…Oktober 2006 betreffend teilweise Abweisung der Akteneinsicht entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Gemäß § 90 Abs. 3 ist gegen die Verweigerung der Akteneinsicht ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Wien…
…im Hinblick auf die Bestimmung des § 79 Abs. 4 leg.cit., wonach gegen die Verweigerung der Akteneinsicht ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig ist, darauf hinzuweisen, dass ein außerhalb eines anhängigen Verfahrens gestellter Antrag auf Aktensicht ein Sachbegehren darstellt, auf dessen bescheidmäßige Erledigung ein Rechtsanspruch besteht…
…Da kein Grund für eine Verweigerung der Akteneinsicht bestand, wurden zwei Termine für eine Akteneinsicht durch a1 eingeräumt: Montag 30.7.2012 10.00 Uhr oder Dienstag 31.7.2012 13.30 Uhr. Keiner der Termine wurde seitens der a1 wahrgenommen. Einer Akteneinsicht steht weiterhin -…
…Beim Unabhängigen Finanzsenat ist allerdings binnen der von ihm zur Beantwortung des Vorhaltes gesetzten Frist von einem Monat keine sich hierauf beziehende Stellungnahme eingelangt. Zum vom Bf in erwähnter Eingabe in diesem Zusammenhang ebenfalls gerügtem Verfahrensmangel der Verweigerung der Akteneinsicht stellt der Unabhängige Finanzsenat fest…
…Der bekämpfte Abweisungsbescheid sei daher ohne Parteiengehör zustande gekommen und daher schon aus diesem Grund wegen Rechtswidrigkeit, ja sogar Verfassungswidrigkeit, aufzuheben. Dass die Verweigerung des rechtlichen Gehörs offenbar nicht unabsichtlich passiert sei, gehe insbesondere daraus hervor, dass sich der Abweisungsbescheid als praktisch einzigen Grund auf…
…der Akteneinsicht ausgenommen sind Beratungsprotokolle, Amtsvorträge, Erledigungsentwürfe und sonstige Schriftstücke (Mitteilungen anderer Behörden, Meldungen, Berichte und dergleichen), deren Einsichtnahme eine Schädigung berechtigter Interessen dritter Personen herbeiführen würde. Abs. 3: Gegen die Verweigerung der Akteneinsicht ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Erfolgt die Verweigerung der Akteneinsicht…
…können Aktenstücke vorläufig von der Einsichtnahme ausgenommen werden, wenn besondere Umstände befürchten lassen, dass durch eine sofortige Kenntnisnahme die Untersuchung erschwert werden könnte; die Einsichtnahme ist jedoch noch vor Abschluss des Untersuchungsverfahrens zu gestatten. Abs.4 Gegen die Verweigerung der Akteneinsicht ist ein abgesondertes Rechtsmittel…
…können Aktenstücke vorläufig von der Einsichtnahme ausgenommen werden, wenn besondere Umstände befürchten lassen, dass durch eine sofortige Kenntnisnahme die Untersuchung erschwert werden könnte; die Einsichtnahme ist jedoch noch vor Abschluss des Untersuchungsverfahrens zu gestatten. Abs.4 : Gegen die Verweigerung der Akteneinsicht ist ein abgesondertes Rechtsmittel…
…Vorbringen, den rechtsfreundlichen Vertretern des Beschwerdeführers sei von der Finanzstrafbehörde I. Instanz keine Akteneinsicht gewährt worden, zu bemerken, dass gegen die Verweigerung der Akteneinsicht gemäß § 79 Abs. 4 FinStrG ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig ist. Die Verweigerung der Akteneinsicht stellt eine prozessleitende Verfügung dar, die…
…die Ausstellung eines Bescheides über die Verweigerung der Akteneinsicht. Ich stehe auch für Rückfragen gerne zur Verfügung und zeichne mit freundlichen Grüßen" Darunter befindet sich eine unleserliche Unterschrift mit dem Zusatz "i.V.". Am 9. September 2005 erließ das Finanzamt einen Bescheid, der an "XXX"…
