…Strafverfahrens vorliegt. Verdacht ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann. Bloße Vermutungen allein reichen für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens nicht aus. Nicht jedoch ist es in diesem Verfahrensstadium schon Aufgabe der Finanzstrafbehörde, das Vorliegen eines Finanzvergehens…
…konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die (bescheidmäßige) Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist dabei regelmäßig an Hand der sich aus den bisherigen Ermittlungsergebnissen ergebenden Anhaltspunkte zu beurteilen. Dabei genügt es, wenn gegen den Beschuldigten ein entsprechender Tatverdacht besteht. Das heißt, es müssen hinreichend stichhaltige Gründe vorliegen…
…Umfang rechnen. Für den Zeitraum 2010 war bei Einleitung des Finanzstrafverfahrens zudem die Erklärungsfrist noch nicht abgelaufen. Somit ist kein Verdacht einer Hinterziehung von Jahresumsatzsteuer für die hier gegenständlichen Zeiträume gegeben. Die Vorinstanz ist daher zutreffenderweise vom Vorliegen eines Tatverdachtes nach § 33 Abs. 2 lit…
…im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist aus der Summe der sich an Hand der bisherigen Ermittlungsergebnisse ergebenden Anhaltspunkte zu beurteilen. Es genügt jedoch, wenn gegen den Bf. ein entsprechender Tatverdacht besteht. Das heißt, es müssen hinreichend stichhaltige Gründe vorliegen…
…und nur vom Warenführer nicht mitgeführt wurde, oder ob die Fahrt (über Auftrag des Bf.) ohne Vorliegen entsprechender Bewilligungen durchgeführt wurde, kein ausreichendes Substrat, um daraus (auch nur) einen gegen den Bf. gerichteten Tatverdacht iSd. Einleitungsbescheides ableiten zu können. Letztlich bleibt nämlich auch die in…
…Grenze einer strafrechtlich unbeachtliche Vermutung. Die Herabsetzung des strafbestimmenden Wertbetrages ist Folge der teilweisen Stattgabe der Berufung im Abgabenverfahren in Ansehung der Rechtsprechung des EuGH zum Verwendungseigenverbrauch von Grundstücken. In diesem Verfahrensstadium ist lediglich das Vorliegen eines Tatverdachtes zu prüfen, nicht aber das Vorliegen eines…
…Vorliegen eines Finanzvergehens konkret nachzuweisen oder auch Ergebnisse des durch die Einleitung erst in Gang gesetzten förmlichen Strafverfahrens vorwegzunehmen, weil diese Fragen erst im anschließenden Untersuchungsverfahren einer (endgültigen) Klärung zuzuführen sind. Vorweg ist - lediglich zur Klarstellung - darauf hinzuweisen, dass der im angefochtenen Einleitungsbescheid ausgesprochene Tatverdacht…
…Tatseite entsprechend auseinandergesetzt, die Verdachtsmomente sind durch die Aktenlage gedeckt. Da die Rechtsmittelbehörde vom Vorliegen eines Tatverdachtes in Richtung § 33 Abs. 2 lit a FinStrG ausgeht erübrigt sich eine Auseinandersetzung mit der eingewendeten Verjährung. Wie eingangs dargestellt wird es Aufgabe des zuständigen Spruchsenates sein, festzustellen…
…vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht, wobei es genügt, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Nach den getroffenen Feststellungen kann am Vorliegen eines Tatverdachtes in Richtung bedingter Vorsatz kein Zweifel bestehen. Der…
…bzw. Rückstellungen darstellenden Einnahmen seinerseits eine Abgabenverkürzung bewirkt worden sei. Es sei vielmehr davon auszugehen, dass der Bf. stets alle ihm zugeflossenen Einnahmen ordnungsgemäß erklärt und offen gelegt habe und somit schon das objektive Tatbild des § 33 Abs. 1 FinStrG nicht vorliege. Zu dem ihm…
