…werde, um eine wirtschaftliche korrekte Weiterentwicklung der betrieblichen Tätigkeit gewährleisten zu können, wobei die Belastungswirkungen einerseits in einer Verschlechterung der Bonität gegenüber ihren Hausbanken durch höheren Kreditbedarf und damit verbunden höheren Kreditzinsen, andererseits in der dadurch bewirkten Unmöglichkeit der Vornahme notwendiger betrieblicher Investitionen erblickt werden…
…sich auch auf die Ausschüttung von vor der Fruchtgenussrechtseinräumung gebildeten Gewinnvorträgen bezogen. Abschließend wäre noch festgelegt worden, dass bei jedweder Beendigung des Fruchtgenussrechtes die Abdeckungsverpflichtung auf die Tochter Tanja Muster übergehen würde. Selbst ohne Berücksichtigung zukünftiger Ausschüttungen wäre schon allein die Bonität der M.M…
…worden ist. Orientiert habe sich dabei der Prozentsatz an den Haftungsprämien, die die KG für sonstiges Haftungskapital an fremde Dritte zu zahlen habe. Nicht fremdüblich wäre nur, bei drastischer Verschlechterung der Bonität der KG und entsprechender Erhöhung der an fremde Dritte zu zahlenden Haftungsprämien, für…
…Der steuerliche Wertansatz von Forderungen einer GmbH (eines § 5-Ermittlers) hängt somit von den unternehmensrechtlichen Bewertungsvorschriften ab. Die unternehmensrechtlichen Bewertungsvorschriften stellen hinsichtlich des beizulegenden Wertes von Forderungen auf die Einbringlichkeit, die Verzinslichkeit und den Kurswert ab. Die Einbringlichkeit hängt insbesondere von der Bonität des Schuldners…
…zwei Schreiben der Bank um verbindliche Anträge betreffend einen Kredit bzw. um eine verbindlich eingegangene Bürgschaft handeln würde. Die Vermietungsabsicht sei gegenüber dem kreditgebenden Institut durch die Haushaltsrechnung klar in Erscheinung getreten. Beim Zinssatz handle es sich nicht um eine reine Bonitätsfrage. Der Zinssatz sei…
…vereinbart bzw. dass in den Folgejahren ein nicht betrieblicher Forderungsverzicht ausgesprochen worden sei. Bei Beurteilung der Bonität eines Anteilsinhabers hinsichtlich Darlehensgewährung der Gesellschaft an den Anteilsinhaber sei immer vom Zeitpunkt der Darlehensgewährung auszugehen. Würde sich die wirtschaftliche Situation in einem späteren Zeitpunkt verschlechtern, so könne…
…der in Streit stehenden Forderungen auch geprüft worden ist. Feststeht, dass keinerlei Einbringungsmaßnahmen gesetzt worden sind und darüber hinaus mangels Aktenvermerke bzw. andere Unterlagen über Anfragen betreffend die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht festzustellen war, ob überhaupt Bonitätsprüfungen durchgeführt wurden, die letztlich angesichts der behaupteten Verschlechterung der…
…Verschlechterung ein fremder Dritter die Zinsen gestundet und nicht auf sie verzichtet hätte. Der Sohn des Bw. erläuterte, dass nach dem kr. Insolvenzrecht, wie sich dies aus dem Schreiben des Wirtschaftsprüfers entnehmen lässt, eine bloße Stundung die Insolvenzgefahr nicht beseitigt hätte. Zunächst seien von der…
…bestanden haben. In der Berufung wird eingewendet, dass Eintreibungen wegen hoher Eintreibungskosten und vor allem zukünftigen Kundenaufträgen nicht durchgeführt wurden, auch wurde auf Grund der schlechten Bonität der Schuldner auf die Eintreibung verzichtet. Darüber hinaus wären diese Mängel aus der ersten Generation als Gewährleistungsnachlass zu…
…habe. Aufgrund der Verschlechterung der Jahresergebnisse ab 1996 sei im Jahr 1998 eine Auflösung der Prämienrückstellung vorgenommen worden, um das betriebswirtschaftliche Ergebnis zu verbessern, da ansonsten ein Verlust in Höhe von rund S -346.000,- ausgewiesen hätte werden müssen, was die Bonität gegenüber der Bank…
