…Einziehung, gemessen an den sonstigen Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung seiner anzuerkennenden berechtigten Interessen an der Erhaltung und am Bestand der ihm zur Verfügung stehenden Einkunftsquellen nicht zugemutet werden könne, hat der Abgabepflichtige aus eigenem Antrieb konkretisierend anhand seiner Einkommens- und Vermögenslage darzulegen (VwGH 24.1.1996…
…gewesen, von sich aus ein entsprechend konkretisiertes Vorbringen zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie zum Nichtvorliegen einer durch den Aufschub möglichen Gefährdung der Einbringlichkeit zu erstatten. Mangels jeglichen Vorbringens zur Einkommens- und Vermögenslage des Bf. ist die erkennende Behörde nicht in der Lage zu prüfen…
…Verfahren vor der Bescheiderlassung gemachten unvollständigen Angaben gewährt worden. Aufgrund der Erfüllung der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 294 BAO hinsichtlich der tatsächlichen Einkommens- und Vermögenslage war das Finanzamt zum Widerruf der zuvor durchgeführten Löschung berechtigt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 21. Mai 2013
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Baldinger & Partner Unternehmens- und SteuerberatungsgesmbH, 1180 Wien, Ferrogasse 37, vom 14. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 11. Mai 2009 betreffend Widerruf des außergerichtlichen Ausgleiches und der…
…den Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen. Dabei obliegt die Darlegung der Voraussetzungen dem Begünstigungswerber, der diese aus eigenem Antrieb konkretisiert anhand seiner Einkommens- und Vermögenslage überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen hat (siehe dazu VwGH 28.2.2000, 99/17/0228). Denn die Gewährung einer Zahlungserleichterung…
…im Sinne des § 236 BAO nicht vor, weil es infolge der Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden zu keiner Auswirkung der Abgabeneinhebung auf die Einkommens- und Vermögenslage des Nachsichtswerbers kommen kann (VwGH 22.9.2000, 95/15/0090). Die nachsichtsgegenständlichen Abgaben sind seit Jahren uneinbringlich. Der Berufungswerber hat…
…Fehlverhalten verleitet hat, das zwischenzeitige Wohlverhalten sowie die nunmehr an den Tag gelegte Schuldeinsicht gegenüber. Auch angesichts des angegriffenen Gesundheitszustandes und der Sorgepflicht sowie der derzeitigen schlechten Einkommens- und Vermögenslage (die Quoten für ein Schuldenregulierungsverfahren sind zu begleichen) ist eine Reduzierung der Geldstrafe, die ohnehin…
…sind. Die Darlegung der beiden Voraussetzungen hat nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. Februar 2000, 99/17/0228, konkretisiert anhand der Einkommens- und Vermögenslage des Abgabepflichtigen zu erfolgen. Kommt der Abgabepflichtige als Begünstigungswerber diesen Mindesterfordernissen, die an den Antrag zu stellen sind, nicht nach…
…Zum Hinweis in der Berufungsvorentscheidung, dass die Bw. auch nur ansatzweise ihre Einkommens- und Vermögenssituation nicht konkretisiert habe, werde auf die dem Finanzamt bekannte Einkommens- und Vermögenslage verwiesen. Die Bw. habe kein anderes Vermögen und kein anderes Einkommen, wie es sich schon aus den Steuererklärungen…
…die bei Ritz, BAO³, § 212 Tz 3 zitierte Judikatur). Die Berufungswerberin hätte somit aus eigenem Antrieb konkretisiert anhand ihrer Einkommens- und Vermögenslage darzulegen gehabt, dass eine erhebliche Härte vorliegt, weil sie hierdurch in eine wirtschaftliche Notlage, in finanzielle Bedrängnis gerate oder die Einziehung, gemessen an…
…sind. Die Darlegung der beiden Voraussetzungen hat nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. Februar 2000, 99/17/0228, konkretisiert anhand der Einkommens- und Vermögenslage des Abgabepflichtigen zu erfolgen. Kommt der Abgabepflichtige als Begünstigungswerber diesen Mindesterfordernissen, die an den Antrag zu stellen sind, nicht nach…
…zu beurteilen. Entgegen der Meinung des Bw., wonach ihm der Nachweis der Unbilligkeit gelungen sei, wurden von ihm keinerlei Auswirkungen der Abgabeneinhebung auf seine Einkommens- und Vermögenslage dargestellt, obwohl es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.6.1990, 89/15/0088) gerade darauf ankommt…
…BAO von der Einbringung ausgesetzt hat. Da es wegen der Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten und der verfügten Maßnahme nach § 231 BAO zu keinerlei Auswirkungen der Abgabeneinhebung auf die Einkommens- und Vermögenslage des Bw. kommen kann, liegt entgegen der Ansicht des Bw. keine persönliche Unbilligkeit im Sinn…
…im Sinne des § 236 BAO nicht vor, weil es infolge der Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden zu keiner Auswirkung der Abgabeneinhebung auf die Einkommens- und Vermögenslage des Nachsichtswerbers kommen kann (VwGH 22.9.2000, 95/15/0090). Die nachsichtsgegenständlichen Abgaben sind seit Jahren uneinbringlich. Der Berufungswerber ist…
…dem geringen Differenzbetrag und dem Einkommen der Ehegattin bestreiten müsse. Eine Bezugserhöhung komme wegen des abgeschlossenen Zwangsausgleiches aus wirtschaftlichen Gründen ebenso nicht Betracht. Zufolge der dargestellten Einkommens- und Vermögenslage könne der Bw. den drohenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Abgabengläubiger somit keinesfalls nachkommen. Es werde deshalb ersucht…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Mag. Gottfried Warter und Mag. Anton Möslinger-Gehmayr als weitere Mitglieder des…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Kleiner & Kleiner GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes Liezen betreffend Körperschaftsteuer 1993, 1995-1997 entschieden: 1. Die Berufung wird hinsichtlich der Körperschaftsteuer 1993 als unbegründet abgewiesen. Gegenüber dem angefochtenen Bescheid ergeben sich keine Änderungen…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, HR Dr. Josef Graf, in der Finanzstrafsache gegen NS, vertreten durch AH, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 28. September 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes 8/16/17 vom…
…sind. Die Darlegung der beiden Voraussetzungen hat nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. Februar 2000, 99/17/0416, konkretisiert anhand der Einkommens- und Vermögenslage des Abgabepflichtigen zu erfolgen. Kommt der Abgabepflichtige als Begünstigungswerber diesen Mindesterfordernissen, die an den Antrag zu stellen sind, nicht nach…
…dass die Einbringung der Abgaben nicht gefährdet ist. Diese beiden Voraussetzungen hat der Abgabepflichtige in seinem Antrag auf Gewährung von Zahlungserleichterungen aus eigenem Antrieb konkretisiert anhand seiner Einkommenslage und Vermögenslage überzeugend darzulegen (VwGH 23.1.2000, 2000/17/0069). Darüber hinaus stellt die Bewilligung der…