RIS AI

Findok · UFS-Entscheidungen

UFSW RV/1285-W/07

Teilweise Abweisung der Akteneinsicht

geltende FassungSonstiger BescheidRV/1285-W/07vom 15.06.2007
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KanzleiV.,vom 6. November 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 19. Oktober 2006 betreffend teilweise Abweisung der Akteneinsicht entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Gemäß § 90 Abs. 3 ist gegen die Verweigerung der Akteneinsicht ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Wien, am 15. Juni 2007

Normen und Schlagworte

AkteneinsichtVerweigerung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Sonstiger Bescheid
Geschäftszahl
RV/1285-W/07
Stammnummer
28953
Gültig
15.06.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF