…Gebührengesetzes in der angeführten Fassung abgeleitet haben, so ist zur Klarstellung darauf zu verweisen, dass die Verwaltungsbehörde gemäß §13 Abs.4 GebG auf der bei ihr anfallenden Schrift nur einen Vermerk über die zu entrichtende Gebühr anzubringen hat. Die Gebührenschuld entsteht sodann insbesondere bei Eingaben…
…erscheine es auch nicht als nachvollziehbar, dass die Strafbehörde I. Instanz in "freier Beweiswürdigung" die Angaben der Zeugin G, die von zumindest einem Gericht und einer Verwaltungsbehörde als unnachvollziehbar bezeichnet worden seien, als richtig anerkenne, in dem sie ausführe, dass eine Pizzeria ohne Ruhetag geöffnet…
…festgestellt werden, zumal dem Berufungswerber im Rahmen seiner Freizügigkeit die Bestimmung des Ortes der Nutzung freistünde. Eine Abgabenbehörde ist gemäß § 116 BAO grundsätzlich an Entscheidungen der Gerichte und der Verwaltungsbehörden (zum Beispiel an Bescheide) gebunden. Eine solche Bindung ist Ausdruck der Rechtskraft der Entscheidung; sie…
…gewesen. Es ist daher Sache dessen, der eine gebührenpflichtige Eingabe macht, das GebG einzuhalten. Eine erlassmäßige Regelung "erlaubt" den Verwaltungsbehörden, die Gebührenschuldner auf die Gebührenpflicht aufmerksam zu machen und - wenn die fehlenden Stempelmarken beigebracht werden - von der gesetzlichen Verpflichtung des § 34 Abs 1 GebG abzusehen…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden des Finanzstrafsenates 3, Hofrat Dr. Karl Kittinger, über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Rechtsanwalt vom 19. April 2005 wegen rechtswidriger Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe des Finanzamtes W., SN…
…und Beweismittel dient auch nicht dazu die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung eines offen gelegten Sachverhaltes zu beseitigen (Ritz, Kommentar BAO, S 938). Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden, die nach einem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren ergehen, stellen als solche keine Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 303 Abs…
…5 Z. 4 GebG falle. Nach § 14 TP 6 Abs. 5 Z. 4 GebG unterliegen Eingaben an Verwaltungsbehörden, außer an Zollbehörden in den Fällen der Z. 4 a, in Abgabensachen nicht der Eingabengebühr. Dieses gilt nicht für Ansuchen um Zahlungserleichterungen und um Erlass (Nachsicht, Entlassung…
…und Beweismittel dient auch nicht dazu die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung eines offen gelegten Sachverhaltes zu beseitigen (Ritz, Kommentar BAO, S 938). Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden, die nach einem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren ergehen, stellen als solche keine Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 303 Abs…
…Bescheiden vom 10. Jänner 2005 bzw. 11. Jänner 2006 abgeschlossenen Mietzinsbeihilfenverfahren nicht zu begründen. Dies mitunter auch deswegen, weil Entscheidungen eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde in einer bestimmten Rechtssache keine neue Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO darstellen (vgl. VwGH 17…
…sämtliche im Betreff des Gebührenbescheides angeführten Eingaben und Beilagen sei die Gebührenschuld mit Zustellung des Bescheides vom 23. Dezember 2003 (abschließende Erledigung) entstanden. In dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag wendete die Bw., in Abänderung ihrer Feststellung in der Berufung, dass das Bundesvergabeamt eine Verwaltungsbehörde sei, ein…
2006 und nicht bereits im Rahmen der seinerzeit abgeführten Verfahren, erhoben wurde. Zudem weist die Wohnung des Bw. laut Mitteilung der Vermieterin X. GmbH eine Nettowohnnutzfläche von 65,71 m² (ohne Loggia) bzw. 70,87 m² (mit Loggia) auf, weshalb das nunmehrige Vorbringen des Bw…
…Lage sind über einen entscheidungswesentlichen Sachverhalt Auskunft zu erteilen. Auch in diesen Fällen stellt sich die Frage nach der Sachverhaltsermittlung bzw. Beweis eines behaupteten Sachverhalts. Keine Beweismittel sind (allenfalls anders lautende) Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (VwGH 26.4.1994, 91/14/0129; 93/14/0015). Der…
…Gründen wiederaufnehmen durfte, nicht jedoch, ob die Wiederaufnahme auch aus anderen Wiederaufnahmegründen zulässig gewesen wäre. Die Wiederaufnahme der Verfahren ist aber noch aus einem weiteren Grund nicht zulässig gewesen. Grundsätzlich stellen Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden, die nach einem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren ergehen, keine Wiederaufnahmegründe…
…vgl. dazu Fellner, Gebühren- und Verkehrsteuern, Band 1, 2. Teil, 4/3L). Dem Einwand des Berufungswerbers, wonach Berufungen gegen Bescheide einer Verwaltungsbehörde nicht der Gebührenpflicht unterliegen können, ist die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entgegen zu halten (vgl. Erk. vom 16. Juni 1983, Zl. 82/15/0044)…
…des § 11 Abs. 1 ZustG für eine Zustellung der von den Gerichten und Verwaltungsbehörden in Österreich in Vollziehung der Gesetze zu übermittelnden Dokumente im Ausland. Jedoch lässt die internationale Übung die Zustellung abgabenbehördlicher Schriftstücke auf dem Postweg im Ausland grundsätzlich zu (VwGH 23.12.2002…
…hatten (!8 Ur 1178/01b)." X H hat überdies in diesem Zusammenhang beim unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich Beschwerde wegen einer Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Beamte des Gendarmerieposten Perg infolge der Durchsuchung der Wohnungen in LJ und in A bzw. der Beschlagnahme…
…b BAO zu sein, müssen Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden vor dem rechtskräftigen Abschluss des wiederaufzunehmenden Verfahren ergehen und erst danach bekannt werden. Das nach dem Antrag des Bw. wiederaufzunehmende Verfahren ist das Umsatzsteuerverfahren 1993. Den Erstbescheid im Umsatzsteuerverfahren 1993 hat das Finanzamt am 30…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Graz vom 10. Oktober 1996, GZ. 700/15067/2/96, betreffend Vorschreibung eines Altlastenbeitrages nach Aufhebung des Bescheides (Berufungsentscheidung) der Finanzlandesdirektion für Steiermark vom 22. Oktober 1997, Hz. RM…
…dass Abgabenbehörden gemäß § 116 BAO berechtigt sind, auftauchende Vorfragen, die als Hauptfragen von anderen Verwaltungsbehörden oder von Gerichten zu entscheiden wären, nach eigener Anschauung zu beurteilen und diese Beurteilung ihrem Bescheid zugrunde zu legen, dass aber eine Bindung an gerichtliche Entscheidungen besteht, wenn in diesem…
… 21 Abs.2 FinStrG die Summen der Strafdrohungen zu einer einheitlichen Geldstrafe zusammenzurechnen. Der Ausspruch einer bedingten Strafe ist dabei im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren nicht vorgesehen. Der vom Berufungssenat daher vorerst zu bedenkende Strafrahmen beträgt nach dem Obgesagten € 75.000,00 X 3 = €…