Ein Leasingnehmer wird nach Überzeugung des Unabhängigen Finanzsenates im Rahmen von Vollamortisationsverträgen nicht bereit sein, während der Grundmietzeit den vollen Kaufpreis zuzüglich Zinsen für das Leasinggut zu bezahlen, wenn nicht in irgendeiner Form Einvernehmen darüber besteht, dass er das Leasinggut danach um einen wirtschaftlich nicht…
…den vertraglichen Vereinbarungen mit den Leasinggesellschaften sei ableitbar, dass es sich bei der "sale and lease back" - Maßnahme und eine reine Finanzierungsmaßnahme handle. Bei sämtlichen Verträgen handle es sich um Vollamortisationsverträge, wobei die Leasingvertragslaufzeit (Grundmietzeit) unter der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer liege, jedoch "Übereinkommen" mit den Leasinggesellschaften…
…aaO, 345). Die Kautionszahlungen können bei entsprechender Vertragsgestaltung die Höhe des kalkulierten Restwertes erreichen. Die vom Leasingnehmer aufgewendeten Zahlungen können dann gleich hoch sein wie die Leasingraten eines Vollamortisationsvertrages. Am Ende der Grundmietzeit hat der Leasingnehmer in der Regel die Möglichkeit, das Leasinggut gegen Rückgewährung…
…betrachte er als Kaufmiete, weswegen eine Aktivierung dieses Wirtschaftgutes und die Passivierung der entsprechenden Verbindlichkeit gegenüber dem Leasinggeber in der Bilanz erfolgt sei. Bei diesem Leasingvertrag handle es sich um einen Vollamortisationsvertrag, welcher für die Dauer von 48 Monaten unkündbar sei. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise könne…
…vorlagen. Während diese beiden Fahrzeuge mittels Kreditfinanzierung angeschafft worden waren, hatte die Bw. die restlichen sieben LKW geleast. Der Prüfer ging bei den Leasingverhältnissen von einem Finanzierungsleasing mit Vollamortisationsverträgen aus, durch welche die Bw. kein wirtschaftliches Eigentum an den betreffenden Wirtschaftsgütern erlangt habe. Die Bw…
…der geleasten Wirtschaftsgüter im Sinne der Rz 136 ff EStR gelte. Bei den strittigen Leasingverträgen hinsichtlich der Wirtschaftsgüter "LKW DAF samt Aufbau" und "Telefonanlage" handle es sich in beiden Fällen um so genannte Vollamortisationsverträge. So etwa sei bei der in Streit stehenden Telefonanlage die Grundmietzeit…
…die in den ESt-Richtlinien ersichtlich sind: Zurechnungsfall des Vollamortisationsvertrages (RZ 136ff EStR) Zurechnung beim Leasingnehmer in den Fällen der RZ 137ff EStR Sale and lease back RZ 147ff EStR Daraus folgend ergibt sich die steuerliche Konsequenz: Einstufung als Kreditvertrag aus folgenden Gründen: Für Maschinen…
…Der gesetzlich vorgeschriebenen Nutzungsdauer von 8 Jahren für Personenkraftwagen stehe eine Leasingvertragsdauer (Grundmietzeit) von 4 Jahren gegenüber, wobei es sich bei den vorliegenden Leasingverträgen um Vollamortisationsverträge handle. Hieraus resultiere zwangsläufig im Jahr des Ablaufes der Grundmietzeit ein Verlust in Höhe der Differenz zwischen dem Buchwert…
…Die Anschaffungen wurden als laufender Leasingaufwand verbucht. Die Leasingverträge wurden als Vollamortisationsverträge (Full-Pay-Out-Leasing) abgeschlossen. Die Firma V hat die Verfügungsmacht über diese Fahrzeuge und nutzt diese als wirtschaftlicher Eigentümer zur Erzielung von Einkünften. Die Wirtschaftsgüter sind aufgrund der Vertragsgestaltung dem Leasingnehmer der…
…bei der 'sale and lease back' - Maßnahme und eine reine Finanzierungsmaßnahme handelte, ist auch aus den vertraglichen Vereinbarungen mit den Leasinggesellschaften ableitbar. Bei sämtlichen Verträgen handelt es sich um Vollamortisationsverträge, wobei die Leasingvertragslaufzeit (Grundmietzeit) unter der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer liegt, jedoch "Übereinkommen" mit den Leasinggesellschaften bestehen…
