…der Strafbemessung die Schuld des Täters zugrunde zu legen, wobei Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters Berücksichtigung zu finden haben. In der gegenständlichen Berufung wendet der Bw. ein, dass das Versehen der steuerlichen Vertretung bei Erstattung der…
…Verschulden der Partei einer Bewilligung eines Wiedereinsetzungsantrages dann nicht entgegenstehen würde, wenn es sich um einen minderen Grad des Versehens handeln würde. Im vorliegenden Fall wäre die Umsatzsteuervoranmeldung im elektronischem Wege eingereicht worden, durch einen Übertragungsfehler jedoch nicht beim Finanzamt eingelangt. Obwohl die steuerliche Vertretung…
…sei auf Grund des bisherigen Verhaltens gegenüber der Abgabenbehörde das Bemühen um Erfüllung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen deutlich erkennbar. Das Finanzamt hat den Verspätungszuschlag in der teilweise stattgebenden Berufungsvorentscheidung ohne nähere Begründung unter Bezugnahme auf eine Rücksprache mit der steuerlichen Vertretung auf S 57.208,00 …
…| 29.429,90 Die an die Bw. gerichteten Rechnungen liegen im Arbeitsbogen der UVA-Prüfung ein (AB Seite 30 bis 42). In einem Schreiben vom 3. Mai 2006 (AB Seite 43) gab die steuerliche Vertretung an, dass irrtümlich acht Nebenraumtüren in einer Rechnung erfasst…
…dem Verweis, dass hier zugunsten der Bw. zu würdigende Billigkeitsgründe vorlägen. Wie bereits schriftlich ausgeführt, handle es sich im Zusammenhang mit der Nichtausübung der Option gem. § 10 Abs. 3 KStG um ein Versehen der steuerlichen Vertretung bei der elektronischen Abgabe der Körperschaftsteuererklärung 2006, welche für…
…für Organe juristischer Personen. Im Hinblick auf den Bringschuldcharakter der Abgabenschuld müsse davon ausgegangen werden, dass die Organisation einer Buchhaltung so eingerichtet sei, dass unter anderem auch die fristgerechte Entrichtung von Zahlungen auch im Fall einer Änderung bei der steuerlichen Vertretung sichergestellt sei. Die Begründung…
…welche die steuerliche Vertretung? Unterlief der Fehler der Buchhalterin der Fa. W Gesellschaft m.b.H. oder der Buchhalterin der steuerlichen Vertretung? Wie lange war bzw. ist diese Buchhalterin bereits in diesem Bereich tätig? Die Büroorganisation ist grundsätzlich so einzurichten, dass menschliches Versagen verhindert und…
…Abgaben der Gesellschaft im Zeitraum seiner Geschäftsführertätigkeit ansonsten ordnungsgemäß entrichtet hat, er somit seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen stets nachgekommen ist. Ein Verschulden des Bw. an der Nichtentrichtung der Umsatzsteuer 2007 kann daher nicht erkannt werden, vielmehr ist die Nachforderung auf ein Versehen der steuerlichen Vertretung zurückzuführen…
…2005 rechtzeitig die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und brachte ergänzend vor, dass sowohl der Säumniszuschlagsbescheid vom 9. Dezember 2004 als auch die daraufhin ergangene Buchungsmitteilung erst am 17. Dezember 2004 in der Kanzlei der steuerlichen Vertretung der Bw. eingelangt…
…der eine verdeckte Ausschüttung nach sich ziehe. Mit Schreiben vom 5. August 2003 wurde die Bw. vom UFS aufgefordert, Unterlagen zu den strittigen Berufungspunkten beizubringen bzw. Fragen zu beantworten. Nach Vorsprache der steuerlichen Vertretung vom 6.10.2003 wurde der Vorhalt in weiterer Folge (undatiert…
