Findok · UFS-Entscheidungen
UFSW RV/1285-W/07
Teilweise Abweisung der Akteneinsicht
geltende FassungSonstiger BescheidRV/1285-W/07vom 15.06.2007
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Bescheid
Der unabhängige
Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KanzleiV.,vom
6. November 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13.
und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 19. Oktober 2006 betreffend teilweise
Abweisung der Akteneinsicht entschieden:
Die Berufung
wird gemäß
§ 273 Abs. 1 lit. a der
Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig
zurückgewiesen.
Begründung
Gemäß
§ 90 Abs. 3 ist gegen die
Verweigerung der Akteneinsicht ein abgesondertes Rechtsmittel nicht
zulässig.
Wien, am 15.
Juni 2007
Normen und Schlagworte
- § 90 Abs. 3 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Sonstiger Bescheid
- Geschäftszahl
- RV/1285-W/07
- Stammnummer
- 28953
- Gültig
- 15.06.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF