…1 Buchstabe b iVm § 80 ZollR-DG entstanden. Der erst nach Ablauf der Zahlungsfrist gestellte Antrag auf Aussetzung nach Art. 244 ZK iVm § 212a BAO hat zwar vollstreckungshemmende Wirkung (§ 230 Abs. 6 BAO), konnte aber an der bereits entstandenen Verpflichtung zur Entrichtung der Säumniszinsen nichts…
…Instanz FLD. "Bzw. u. nach Anwaltsbeschwerde VwGH". Gleichzeitig werde der Antrag auf Vollstreckungshemmung gestellt. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 165 Abs. 1 FinStrG ist die Wiederaufnahme eines durch Erkenntnis (Bescheid, Rechtsmittelentscheidung) abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens ist auf Antrag oder von Amts wegen zu verfügen, wenn ein…
…zeitgerecht im Sinne des § 218 Abs. 5 BAO. Nach Zurückweisung des Aussetzungsantrages vom 15. Juli 1998 wäre dem Bw. daher keine weitere Nachfrist mehr zur Verfügung gestanden, sodass eine Vollstreckungshemmung nach § 230 Abs. 2 BAO nicht eingetreten wäre. Nach § 68 Abs. 1 AbgEO erstrecke sich…
…4). Ein Analogieschluss zum gesetzlich geregelten Fall einer verfrüht eingebrachten Berufung (§ 273 Abs.2 BAO) ist zulässig. Jedenfalls aber tritt auch bei einem fehlerbehafteten Aussetzungsantrag die Vollstreckungshemmung des § 230 Abs.6 BAO ein und es ist wegen Erfüllung der Bedingung in § 212a Abs.9 lit…
…nach Maßgabe des § 212a Abs. 1, 2 lit. b und 3 letzter Satz betroffenen Abgaben bis zu seiner Erledigung weder eingeleitet noch fortgesetzt werden (vollstreckungshemmende Wirkung). Gemäß § 217 Abs. 4 lit. b BAO sind Säumniszuschläge für Abgabenschuldigkeiten insoweit nicht zu entrichten, als ihre Einbringung gemäß…
…1. 2008 über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens zum Zeitpunkt der Amtshandlung vom 5. 3. 2008 ungenutzt verstrichen war, sodass auch aus diesem Blickwinkel keine Vollstreckungshemmung nach § 230 Abs. 3 BAO vorlag. Die Vollstreckbarkeit der Abgabenschulden war somit gegeben. Zum weiteren Berufungseinwand, das Vollstreckungsorgan habe keine…
… 230 Abs. 6 BAO, demzufolge für aussetzungsantragsbetroffene Abgabenschuldigkeiten Einbringungsmaßnahmen bereits ab Antragstellung bis zur Antragserledigung weder eingeleitet noch fortgesetzt werden dürfen (Vollstreckungshemmung). Zusammengefasst ergibt sich aus diesen Ausführungen somit, dass sich der Zinsenbemessungszeitraum im Falle einer Aussetzungsbewilligung grundsätzlich vom Zeitpunkt der Einbringung des Aussetzungsantrages biszur…
…nach Maßgabe des § 212a Abs. 1, 2 lit. b und 3 letzter Satz betroffenen Abgaben bis zu seiner Erledigung weder eingeleitet noch fortgesetzt werden (vollstreckungshemmende Wirkung). Gemäß § 217 Abs. 4 lit. b BAO sind Säumniszuschläge für Abgabenschuldigkeiten insoweit nicht zu entrichten, als ihre Einbringung gemäß…
… 212a BAO bzw. des § 230 Abs. 6 BAO ein Hinausschieben der Säumnisfolgen und eine Vollstreckungshemmung ex lege ab dem Zeitpunkt des Einreichens des Aussetzungsantrages bei der Abgabenbehörde (siehe auch Stoll, BAO Kommentar, Seite 2274f). Der nach Ablauf der Zahlungsfrist gestellte Antrag auf Aussetzung der Vollziehung…
…den Stammabgabenbescheiden für 2000 und 2001 angeführten Fälligkeitsfristen gestellt. Dem Finanzamt ist zwar beizupflichten, dass die einbringungshemmende Wirkung eines Aussetzungsantrages mit der Erledigung des Antrages endet, das zeitliche Ausmaß der Vollstreckungshemmung also insoweit ex lege begrenzt ist (§ 230 Abs. 6 BAO). Daher trifft es zu…