…auch der Vorhalt des unabhängigen Finanzsenates vom 23.10.2006 blieben unbeantwortet. In der Berufung wurde zunächst ausgeführt, dass die steuerrechtlichen Agenden an die KPMG Alpen Treuhand GmbH ausgelagert worden seien. Abgesehen davon, dass laut Aktenlage diese Steuerberatungsgesellschaft nie mit der steuerlichen Vertretung der Gesellschaft…
…sondern der konkrete Ablauf der Ereignisse maßgebend ist (vgl. VwGH 27.6.1985, Zl. 85/16/0032). Das Verschulden des Vertreters ist dabei dem Verschulden des Vertretenen gleichzuhalten (vgl. VwGH 13.3.1997, Zl. 96/15/0243). Jedoch ist ein Versehen der Kanzleibediensteten des steuerlichen…
…somit nicht um jeweils ein gemeinsames Anbringen der Bw und ihres Ehegatten (vgl auch Ritz, BAO3, § 9 ZustG Tz 31). Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend die an die Bw ergangene Berufungsentscheidung vom 22. Jänner 2003, die ihrer steuerlichen Vertretung als zustellrechtlicher (formeller) Empfängerin…
…sei im verfahrensrelevanten Zeitraum keine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 188 BAO vorzunehmen gewesen, da es sich nach ständiger VwGH-Rechtsprechung bei den Aufwendungen für die gemeinsame eheliche Wohnung jedenfalls um Kosten der Lebensführung handle, deren steuerliche Berücksichtigung durch …
…vermehrte Kontrollen dieser Mitarbeiterin erforderlich; aufgrund des bislang einmaligen und insbesondere erstmaligen Versehens bestand zuvor jedoch keine Veranlassung dazu. Insgesamt gesehen konnte daher im vorliegenden Fall weder ein Auswahl- noch ein Kontrollverschulden seitens der steuerlichen Vertretung gegenüber der Mitarbeiterin festgestellt werden, weshalb die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen…
…solches Versehen komme im Rahmen der Kanzlei der steuerlichen Vertretung der Bw. nur äußerst selten vor, habe sich im vorliegenden Fall aber aufgrund "unglücklicher Umstände" ausnahmsweise ergeben. Worin die "unglücklichen Umstände" gelegen seien, wurde im Wiedereinsetzungsantrag nicht ausgeführt. Ausgeführt wurde lediglich, dass kein Verschulden der…
…der steuerliche Vertreter die Organisation seines Kanzleibetriebes so einrichten, dass die richtige und fristgerechte Vormerkung von Terminen und damit eine rechtzeitige Einbringung von Rechtsmitteln sichergestellt ist (siehe VwGH 21.10.1993, 92/15/0100). Zusätzlich ist durch entsprechende Kontrollen vorzusorgen, dass Unzulänglichkeiten durch menschliches Versagen…
…worden, wobei - offensichtlich bedingt durch einen Wechsel in der steuerlichen Vertretung - für das Jahr 2000 Zinsen und Spesen im Ausmaß von öS 191.016,55 als Betriebsausgaben geltend gemacht worden seien. Bei Prüfung der Kontostände und der angelaufenen Zinsen habe sich nachstehendes Bild ergeben:  …
…das Zusammenheften der Zeitung erfolgt sei (wobei es zwischen Vorlage und Druck keinen Unterschied gegeben habe) und in seltenen Ausnahmefällen zB. bei Optimierung von Fotoqualitäten zusätzliche Arbeiten angefallen wären. In dem am 14. Februar 2006 stattgefundenen Erörterungsgespräch mit dem Geschäftsführer, der steuerlichen Vertretung und dem…
…28.5.2009, 2009/15/0100 gewiss nicht vor. Aus der Stellungnahme der steuerlichen Vertretung des Bw. vom 9. Dezember 2009 geht hervor: "Bezugnehmend auf ihr Schreiben übermitteln wir die am 30. Oktober 2009 gestellten Anträge auf Aufhebung der Umsatzsteuerbescheide 2004 bis 2007, in dem…