Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Michael Mandlmayr und die weiteren Mitglieder HR Hans-Peter Hartl, KommR Ing. Günther Pitsch und Mag. Franz Gall über die Berufung des Bw., vom 28. April 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr…
…erklärt und für diese Sicherheit leistet, oder wenn aus den Umständen erhellt, dass die Beweise in der offenbaren Absicht, das Verfahren zu verschleppen , angeboten worden sind. Aus sachlicher Sicht setzt ein Beweisantrag voraus, dass er "prozessual ordnungsgemäß" gestellt wird, denn nur dann ist er als…
§ 6 Z 4 EStG 1988 sind Entnahmen mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Entnahme anzusetzen. Der Teilwert ist gemäß § 6 Z 1 leg. cit der Betrag, den der Erwerber des ganzen Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Referenten R. über die Berufungen des Bw., vertreten durch Dr. Treml Steuerberatung KEG, 4160 Aigen-Schlägel, Mühlbergstraße 12 und Mag. Dagmar Hoppstädter, Rechtsanwältin, Birkenstraße 23, 4616 Weisskirchen, vom 19. Jänner 2005 und 23. Jänner 2006 gegen die Bescheide…
Frau K. hat für Herrn Egon K. ein Mittagessen zubereitet, das sie beide dann miteinander gegessen haben. Wenn das Mittagessen vorbei war und der erste Termin eingetragen war, dann hat Herr K. zu arbeiten begonnen. Der erste Termin war um 14 Uhr, es konnte jedoch…
…oder wenn aus den Umständen erhellt, daß die Beweise in der offenbaren Absicht, das Verfahren zu verschleppen, angeboten worden sind. Gegen die Ablehnung der von den Parteien angebotenen Beweise ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. (4) Den Parteien ist vor Erlassung des abschließenden Sachbescheides Gelegenheit…
…x) bei der Sparkasse Linz hin, ohne der Abgabenbehörde etwa Einblick in dieses Inhaberkonto geben zu können, weil er das Losungswort nicht mehr wisse. Dieser Beweisantrag wurde somit offenbar in Verschleppungsabsicht gestellt, wurde der Bw. im bisherigen Verfahren sowohl von der Betriebsprüfung als auch durch…
Da die Tätigkeit als Chiropraktiker die einzige gewinnorientierte Tätigkeit im Berufungszeitraum war, die der Bw. eingestanden hat, lässt dies den einzig logischen Schluss zu, dass die Mittel, die für die angesprochenen Vermögenstransaktionen verwendet wurden, vom Bw. im Zuge dieser Tätigkeit erwirtschaftet wurden. Zu beachten ist…
…wie in den Vorjahren - eine Abgabengutschrift resultierte, lässt weder auf ein qualifiziertes Verschulden an der nicht rechtzeitigen Einreichung der Steuererklärung noch auf eine grundsätzliche Neigung zur Verschleppung und Verzögerung von Abgabenverfahren (zum Vorteil des Bw.) schließen. Da die Einkommensteuererklärung für das Folgejahr 2005 pünktlich eingereicht…
…ist und kein Grund vorliegt, warum nicht diese "detaillierten Angaben" bereits vorgebracht worden sind. Dieser Umstand weist auch darauf hin, dass der Beweisantrag in Verschleppungsabsicht gestellt wurde, was ebenfalls ein Grund ist, einen Beweisantrag abzulehnen. Abgesehen davon ist ohnehin unstrittig, dass der Tod des Erblassers…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Pavlik, Edith Corrieri und Felicitas Seebach im Beisein der Schriftführerin Ingrid Pavlik über die Berufungen der F-GmbH, vertreten durch Dr. Wolfgang Halm, Steuerberater, 1090 Wien, Berggasse 10…
…Bw. stützt den Antrag offensichtlich darauf, dass sich die beiden Beisitzer der Meinung des Vorsitzenden angeschlossen haben, es könne Verschleppungsabsicht deshalb angenommen werden, weil es für den steuerlichen Vertreter durchaus zumutbar erscheine, die (rund drei Seiten umfassende) Stellungnahme des Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung durchzulesen…
…dass die vorgeschlagenen Raten in Zukunft termingerecht entrichtet werden. Vielmehr müsse davon ausgegangen werden, dass die Berufung gegen den Abweisungsbescheid nur der (weiteren) Verschleppung der Zahlungspflicht diene. Mit Schriftsatz vom 22. Juli 2013 beantragte der Bw. die Entscheidung über seine Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter…
…entscheiden ist. Die Partei könne Amtshaftungsansprüche geltend machen, wenn die Behörde schuldhaft ihre Entscheidung verzögere und dadurch ein Schaden erwächst. Das Finanzamt habe nicht den geringsten Grund, die Ausstellung des Bescheides zu verschleppen. Die Behörde habe alle nötigen Beweismittel, Dokumente, Unterlagen nachweislich seit Monaten. Der…
…erwogen: Gemäß § 112a BAO kann die Behörde gegen Personen, die offenbar mutwillig die Tätigkeit der Abgabenbehörde in Anspruch nehmen oder in der Absicht der Verschleppung der Angelegenheit unrichtige Angaben machen, eine Mutwillensstrafe bis 700,00 Euro verhängen. Bei der Mutwillensstrafe handelt es sich, wie bei…
…erwogen: Gemäß § 112a BAO kann die Behörde gegen Personen, die offenbar mutwillig die Tätigkeit der Abgabenbehörde in Anspruch nehmen oder in der Absicht der Verschleppung der Angelegenheit unrichtige Angaben machen, eine Mutwillensstrafe bis 700,00 Euro verhängen. Bei der Mutwillensstrafe handelt es sich, wie bei…
…erwogen: Gemäß § 112a BAO kann die Behörde gegen Personen, die offenbar mutwillig die Tätigkeit der Abgabenbehörde in Anspruch nehmen oder in der Absicht der Verschleppung der Angelegenheit unrichtige Angaben machen, eine Mutwillensstrafe bis 700,00 Euro verhängen. Bei der Mutwillensstrafe handelt es sich, wie bei…
…vom 19. August 2011 (gerichtet gegen den Bescheid betreffend Abweisung eines Aussetzungsantrages). Gegen diesen Bescheid berief der Bw. am 22. November 2011 verneinte jegliche Verschleppungsabsicht sowie die mutwillige Inanspruchnahme der Behörde. In der Folge wiederholte der Bw. im Wesentlichen die Ausführungen zur Unfallversicherung (vgl. RV…
…dass eine Einvernahme in Österreich, nach entsprechender Terminvereinbarung, jederzeit möglich sei. Hinsichtlich des Vorwurfes der Verschleppung des Verfahrens werde dieser vom steuerlichen Vertreter unmissverständlich und energisch zurückgewiesen, da die effektive Prüfungsdauer nur rund zwei Monate betragen habe. Für die Zeit der Nichttätigkeit der Prüfungsorgane vom…
…Dass dem Bw. weder eine Bevorzugung bestimmter Gläubiger noch die Verschleppung des Konkursverfahrens vorwerfbar sei, zeige der Umstand, dass gegen ihn kein Gerichtsverfahren wegen fahrlässiger Krida eingeleitet worden sei. In den Jahren 1993 und 1994 seien die monatlichen Umsatzsteuervorauszahlungen "formal nicht korrekt erst nach dem…