…4.2001, 2000/16/0595). Dabei ist nur zu prüfen, ob die bisher der Finanzstrafbehörde bekannt gewordenen Umstände für das Vorliegen eines Tatverdachtes ausreichen, es geht aber nicht darum, bereits in diesem Verfahrensstadium die Ergebnisse des förmlichen Untersuchungsverfahrens gleichsam vorwegzunehmen. Wenn der Bf vermeint, es…
…im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist aus der Summe der sich an Hand der bisherigen Ermittlungsergebnisse ergebenden Anhaltspunkte zu beurteilen. Es genügt jedoch, wenn gegen den Beschuldigten ein entsprechender Tatverdacht besteht. Das heißt, es müssen hinreichend stichhaltige Gründe vorliegen…
…im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist aus der Summe der sich an Hand der bisherigen Ermittlungsergebnisse ergebenden Anhaltspunkte zu beurteilen. Es genügt jedoch, wenn gegen den Beschuldigten ein entsprechender Tatverdacht besteht. Das heißt, es müssen hinreichend stichhaltige Gründe vorliegen…
…95/16/0153), Finanzstrafbehörde(n), das Vorliegen eines Finanzvergehens konkret nachzuweisen oder auch die Ergebnisse des durch die Einleitung erst in Gang gesetzten förmlichen Strafverfahrens iSd. § 115 FinStrG vorwegzunehmen, weil diese Fragen regelmäßig erst im anschließenden Untersuchungsverfahren einer (endgültigen) Klärung zuzuführen sein werden (vgl. zB…
…Steuerhinterziehung vorliegen könne. Es werde daher ersucht, das Finanzstrafverfahren aus den angeführten Gründen sofort einzustellen. Mit Beschwerdeentscheidung vom 4. September 2003, FSRV/12, wies der Unabhängige Finanzsenat als zuständige Finanzstrafbehörde zweiter Instanz die Beschwerde als unbegründet ab. In der Begründung wurde darauf verwiesen, dass eine…
…nach der Lebenserfahrung vom Vorliegen eines Tatverdachtes ausgehen konnte. Die dem Bf. zur Last gelegte Tat wurde mit dem Hinweis auf den Tatbestand der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ausreichend konkretisiert. Zwar wurde das Schriftstück auf Grund eines Fehlers des Zustellorgans nicht…
…Einzelfall die Verdachtsgründe für die (bescheidmäßige) Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist dabei aus der Summe der sich an Hand der bisherigen Ermittlungsergebnisse ergebenden Anhaltspunkte zu beurteilen. Es genügt jedoch, wenn gegen den Beschuldigten ein entsprechender Tatverdacht besteht. Das heißt, es müssen hinreichend stichhaltige Gründe vorliegen…
…Verfahren wird dem Bf. Gelegenheit gegeben, sich umfassend - auch in subjektiver Hinsicht - zu rechtfertigen und zur Klärung des Sachverhaltes beizutragen. Zu den rechtlichen Ausführungen in der Beschwerde zum Vorliegen eines Irrtumes ist allerdings anzumerken, dass ein Irrtum dann nicht entschuldbar ist, wenn ein Täter die…
…werden. Anders als in einem Berufungsverfahren, bei dem eine abschließende Bewertung eines Sachverhaltes vorzunehmen ist, stellt eine Beschwerdeentscheidung als Erledigung einer Anfechtung eines Einleitungsbescheides lediglich eine Momentaufnahme dar. Im Zeitpunkt der Entscheidung bestätigt der Rechtsmittelbearbeiter das Vorliegen eines begründeten Tatverdachtes. Dieser Tatverdacht kann im nachfolgenden…
…1994 hinsichtlich der Monate 1-6/2004 festgestellt und dem Bf. auch ausdrücklich zur Kenntnis gebracht wurde (vgl. Niederschrift zur ABNr. 56). Freilich bedürfte es für die Annahme eines entsprechenden Tatverdachtes iSd. § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (hinsichtlich 2/2004) gar nicht dieser nachweislichen…