…zur Bonitätsbeurteilung seitens des Kreditgebers (Volksbank x) wegen offen aushaftender Kreditverbindlichkeiten über EURO 144.275,28 zum Stichtag 31.12.2004, demnach nicht freiwillig sondern aus einem faktisch wirtschaftlichen Zwang heraus durchzuführen gewesen wäre. Erfolge aber die Erstellung des Jahresabschlusses zur Vorlage bei der kreditgebenden…
…Wegfall des Rückzahlungswillen des Gesellschafters oder die Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Lage nicht zur Annahme einer verdeckten Ausschüttung (vgl. E 25.9.2001, 2001/14/0066, und - denselben Fall betreffend - 4.2.2009, 2008/15/0167). Es bedarf eines durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Verhaltens der Gesellschaft…
…sowohl für den Bw. als auch für die Mieterin von Vorteil gewesen, den Kredit der Mieterin auszunutzen. Die Mieterin habe dem Bw. ein Darlehen gewährt; da sie über die Bonität dessen Bescheid gewusst habe, habe sie auf Sicherheiten (Darlehensvertrag mit Pfandrecht) verzichten können; gespart seien…
…Höhe der Betriebskosten abgestimmt, sie hätten Instandhaltungen entweder befürwortet oder abgelehnt. Die Zahlungseingänge des Mieters seien geprüft worden, eine beabsichtigte Kündigung des Mieters sei verhindert worden (S. 2). Zum unternehmerischen Risiko: Ein Ausfall der Mieteinnahmen sei jederzeit auch bei einem Mieter mit guter Bonität möglich…
…um kurzfristige Ausleihungen von der Gesellschaft. Zweck war meist Schuldentilgung durch die Geschäftsführerin ad 7.a. Tantiemen, Ausschüttungen, GF Bezug, teilweise aus Mieten V&V. b. Besicherung besteht zivilrechtlich aus dem Geschäftsführervertrag und Zugriff auf den Geschäftsführerbezug bzw. Geschäftsanteil. c. Bonität war in diesem Zeitraum…
…dass der Leasinggeberin das Recht zukommt, bei Nichteinhaltung der vertraglichen Vereinbarungen durch die Leasingnehmer bzw. bei einer Verschlechterung von deren Bonität, vom Aufkündigungsrecht Gebrauch zu machen, ist nicht geeignet, die Fremdüblichkeit des Leasingverhältnisses anzuzweifeln. Die zur Auflösung führenden Gründe sind Ausdruck des Versuches der Leasinggeberin…
…werden, da der Bw. dem FA einen anderen als den tatsächlichen Sachverhalt mitteilte. Das gleiche trifft auch auf die Bonitätseinstufung durch die Bank zu, die sich laut Vorbringen des Bw. bei Besteuerung des Betrages verschlechtern würde. Einem handschriftlichen Vermerk des steuerlichen Vertreters vom 18. November…
…1997 aktenkundig gewesen. Um die finanzielle Lage der Mieterin nicht zu verschlechtern, wurden ab dem Jahr 1994 und 1995 laut den Bilanzprotokollen keine Zinsen mehr verrechnet, denn es wäre völlig unsinnig gewesen, eine Zinsenverrechnung seitens der Gläubigerin (Bw.) in die Bilanz einzustellen, um sie dann…
…würden. Von der Berufungswerberin wurden gegen diese Bescheinigungen keine konkreten und substantiierten Einwendungen erhoben. Subjektive Empfindungen über eine (spätere) Verschlechterung des Zustandes des Kindes können dabei deswegen auch zu keiner anderen Beurteilung führen, da einerseits ärztliche Fachkenntnisse fehlen und andererseits der Grad der Behinderung im…
…Der Vater des Bw. habe die Arbeit verloren und habe dies zu einer massiven Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Familie geführt. Außer den Unterhaltszahlungen des Vaters erhalte der Bw. keine anderen finanziellen Zuwendungen, auch staatlicherseits nicht. Die Lebensumstände hätten seine Gesundheit bereits erheblich angegriffen. Der…