…2391/71, 17.11.2004, 2000/14/0180, liegt bei einem Vollamortisationsvertrag das wirtschaftliche Eigentum dann beim Mieter, wenn 1) der Mieter ein Optionsrecht hat, nach Ablauf der Grundmietzeit das Wirtschaftsgut zu einem wirtschaftlich unbedeutenden Preis zu erwerben; 2) die Mietdauer der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer entspricht…
…2008, 2006/15/0023, vgl VwGH 22.11.2001, 98/15/0198). Rechtsfolgen: Der Bw. und die Leasinggesellschaft haben einen Vollamortisationsvertrag vereinbart. Die Laufzeit des Vertrages lag zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasingobjektes. Dem Bw. wurde von Anfang an das Recht zugebilligt…
…auf die Dauer von 48 Monaten abgeschlossen und schließen ein Kündigungsrecht während der Mietperiode dezidiert aus. Entspricht die Grundmietzeit (hier 48 Monate) der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, so wären die Mietgegenstände bei einem Vollamortisationsvertrag nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dem Mieter zuzurechnen (Renner in Doralt, EStG-Kommentar, …
…Vollamortisationsvertrag, bei dem ex definitione ein geringes Ausübungsentgelt immer deutlich unter dem Verkehrswert liegen würde. In einem solchen Fall würde die Leasinggesellschaft eine Weitergabe der Option an einen Dritten auch nicht zulassen, da sich die Einräumung der Option nur aus der vollständigen Tilgung beim Vollamortisationsvertrag…
…nach Auffassung der BP klar lösbar: Wenn die Vertragslage dergestalt sei, dass der Leasingnehmer bei einem Vollamortisationsvertrag während der Grundmietzeit die gesamten Anschaffungskosten zahle und aus der Vertragsgestaltung für ihn ein Anspruch ableitbar sei, das Leasinggut nach Ende der Grundmietzeit zu einem wirtschaftlich nicht ausschlaggebenden…
…bei der tatsächlichen Realisation schlagend werde. Nach Auffassung der BP sei diese Frage insoweit zu lösen, als bei einem Vollamortisationsvertrag der Leasingnehmer während der Grundmietzeit die gesamten Anschaffungskosten zahle und aus der Vertragsgestaltung für den Leasingnehmer der Anspruch ableitbar sei, das Leasinggut nach Ende der…
…Egger-Krejci, Das Leasinggeschäft, S. 461). Finanzierungsleasingverträge sind entweder Vollamortisationsverträge (Full-Pay-Out-Leasing), d.h. während der Mietdauer (=Grundmietzeit) hat der Leasingnehmer für die Investitionskosten und einen Gewinn des Leasinggebers aufzukommen, oder Teilamortisationsverträge (Non-Full-Pay-Out-Leasing oder Restwertleasing), d.h. während der…
…der Weitervermietung angeschafft worden, wobei sie an zwei Leasingfirmen (Leasinggesellschaft1 und Leasinggesellschaft2.) auf Basis von Teil- bzw. Vollamortisationsverträgen verleast worden seien. Die Leasinggesellschaften hätten ihrerseits die Wirtschaftsgüter mittels Unterleasingverträgen den eigentlichen Benützern zur Nutzung überlassen ("Investitionsclearing"). Im Zuge der Außenprüfung wurde festgestellt, dass für die…
…Leasingtätigkeit war ein Gesamtgewinn bzw. Gesamtüberschuss von vornherein auszuschließen. Bei den als Vollamortisationsverträge (bzw. in einem einzigen Fall als Teilamortisationsvertrag) mit Andienungsrecht gestalteten Mobilienleasingverträgen wurden die Leasinggüter mit Ende der Vertragslaufzeiten an die Leasinggesellschaften um einen wirtschaftlich nicht ausschlaggebenden Betrag bzw. den vereinbarten Restwert verkauft…
…auch auf VwGH-E 5.12.1972, 2391/71, in der bei Vorliegen eines Vollamortisationsvertrages nur in bestimmten Fällen der Leasingnehmer als wirtschaftlicher Eigentümer zugelassen werde. Eine Option auf den Kauf des Mietobjektes bedürfe einer schriftlichen bzw vertraglichen Vereinbarung. Eine derartige Zusage liege im vorliegenden…