…hier von einem zulässigen und zeitgerecht vor dem Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens in der Abgabensache eingebrachten Antrag wie im gegenständlichen Fall die Rede ist - bestehen im Hinausschieben der Säumnisfolgen, der Vollstreckungshemmung und der Verpflichtung zur Entrichtung von Aussetzungszinsen (siehe auch Stoll, BAO-Kommentar, Seite 2.274ff)…
…hier von einem zulässigen und zeitgerecht vor dem Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens in der Abgabensache eingebrachten Antrag wie im gegenständlichen Fall die Rede ist - bestehen im Hinausschieben der Säumnisfolgen, der Vollstreckungshemmung und der Verpflichtung zur Entrichtung von Aussetzungszinsen (siehe auch Stoll, BAO-Kommentar, Seite 2.274ff)…
…hier von einem zulässigen und zeitgerecht vor dem Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens in der Abgabensache eingebrachten Antrag wie im gegenständlichen Fall die Rede ist - bestehen im Hinausschieben der Säumnisfolgen, der Vollstreckungshemmung und der Verpflichtung zur Entrichtung von Aussetzungszinsen (siehe auch Stoll, BAO-Kommentar, Seite 2.274ff)…
…hier von einem zulässigen und zeitgerecht vor dem Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens in der Abgabensache eingebrachten Antrag wie im gegenständlichen Fall die Rede ist - bestehen im Hinausschieben der Säumnisfolgen, der Vollstreckungshemmung und der Verpflichtung zur Entrichtung von Aussetzungszinsen (siehe auch Stoll, BAO-Kommentar, Seite 2.274ff)…
…Vollziehung - wobei hier von einem zulässigen und zeitgerecht während des Rechtsbehelfsverfahrens in der Abgabensache eingebrachten Antrag wie im gegenständlichen Fall die Rede ist - bestehen im Hinausschieben der Säumnisfolgen, der Vollstreckungshemmung und der Verpflichtung zur Entrichtung von Aussetzungszinsen (siehe auch Stoll, BAO-Kommentar, Seite 2.274ff)…
…Abs. 6 BAO und die Hinausschiebung des Eintrittes der Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages, ausdrücklich aufrecht erhalten bliebe. Die Wirkungen des bei der Abgabenbehörde eingelangten Aussetzungsantrages bestehen im Hinausschieben von Säumnisfolgen, der Vollstreckungshemmung, der Verpflichtung zur Entrichtung von Aussetzungszinsen (Stoll, BAO-Kommentar Seite 2274 ff)…
…nach Maßgabe des § 212a Abs. 1, 2 lit. b und 3 letzter Satz betroffenen Abgaben bis zu seiner Erledigung weder eingeleitet noch fortgesetzt werden (vollstreckungshemmende Wirkung). Gemäß § 217 Abs. 4 lit. b BAO sind Säumniszuschläge für Abgabenschuldigkeiten insoweit nicht zu entrichten, als ihre Einbringung gemäß…
…des § 230 Abs. 6 iVm § 217 Abs. 4 lit b BAO ist unzweifelhaft abzuleiten, dass sich die vollstreckungshemmende bzw. säumniszuschlagsverhindernde Wirkung eines Aussetzungsantrages nur auf die davon nach Maßgabe des § 212a Abs. 1, 2 lit. b und 3 letzter Satz BAO betroffenen Abgaben bezieht. § 212a…
…2 lit. a iVm. 230 Abs. 3 BAO), wenn dem Zahlungserleichterungsgesuch schon ex lege vollstreckungshemmende Wirkung zugekommen ist (seit 1. Jänner 2001 auf Grund des Budgetbegleitgesetzes 2001, BGBl I 2000/142, geänderte Rechtslage). Für von einem rechtzeitigen Zahlungserleichterungsgesuch zwar betroffene aber noch nicht fällige oder…
…2 lit. a iVm. 230 Abs. 3 BAO), wenn dem Zahlungserleichterungsgesuch wegen Rechtzeitigkeit schon ex lege vollstreckungshemmende Wirkung zugekommen ist (seit 1. Jänner 2001 auf Grund des Budgetbegleitgesetzes 2001, BGBl I 2000/142, geänderte Rechtslage). Für von einem rechtzeitigen Zahlungserleichterungsgesuch betroffene aber noch nicht fällige…