der…
…Betätigung im Sinn des § 1 Abs. 1 jedenfalls Einkünfte vor. § 2 Abs. 2 gilt nach § 2 Abs. 3 der VO nicht für Betätigungen im Zusammenhang mit der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden. Das Vorliegen einer Absicht im Sinn des § 1 Abs. 1 ist in diesem Fall…
…Kürzung der Aufwendungen (Ausgaben) führen. Wertänderungen von Grund und Boden, der dem Anlagevermögen angehört, sind nur bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 anzusetzen. Um beurteilen zu können, ob - sowohl bei Tätigkeiten mit Einkunftsquellenvermutung als auch bei Tätigkeiten mit Liebhabereivermutung - Liebhaberei vorliegt, ist zunächst festzustellen…
…werden, auf das Vorliegen von gewerblichen Einkünften hindeuten können. Im zitierten Fall wurde diesem Umstand keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen, weil nur 4 Ferienwohnungen vermietet wurden und keine für die gewerbliche Zimmervermietung signifikanten Leistungen erbracht wurden. 24.) Nachbeschaffungen und Reparaturen, die aus der Mietvermietung von Wäsche…
…gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw. ist diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger. In der am 16. Juni 2003 beim Finanzamt eingereichten Einkommensteuererklärung für das Jahr 2002 erklärte er Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger…
…auch noch die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von S 65.700,00 für 1994 und S 51.600,00 für 1995 im Schätzungswege ermittelt. Gegen die Bescheide laut Betriebsprüfung wurde in der Folge Berufung erhoben, in welcher ebenfalls das Vorliegen eines Dienstverhältnisses…
…jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum). Dieser Zeitraum wird durch die Übertragung der Grundlagen der Betätigung auf Dritte nicht unterbrochen. Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist unter Berücksichtigung der Verhältnisse auch innerhalb dieses Zeitraumes nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen, ob weiterhin vom Vorliegen von Einkünften auszugehen…
…jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum). Dieser Zeitraum wird durch die Übertragung der Grundlagen der Betätigung auf Dritte nicht unterbrochen. Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist unter Berücksichtigung der Verhältnisse auch innerhalb dieses Zeitraumes nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen, ob weiterhin vom Vorliegen von Einkünften auszugehen…
…aus, dass ihr Sohn - wie aus der Beilage ersichtlich - seine Einkünfte ausschließlich in den Ferien erzielt habe und somit kein Bezug von beihilfenschädigenden Einkünften vorliegt. Zum Nachweis ihrer Behauptung lege sie Aufzeichnungen über die genauen Arbeitszeiten ihres Sohnes, in welchen er Einkünfte bezogen hat, vor…
…Gewährung von Familienbeihilfe nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates zu Recht erfolgte. Soweit die Bw. die "Ferien-Freistellungsregel" des § 5 Abs. 1 lit d FLAG 1967 am Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe ins Treffen führt, übersieht sie, dass leg. cit. darauf abstellt, dass die einkunftserzielende Tätigkeit…
…selbst nicht vom Vorliegen eines Dienstverhältnisses aus. Er erklärte seine Einkünfte als solche aus selbständiger Arbeit und führte auf dem Formular E1a unter der Rubrik Betriebsanschrift an, dass ein freier Dienstnehmer keinem Dienstort unterliegt. Damit steht aber außer Streit, dass seine Einkünfte nicht dem Lohnsteuerabzug…
…Ergänzend wurde von der steuerlichen Vertretung der Antrag auf das Vetreterpauschale gemäß § 17 Abs. 6 EStG 1988 für den gesamten Berufungszeitraum gestellt. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung für die Jahre 1997 bis 1999 bzw. 2000, 2001,2002 und 2003 wurden Lizenzeinkünfte als sonstige Einkünfte (Hälftesteuersatz gemäß…
…74). Sollten Sie zur Erkenntnis kommen,dass"sonstige" Einkünfte vorliegen, so wird zu prüfen sein,ob steuerfreie Lizenzabfindungen vorliegen ( vgl. Doralt § 38 Tz 13-20). Ist eine patentrechtlich geschützte Erfindung dem Privatvermögen zuzuordnen, dann ist nur die Verwertung im Wege der Einräumung von Lizenzrechten steuerpflichtig (…
…Wort-Bildschutz (kombinierte Marke), der zwar früher registriert wurde und dann in Form von Lizenzzahlungen als Einnahmequelle dient, sind daher in der gegebenen Gesamtsicht und nicht isoliert zu sehen. Für sich alleine wären diese Entgelte als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu qualifizieren (§ 28 Abs…
…aufgenommenen Verfahren ergangenen - die Streitjahre umfassenden - neuen "Sachbescheid" wurde ausgesprochen, dass eine Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO nicht vorzunehmen sei, da gemeinschaftliche Einkünfte nicht vorliegen würden. Die dagegen erhobene Berufung wurde von der zuständigen FLD mit Bescheid vom 17. Dezember 2001 als unzulässig zurückgewiesen…
…32). 2.) Im Streitfall könnten (nachträgliche) betriebliche Einkünfte nur dann vorliegen, wenn es zum Erlass bzw. zum Wegfall einer betrieblichen Verbindlichkeit gekommen wäre. Das Vorliegen einer Betriebsschuld bzw. der Erlass einer betrieblichen Schuld wird von der Bw aber bestritten. Nach dem Vorbringen der Bw handelt…
…jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum). Dieser Zeitraum wird durch die Übertragung der Grundlagen der Betätigung auf Dritte nicht unterbrochen. Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist unter Berücksichtigung der Verhältnisse auch innerhalb dieses Zeitraumes nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen, ob weiterhin vom Vorliegen von Einkünften auszugehen…
…bis 2003. Ebenfalls mit Ausfertigungsdatum 19. Jänner 2006 ergingen die Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen für die Jahre 2001 bis 2003. Gegen die genannten Bescheide wurde mit Eingabe vom 10. Februar 2006 fristgerecht berufen und ausgeführt, dass keine Wiederaufnahmegründe vorliegen würden. Unrichtig sei, dass…