…gegen den Bescheid auf Abweisung des Antrages auf Akteneinsicht des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 13. Juni 2013 (Antrag vom 15. Mai 2013) wird als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Gemäß § 79 Abs. 4 FinStrG steht gegen die Verweigerung der Akteneinsicht ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zu. Eine…
…bringen. Abs. 2 Von der Akteneinsicht ausgenommen sind Beratungsprotokolle, Amtsvorträge, Erledigungsentwürfe und sonstige Schriftstücke (Mitteilungen anderer Behörden Meldungen, Berichte und dergleichen), deren Einsichtnahme eine Schädigung berechtigter Interessen dritter Personen herbeiführen würde. Abs.3 Gegen die Verweigerung der Akteneinsicht ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Gemäß §…
…die Argumente der Berufung nicht widerlegt. Wegen der Verweigerung der Akteneinsicht und der Nichtzusendung der relevanten Bescheide sei nicht auszuschließen, dass es sich bei den verfahrensgegenständlichen Pfändungskosten um Gerichtskosten handle, die am Abgabenkonto gar nicht verbucht werden dürften und für die die Fristen der BAO…
…Schädigung berechtigter Interessen dritter Personen herbeiführen würde. (3) Gegen die Verweigerung der Akteneinsicht ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig." Schriftstücke, mit denen innerbehördliche Amtsvorgänge aufgezeichnet und festgehalten werden, sind nach dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut des § 90 Abs. 2 BAO von der Einsicht- und Abschriftnahme unbedingt ausgeschlossen…
…Die teilweise Verweigerung der Akteneinsicht erfolgte im vorliegenden Fall mit Bescheid (verfahrensleitende Verfügung) vom 19. Oktober 2006 und wurden mehrere Seiten von der Akteneinsicht ausgenommen. Die Berufungseinwendung betreffend das Vorliegen eines Verfahrensmangels geht in Hinblick auf die vorgenannten Ausführungen ins Leere. Das in der Berufung…
…wonach die Abgabenbehörde den Parteien die Einsicht und Abschriftnahme der Akten oder Aktenteile, deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer abgabenrechtlichen Interessen oder zur Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten erforderlich ist, zu gestatten hat. Gestatten ist ein Realakt und bedarf daher im Gegensatz zur Verweigerung der Akteneinsicht…
…wonach die Abgabenbehörde den Parteien die Einsicht und Abschriftnahme der Akten oder Aktenteile, deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer abgabenrechtlichen Interessen oder zur Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten erforderlich ist, zu gestatten hat. Gestatten ist ein Realakt und bedarf daher im Gegensatz zur Verweigerung der Akteneinsicht…
…wonach die Abgabenbehörde den Parteien die Einsicht und Abschriftnahme der Akten oder Aktenteile, deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer abgabenrechtlichen Interessen oder zur Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten erforderlich ist, zu gestatten hat. Gestatten ist ein Realakt und bedarf daher im Gegensatz zur Verweigerung der Akteneinsicht…
…wonach die Abgabenbehörde den Parteien die Einsicht und Abschriftnahme der Akten oder Aktenteile, deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer abgabenrechtlichen Interessen oder zur Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten erforderlich ist, zu gestatten hat. Gestatten ist ein Realakt und bedarf daher im Gegensatz zur Verweigerung der Akteneinsicht…
…Verweigerung der Akteneinsicht erfolgt sein kann. Angesichts der Tatsache, dass dem Bw. sowohl in der Berufung als auch im Vorlageantrag ausreichend Gelegenheit geboten war, sein Parteiengehör wahrzunehmen, und den Ausführungen im angefochtenen Bescheid durchaus Vorhaltscharakter zuzubilligen ist, wobei trotz Hinweisen im angefochtenen Bescheid und der…